Bauverzögerung

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
michaelv
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Bauverzögerung

Hallo
Ich habe mit einem Handwerker noch vor Corona eine Arbeit besprochen. Ich habe ein Angebot Gesamt €6000, das ich schriftlich habe und es sollte losgehen.
Dann kam Corona.
Nach Ende des Lockdowns habe ich Kontakt zu ihn aufgenommen.
Er wollte jedoch noch nicht wegen Corona (Die Baumärkte waren auch noch geschlossen.
Als auch hier Lockerungen kamen, war dieser angeblich im Krankenhaus.
Danach hatte er immer zu tun, selbst auf Baustellen gut 200km entfernt.
Da ich der Handwerker von einer 2 Jahre alten Arbeit kannte und sehr zufrieden war, wollte ich ihn auch diesmal haben.
Ich wollte mich dann mit ihn treffen, zumindest den Termin für den Baubeginn absprechen.
Von hier an hat er mich 5 bis 6 man versetzt, nicht geschafft.
Einen Neuen Handwerker jetzt zu suchen, ist auch ziemlich sinnlos, da diese sehr rar sind hier.
Es hat nie gesagt er macht dies nicht, es lief fast immer auf einen neuen Termin hin.
Wie gesagt, ich warte seit Ende des Lockdowns auf den Arbeitsbeginn.
Das schriftliche Angebot ist vom Februar 2020. Die Terminabsprachen liegen als WhatsApp vor.
Vielen Dank schon jetzt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Da es keine Frage gibt; vielen Dank für die Geschichte!


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
michaelv
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

sorry
mir geht es darum ob ich wegen der immer noch andauerden Verzögerung Schadensersatz verlangen kann????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ja, kannst du verlangen. Mehr wird nicht passieren.
Außerdem: Einen Schaden, den du ersetzt haben willst, müsstest du in Euro beziffern. Kannst du das?

Zitat (von michaelv):
Ich habe ein Angebot Gesamt €6000, das ich schriftlich habe und es sollte losgehen.
Kannst du irgendwo lesen, WANN es losgehen sollte?
Du müsstest dich bei deiner Idee auf 2 Fakten stützen:
- Höhe des Schadens in €
-Vertrag mit Datum des Leistungsbeginns

Ob nun 6.000 oder 300 oder 50.000 irgendwo abgesprochen waren--- ist egal.

Zitat (von michaelv):
ich warte seit Ende des Lockdowns auf den Arbeitsbeginn.
Wieso das? Hat der Handwerker dir nachweislich bestätigt, dass er nach dem Ende... beginnt?
Wann war eigentlich das Ende?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von michaelv):
mir geht es darum ob ich wegen der immer noch andauerden Verzögerung Schadensersatz verlangen kann????

Es gibt ja noch nicht mal einen Termin wegen des Baubeginns, geschweige denn einen Termin für die Fertigstellung. Da sehe ich schwarz ...

Im übrigen müsste man den Schaden ja auch irgendwie gerichtsfest beziffern, kann man das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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