Hallo liebes Forum,
Es soll ein Gewerbe für einen Online-Blog (Einkommen aus Affiliate/Verkäufe digitale Produkte) angemeldet werden. Hierfür soll nicht die Wohnadresse genutzt werden, da 1. die Adresse nicht im Impressum veröffentlicht werden soll und 2. kein Gewerbe unter der privat angemieteten Wohnung angemeldet werden soll.
Ich wohne in Rosenheim, dort wäre der Sitz der Geschäftsführung. In München wäre die Büroadresse und damit Adresse des Gewerbes.
Akzeptiert dies das Finanzamt entsprechend? Welche Stadt/Gemeinde würde Gewerbesteuer erhalten?
Ich verfolge damit keine Steueroptimierung. Es geht um den Schutz meiner Privatadresse. Zudem möchte ich nicht, dass es Probleme gibt, wenn ich an der privaten Adresse das Gewerbe anmelde. Es würde durch das Gewerbe keine Belästigung der anderen Mieter oder höhere Abnutzung noch höheres Müllaufkommen entstehen. Ich arbeite am Küchentisch von meinem Laptop aus. Zudem nur nebenberuflich.
Danke an alle im Vorraus!
Gewerbeanmeldung / Geschäftsadresse
9. Juli 2020
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Frage vom 9. Juli 2020 | 13:41
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung / Geschäftsadresse
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#1
Antwort vom 9. Juli 2020 | 14:24
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
§ 4 Abs. 1 Satz 1 GewstG:
Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhalten wird.
#2
Antwort vom 9. Juli 2020 | 15:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für den Auszug.
Betriebsstätte wäre in diesem Fall die Büroadresse oder die Privatwohnung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Juli 2020 | 22:17
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 82x hilfreich)
Da, wo das Gewerbe ausgeübt wird. Arbeitest Du also zuhause, fällt die Gewerbesteuer am Heimatort an und nicht am Ort der Büroadresse.
Arbeitest Du sowohl zu Hause, als auch an der Büroadresse, fällt anteilig Gewerbesteuer an beiden Orten an.
Und jetzt?
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