Impressum bei verschiedenen Tochterunternehmen?

6. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go480200-38
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressum bei verschiedenen Tochterunternehmen?

Hallo zusammen,

bei mir ist aktuell folgende Frage aufgekommen:

Wenn Unternehmen A eine Website betreibt, bei der ebenfalls die Angebote, Leistungen, etc. von Unternehmen B und C dargestellt werden (die beiden sind jeweils Tochterunternehmen, sprich gGmbHs) - wie ist das Impressum zu gestalten?

Man würde einfach im Impressum Unternehmen A aufführen? Welche Dinge müsste man in einem solchen Falle bedenken?

Eine ähnliche Situation hat man ja bei Verbänden oder Holdings.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Rückmeldungen freuen!

Vielen Dank vorab!

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go480200-38):
Man würde einfach im Impressum Unternehmen A aufführen?

In der Regel ja.



Zitat (von go480200-38):
Welche Dinge müsste man in einem solchen Falle bedenken?

A) keine Pflichtangaben vergessen
B) man kann zusätzliche freiwillige Angaben machen
C) zusätzliche freiwillige Angaben können Probleme auslösen (Verbraucher verwirrt, allegemeine Irreführung / Unklarheit, ...)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen