Hallo, ich habe heute die Nachricht erhalten, dass ich mein Abitur in Baden Württemberg nicht bestanden habe, da ich in Mathematik in der mündlichen Note im Unterricht, die nach Corona entstanden ist, 5 statt benötigten 7 Punkte erhalten habe. Im Kursblock habe ich deswegen nämlich einen Kurs zu viel unterpunktet. Dazu zusagen ist noch, dass in der nach Coronazeit praktisch kein Unterricht stattgefunden hat. Wenn meine Mathelehrerin jetzt abblockt, frage ich micht, ob ich diese doch recht willkürliche Unterrichtsnote in irgendeiner Weise anfechten kann.
LG
Abitur wegen Unterrichtsnote nicht bestanden
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Vergiss es. Neues Jahr, neues Glück.ZitatWenn meine Mathelehrerin jetzt abblockt, frage ich micht, ob ich diese doch recht willkürliche Unterrichtsnote in irgendeiner Weise anfechten kann. :
Du hast übrigens nicht wegen den mündlichen 2 Punkten zu wenig das Abitur nicht bestanden sondern wegen all der Noten (Punkten) die du auch in anderen Prüfungen erhalten hast.
Hinzuzufügen ist noch, dass ich das Ergebnis der Coronaklausur erst am Dienstag erhalten habe, ich also keine Zeit hatte noch einen Vortrag o.Ä. einzuschieben.
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Zitat:Vergiss es. Neues Jahr, neues Glück.ZitatWenn meine Mathelehrerin jetzt abblockt, frage ich micht, ob ich diese doch recht willkürliche Unterrichtsnote in irgendeiner Weise anfechten kann. :
Du hast übrigens nicht wegen den mündlichen 2 Punkten zu wenig das Abitur nicht bestanden sondern wegen all der Noten (Punkten) die du auch in anderen Prüfungen erhalten hast.
Ja, ich habe in der Corona Zeit insgesamt 3 Kurse unterpunktet, aber ich hatte noch 2 zur Verfügung. Das heißt, dass ich bestehen würde, wenn ich in Mathe durch die 2 Punkte mündlich auf insgesamt 5, also nur 2 statt 3 Unterkurse kommen würde.
Zitatfrage ich micht, ob ich diese doch recht willkürliche Unterrichtsnote in irgendeiner Weise anfechten kann. :
Willkürliche Noten kann man natürlich anfechten, sogar vor Gericht klagen kann man.
Dummerweise haben die Lehrkräfte meist gute Begründungen, so das die Noten dann gar nicht mehr willkürlich sind ...sollte man also mal zuvor prüfen.
ZitatDu hast übrigens nicht wegen den mündlichen 2 Punkten zu wenig das Abitur nicht bestanden sondern wegen all der Noten (Punkten) die du auch in anderen Prüfungen erhalten hast. :
Die Strategie "punkten auf den letzten Drücker" ist eine die auch schief gehen kann ...
Für was Corona so alles herhalten muss .... Das Abi bzw. die Noten brechen nicht ein, weil man zwei Monate nicht in der Schule war. Und - alle Mitschüler hatten gleiche Bedingungen.
Du kannst nicht gegen eine Note klagen, sondern nur gegen das Nichtbestehen des Abis. Und da wird es schwierig. Denn Lehrer haben einen Beurteilungsspielraum. Das bedeutet, viele Teile des Unterrichts sind einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugängig. Dazu gehört der mündliche Teil der Benotung. Also, vergiss es. Abgesehen davon, so ein Gerichtsverfahren kostet Jahre. Konzentriere Dich auf den Neustart.
Viel Erfolg!
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