Wie hoch muss ein Pool sein, damit kein Kind reinfallen kann? Haftung?

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
jurafreund12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hoch muss ein Pool sein, damit kein Kind reinfallen kann? Haftung?

Hallo zusammen,

falls jemand einen Pool im Garten aufstellt oder baut, so hat die Außenwand eine gewisse Höhe, soweit der Pool nicht in den Boden vertieft eingebaut wird. Falls fremde Kinder unerlaubt das Grundstück betreten, so könnte der Poolbesitzer im Falle eines Unfalles, sprich wenn ein Kind reinfällt und zu Tode oder Schaden kommt, haftbar gemacht werden. Wie das heißt, weiß ich leider gerade nicht genau.

Daher die Frage, wie hoch müsste ein Zaum um den Pool oder wie hoch müsste die Aussenwand des Pools selber sein, dass man als Eigentümer auf der sicheren Seite ist? Ich denke es geht um KLEIN-Kinder, die in den Pool FALLEN könnten. Und nicht um Schulkinder, die unerlaubt reinsteigen. Denn da hilft dann wohl nur ein 2m Zaun, der optisch naja ... aussieht.

Gibt es da Rechtssprechungen oder Regeln? Reichen zum Beispiel 80 cm aus, die der Rundpool aus der Erde herausragt?

Das Grundstück wäre übrigens eingezäunt (Maschendrahtzaun, 1m hoch), aber mit Gartentüren zum Nachbarn und zu einem Feldweg. Die Türen sind verschlossen, aber der Schlüssel steckt von innen, weil das einfacher ist und die Türen täglich mehrfach benutzt werden.

Die Einfahrt ist sehr lang (über 40 m), aber ebenfalls offen.

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von jurafreund12345):
Daher die Frage, wie hoch müsste ein Zaum um den Pool oder wie hoch müsste die Aussenwand des Pools selber sein, dass man als Eigentümer auf der sicheren Seite ist?

So hoch das ein Kind die Wand nicht überwinden kann - kommt also auf die Größe des Kindes an.
Wobei man dann natürlich auch darauf achten muss, das die Leiter weg ist und auch sonstige Überwindungsmöglichkeiten nicht verfügbar sind.



Zitat (von jurafreund12345):
Die Türen sind verschlossen, aber der Schlüssel steckt von innen, weil das einfacher ist

Dann muss man halt abwägen, Haftung in 7Stelliger Höhe gegen Bequemlichkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Keine Sorge, auch wenn hier der Teufel an die Wand gemalt wird, eine Haftung, weil man gerade nicht den 2m NATO Zaun gezogen hat, wird sich in der Realität auch nicht konstruieren lassen ;)

Das ist eine Fragestellung, an die man mit dem, leider oft fehlenden, GMV herangehen müsste.

Umzäuntes Grundstück, Pool, der emporragt und ggf. entfernte Leiter bzw. sonstige Gegenstände, dass man reinfallen kann, reichen in der Realität aus, um nicht sein Leben lang zahlen zu müssen. Zusätzlich empfiehlt sich immer der Abschluss passender Haftpflichtversicherungen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Das ist eine Fragestellung, an die man mit dem, leider oft fehlenden, GMV herangehen müsste.

Da sollte man sich doch eher an den Gesetzen und der Rechtsprechung orientieren...



Zitat (von NaibaF123):
Umzäuntes Grundstück, Pool, der emporragt und ggf. entfernte Leiter bzw. sonstige Gegenstände, dass man reinfallen kann, reichen in der Realität aus, um nicht sein Leben lang zahlen zu müssen.

Der Satz ist leider falsch ... in der Version wird sich im Gegenteil einer höheren Gefahr aussetzen zahlen zu müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da sollte man sich doch eher an den Gesetzen und der Rechtsprechung orientieren...

Ja?
Dann hilf dem TE doch und zitier entsprechende Gesetze, oder Rechtsprechung, in welchem vergleichbare Maßnahmen zu einer Haftung führen...

Zitat (von Harry van Sell):
Der Satz ist leider falsch ... in der Version wird sich im Gegenteil einer höheren Gefahr aussetzen zahlen zu müssen.
Nö.

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