In der Buchhaltung sollte man Investition von Aufwand trennen können.
Handelt eine Behörde mit Verwaltungs -Akt, also mit einer Maßnahme, die aufgrund Gesetzes ergeht, ->
gibt es hier andere Regeln, wie die Buchhaltung so eine Maßnahme verbuchen muss.
Kann so eine Maßnahme sowohl Investition als auch Aufwand darstellen?
Wäre über eine gute Diskussion dankbar.
Verwaltungs- Akt
6. Juli 2020
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Frage vom 6. Juli 2020 | 00:40
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Verwaltungs- Akt
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#1
Antwort vom 6. Juli 2020 | 00:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatKann so eine Maßnahme sowohl Investition als auch Aufwand darstellen? :
Ja, kann sie.
#2
Antwort vom 6. Juli 2020 | 08:56
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Gibt es zur Buchhaltung auch gewisse spezielle Regeln, weil es sich um einen Verwaltung -akt handelt, so etwa sind im Bereich Umsatzsteuer, diese nicht ust. pflichtig aks Beispiel im USt. Recht.
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#3
Antwort vom 6. Juli 2020 | 09:31
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 1184x hilfreich)
Dunkel der Worte Sinn ist. Versuchen Sie doch mal die Frage so zu formulieren, dass auch die Mitleser sie verstehen.
#4
Antwort vom 6. Juli 2020 | 09:57
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Der Unterschied zwischen kameralistischer Buchführung und der im Rest des Landes ist klar?
wirdwerden
#5
Antwort vom 6. Juli 2020 | 11:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatGibt es zur Buchhaltung auch gewisse spezielle Regeln :
Ja, die "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)".
#6
Antwort vom 6. Juli 2020 | 15:59
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Danke HarryvanSell.
Und an die anderen.
#7
Antwort vom 8. Juli 2020 | 12:17
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Um was geht es denn genau?
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