Hallo
Ich habe meiner Ägypten Reise im Oktober 2020 die Kreditkarte entzogen. Weil ich die Restzahlung 4 Wochen vorher nicht leisten mochte, sondern die „Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB" einlegen.
Nun habe ich wegen der Rücknahme der Kreditkarte aber auch die Anzahlung zurückbekommen.
Ich wurde jetzt schriftlich vom Reisebüro aufgefordert, die Anzahlung sofort zu überweisen.
Kann ich hier auch die „Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB" geltend machen und auch die Anzahlung zurückhalten?
Viele Grüße
trotz Corona Anzahlung neu leisten
9. Juli 2020
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Frage vom 9. Juli 2020 | 10:24
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 6x hilfreich)
trotz Corona Anzahlung neu leisten
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#1
Antwort vom 9. Juli 2020 | 11:02
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
ich hätte unter Reiserecht gefragt
Und jetzt?
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