Verwaltungs- Akt

6. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Verwaltungs- Akt

In der Buchhaltung sollte man Investition von Aufwand trennen können.
Handelt eine Behörde mit Verwaltungs -Akt, also mit einer Maßnahme, die aufgrund Gesetzes ergeht, ->
gibt es hier andere Regeln, wie die Buchhaltung so eine Maßnahme verbuchen muss.
Kann so eine Maßnahme sowohl Investition als auch Aufwand darstellen?
Wäre über eine gute Diskussion dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von cass):
Kann so eine Maßnahme sowohl Investition als auch Aufwand darstellen?

Ja, kann sie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

Gibt es zur Buchhaltung auch gewisse spezielle Regeln, weil es sich um einen Verwaltung -akt handelt, so etwa sind im Bereich Umsatzsteuer, diese nicht ust. pflichtig aks Beispiel im USt. Recht.

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Dunkel der Worte Sinn ist. Versuchen Sie doch mal die Frage so zu formulieren, dass auch die Mitleser sie verstehen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der Unterschied zwischen kameralistischer Buchführung und der im Rest des Landes ist klar?

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von cass):
Gibt es zur Buchhaltung auch gewisse spezielle Regeln

Ja, die "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke HarryvanSell.
Und an die anderen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Um was geht es denn genau?

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