Neuer Arbeitsvertrag zugesagte Wohnung wird nicht bereit gestellt

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rattenfaenger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Arbeitsvertrag zugesagte Wohnung wird nicht bereit gestellt

Hallo alle zusammen,

ich habe da ein kleines Problem. Ich hoffe hier, eine Antwort finden zu können.

Sachlage

Ich habe ein neuen Arbeitsvertrag bekommen. Beide Parteien haben unterschrieben. Arbeitsbeginn soll der 20.07 sein. Mir wurde mündlch und schriftlich zugesagt das das Unternehmen mir eine Ferienwohnung für die ersten 3 Monate zur verfüguing stellt ( ich wohne vom neuen Arbeitgeber 320km entfernt). Jedoch bisher hab ich keine bestätigung bekommen gehabt. Nach mehrmaligem nachfragen kam heute die Antwort, dass ich mich selber drum kümmern soll und die Rechnung an das Unternehmen weiterleiten soll. Jedoch mit einem Budget von 550 EURO. Dies ist nicht realistisch, die preise beginnen bei 900 Euro.

Genauer Wortlaut aus dem Arbeitsvertrag
Während der ersten 3 Monate des Dienstleistungsverhältnisses stellt der Arbeitgeber auf seine Kosten dem Mitarbeiter eine Pensions- oder Appartment- Unterkunft zur Verfügung.

Nun meine Fragen.
1. Muss ich trotzdem zur Arbeit erscheinen wenn bis 20.07 keine Wohnung mir zur Verfügung gestellt wurde?
2. Bin ich verpflichtet mich nun um die Wohnung zu kümmern?

Vielen Dank schon einmal in Vorraus.

Gruss

Adem

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Die große Frage ist ja, ist eine Probezeit vereinbart und die Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht ausgeschlossen?


Dann dürfte man sich zwar vermutlich darüber freuen, das gemäß der vertraglichen Vereinbarungen die Firma sich um eine Unterkunft kümmern muss.
Ich fürchte aber, das man sich nicht darüber freuen wird, wenn die Firma dann sang- und klanglos kündigen wird - ein Risiko das man berücksichtigen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rattenfaenger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Probezeit is 6 Monate mit einer Kündigungfrist von14 Tagen.

Berechtigung auf Wiederuf innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsunterschreibung wurde verzichtet. (extra unterschrieben)

Aber explicit wird nicht im Vertrag genannt das es nicht möglich sei vor Arbeitsbeginn zu kündigen.

Ich vermute auch das ich dann mit einer kündigung rechnen kann wenn ich auf mein recht bestehe.


Die Frage ist ob ich ohne eine Wohnung zurverfügung gestellt zu bekommen auf der Arbeit am 20.07 (Arbeitsvertragbeginn) erscheininen muss. Oder ich solange warte bis sie entweder mir ne wohung zur verfügung stellen oder mich kündigen.


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Rattenfaenger):
Die Frage ist ob ich ohne eine Wohnung zurverfügung gestellt zu bekommen auf der Arbeit am 20.07 (Arbeitsvertragbeginn) erscheininen muss.

Kommt auf die Details an.
Ich nehme mal an, das die Anfahrt recht weit ist?



Zitat (von Rattenfaenger):
Oder ich solange warte bis sie entweder mir ne wohung zur verfügung stellen oder mich kündigen.

Wie wichtig ist einem der Job?
Entweder die Kröte schlucken und selber machen oder gleich morgen mitteilen (mit Zustellnachweis) das man auf Erfüllung des Vertrages besteht und sie in der Pflicht sind die Wohnung zu stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Was steht denn zu dem Thema Wohnung im Vertrag?
Den genauen Wortlaut bitte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Wer lesen kann ....

Zitat (von Harry van Sell):
Ich nehme mal an, das die Anfahrt recht weit ist?
Zitat (von Rattenfaenger):
( ich wohne vom neuen Arbeitgeber 320km entfernt)



Zitat (von Jonathon):
Was steht denn zu dem Thema Wohnung im Vertrag?
Den genauen Wortlaut bitte.
Zitat (von Rattenfaenger):
Genauer Wortlaut aus dem Arbeitsvertrag
Während der ersten 3 Monate des Dienstleistungsverhältnisses stellt der Arbeitgeber auf seine Kosten dem Mitarbeiter eine Pensions- oder Appartment- Unterkunft zur Verfügung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 116x hilfreich)

Mal ganz pragmatisch:

Wie sinnvoll ist es, bei einem Arbeitgeber anzufangen, der schon direkt zu Anfang gegen den geschlossenen Arbeitsvertrag verstöst?

Ich würde den Arbeitgeber schriftlich auffordern, dir die Wohnung wie vereinbart zur Verfügung zur Stellen und dann direkt was neues suchen.

Wenn das schon so anfängt wird das sicherlich nicht besser...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rattenfaenger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ja genau Sunrabbit. Dieser Meinung bin ich auch. Bin schon fleissig dabei. Nun ist nur die Frage ob ich am 20.07 zur Arbeit erscheininen muss oder ob ich Vertragsbrüchig werde. Dies würde ein Monatslohn bedeuten als Strafe.

So wie ich das sehe

Solange die mir keine (Ferien)Wohnung zur verfügng stellen muss ich auch nicht auftauchen auf der Arbeit. Der AG ist vertragsbrüchig geworden und muss mir trotzdem mein Gehalt weiter fortzahlen. Solange SIe mich nicht fristgerecht kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich sehe es fast auch so. Nur zur eigenen Absicherung: es könnte sein, dass das sich selbst bemühen um eine Wohnung/Unterbleibe Dir zuzumuten ist, allerdings auf Kosten des Arbeitgebers. Ich würde dem Arbeitgeber mitteilen, wo man unterkommt, gleichzeitig auffordern, die Kosten zu übernehmen, die Arbeit antreten und sich gleichzeitig was anderes suchen. Mitteilen, dass man ohne Kostenübernahme nicht anfangen könne und auch nicht müsse.

Dann muss sich der AG äussern.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rattenfaenger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke wirdwerden für die zustimmung. Ich habe schon 4 Vorschläge dem AG unterbreietet waren ihm alle zu teuer.

Also hab ma eine kostenlose erstberatung in Anspruch genommen.

Der Arbeitgeber is verpflichtet mir eine Wohnung zur verfügung zu stellen. Kann auch sein das die es nun in 50km entfernung suchen. Was zumutbar ist.
Aber allgemein besteht Arbeitspflicht. Wenn mann es vor Gericht bringt kommt es wohl auf den Richter an wie er die Sache auslegt.

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