Autokauf von Händler - Gewährleistung

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mimi138
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Händler - Gewährleistung

Hallo,

Wir haben letzte Woche ein Auto von einem Händler gekauft. Es ist schon alt, aber laut seiner mündlichen Aussage fahrbereit und ohne Mängel. TÜV hat er noch 1 Jahr. Probefahrt lief gut.
Der Händler hat uns dann beim Kauf aber ziemlich vollgequatscht und unsere Unwissenheit ausgenutzt und die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen.

Er hat folgendes notiert:
"An gewerbliche Person ohne Gewährleistungen, ohne Garantie, mit mehreren Mängel, Motorschaden, Getriebeschaden, Bastler"
Außerdem hat er "Geschäft unter Händlern ohne Gewährleistung" angekreuzt.

Nun haben wir Probleme mit der Kühlung festgestellt - das genaue Problem müssen wir noch in der Werkstatt klären, es könnte aber schlimmstenfalls recht teuer werden.

Ich weiß, dass es ein Fehler war den Vertrag so zu unterschreiben.

Trotzdem meine Frage, haben wir eine Möglichkeit die Reparatur vom Händler zu verlangen? Oder können wir zur Not den Vertrag als unwirksam erklären, da wir Privatpersonen sind und es deshalb kein Geschäft unter Händlern ist?

Das nächste Problem ist, dass wir nur eine Kopie des Vertrags erhalten haben, das Original ist beim Händler.

Vielleicht weiß ja jemand, ob wir noch eine Chance haben oder die Kosten selbst tragen müssen.

Vielen Dank.

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120321 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Mimi138):
Ich weiß, dass es ein Fehler war den Vertrag so zu unterschreiben.

Stimmt.

Der zweite Fehler war, das Auto einfach in eine fremde Werkstatt zu geben ...



Zitat (von Mimi138):
Er hat folgendes notiert:
"An gewerbliche Person ohne Gewährleistungen, ohne Garantie, mit mehreren Mängel, Motorschaden, Getriebeschaden, Bastler"
Außerdem hat er "Geschäft unter Händlern ohne Gewährleistung" angekreuzt.

Da ihr weder Händler noch gewerbliche Person seid noch euch dafür ausgegeben habt, ist das nicht relevant. Wird man dem Verkäufer aber vermutlich per Gericht erklären müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Mimi138):
Oder können wir zur Not den Vertrag als unwirksam erklären,
Nein, nicht den Vertrag aber den Teil mit der Gewährleistung schon. Der ist unwirksam. Der Händler wird das aber so nicht einsehen wollen, auch wenn er es genau weiß. Das wird dann sehr schwierig werden Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.

Zitat (von Mimi138):
müssen wir noch in der Werkstatt klären, es könnte aber schlimmstenfalls recht teuer werden.
Das solltet ihr unbedingt zuerst mit dem Verkäufer klären! Ansonsten wäre es eine Vorwegnahme einer Leistung und der Verkäufer wäre von seiner Leistungspflicht befreit.

Ihr solltet euch darüber im Klaren sein, dass nicht jeder Mangel ein Sachmangel im rechtlichen Sinne ist.

-- Editiert von -Laie- am 09.07.2020 15:05

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Mimi138):
Es ist schon alt, aber laut seiner mündlichen Aussage fahrbereit und ohne Mängel. TÜV hat er noch 1 Jahr


Wie alt und wie viele KM ?

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#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich würde noch zusätzlich anfechten wegen arglistiger Täuschung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Welche arglistige Täuschung denn???

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