Hallo zusammen,
bei mir ist aktuell folgende Frage aufgekommen:
Wenn Unternehmen A eine Website betreibt, bei der ebenfalls die Angebote, Leistungen, etc. von Unternehmen B und C dargestellt werden (die beiden sind jeweils Tochterunternehmen, sprich gGmbHs) - wie ist das Impressum zu gestalten?
Man würde einfach im Impressum Unternehmen A aufführen? Welche Dinge müsste man in einem solchen Falle bedenken?
Eine ähnliche Situation hat man ja bei Verbänden oder Holdings.
Ich würde mich sehr über hilfreiche Rückmeldungen freuen!
Vielen Dank vorab!
Impressum bei verschiedenen Tochterunternehmen?
6. Juli 2020
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Frage vom 6. Juli 2020 | 13:37
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressum bei verschiedenen Tochterunternehmen?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2020 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatMan würde einfach im Impressum Unternehmen A aufführen? :
In der Regel ja.
ZitatWelche Dinge müsste man in einem solchen Falle bedenken? :
A) keine Pflichtangaben vergessen
B) man kann zusätzliche freiwillige Angaben machen
C) zusätzliche freiwillige Angaben können Probleme auslösen (Verbraucher verwirrt, allegemeine Irreführung / Unklarheit, ...)
Und jetzt?
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