Abitur wegen Unterrichtsnote nicht bestanden

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mbeezy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abitur wegen Unterrichtsnote nicht bestanden

Hallo, ich habe heute die Nachricht erhalten, dass ich mein Abitur in Baden Württemberg nicht bestanden habe, da ich in Mathematik in der mündlichen Note im Unterricht, die nach Corona entstanden ist, 5 statt benötigten 7 Punkte erhalten habe. Im Kursblock habe ich deswegen nämlich einen Kurs zu viel unterpunktet. Dazu zusagen ist noch, dass in der nach Coronazeit praktisch kein Unterricht stattgefunden hat. Wenn meine Mathelehrerin jetzt abblockt, frage ich micht, ob ich diese doch recht willkürliche Unterrichtsnote in irgendeiner Weise anfechten kann.

LG

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Mbeezy):
Wenn meine Mathelehrerin jetzt abblockt, frage ich micht, ob ich diese doch recht willkürliche Unterrichtsnote in irgendeiner Weise anfechten kann.
Vergiss es. Neues Jahr, neues Glück.
Du hast übrigens nicht wegen den mündlichen 2 Punkten zu wenig das Abitur nicht bestanden sondern wegen all der Noten (Punkten) die du auch in anderen Prüfungen erhalten hast.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mbeezy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hinzuzufügen ist noch, dass ich das Ergebnis der Coronaklausur erst am Dienstag erhalten habe, ich also keine Zeit hatte noch einen Vortrag o.Ä. einzuschieben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mbeezy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Mbeezy):
Wenn meine Mathelehrerin jetzt abblockt, frage ich micht, ob ich diese doch recht willkürliche Unterrichtsnote in irgendeiner Weise anfechten kann.
Vergiss es. Neues Jahr, neues Glück.
Du hast übrigens nicht wegen den mündlichen 2 Punkten zu wenig das Abitur nicht bestanden sondern wegen all der Noten (Punkten) die du auch in anderen Prüfungen erhalten hast.


Ja, ich habe in der Corona Zeit insgesamt 3 Kurse unterpunktet, aber ich hatte noch 2 zur Verfügung. Das heißt, dass ich bestehen würde, wenn ich in Mathe durch die 2 Punkte mündlich auf insgesamt 5, also nur 2 statt 3 Unterkurse kommen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120011 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Mbeezy):
frage ich micht, ob ich diese doch recht willkürliche Unterrichtsnote in irgendeiner Weise anfechten kann.

Willkürliche Noten kann man natürlich anfechten, sogar vor Gericht klagen kann man.
Dummerweise haben die Lehrkräfte meist gute Begründungen, so das die Noten dann gar nicht mehr willkürlich sind ...sollte man also mal zuvor prüfen.



Zitat (von -Laie-):
Du hast übrigens nicht wegen den mündlichen 2 Punkten zu wenig das Abitur nicht bestanden sondern wegen all der Noten (Punkten) die du auch in anderen Prüfungen erhalten hast.

Die Strategie "punkten auf den letzten Drücker" ist eine die auch schief gehen kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Für was Corona so alles herhalten muss .... Das Abi bzw. die Noten brechen nicht ein, weil man zwei Monate nicht in der Schule war. Und - alle Mitschüler hatten gleiche Bedingungen.

Du kannst nicht gegen eine Note klagen, sondern nur gegen das Nichtbestehen des Abis. Und da wird es schwierig. Denn Lehrer haben einen Beurteilungsspielraum. Das bedeutet, viele Teile des Unterrichts sind einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugängig. Dazu gehört der mündliche Teil der Benotung. Also, vergiss es. Abgesehen davon, so ein Gerichtsverfahren kostet Jahre. Konzentriere Dich auf den Neustart.

Viel Erfolg!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.