hi,
Ich habe vor mir ein Auto zu kaufen. Habe den Wagen bei mobile.de gefunden und noch nicht in live gesehen. Möchte ich den Wagen direkt mitnehmen wenn ich ihn zum ersten Mal anschaue müsste ich vorab einen Kaufvertrag abschließen damit die das auto vorbereiten können. Der Wagen ist 600km entfernt daher möchte ich ungern 2x fahren.
Und nun meine Frage: spricht man hierbei von einem fernabsatzgeschäft von dem ich 14 Tage rücktrittsrecht habe oder besteht dies nicht?
z.B. Ich schließe den Vertrag telefonisch/email ab und merke dann aber vor Ort, dass ich ihn nicht will. Kann ich zurücktreten?
Ich finde im Internet teils Aussagen die sagen ja, aber genau so welche die das Gegenteil behaupten.
( https://www.anwalt.de/rechtstipps/besteht-bei-autokauf-im-internet-ein-gesetzliches-widerrufsrecht_160637.html
"Um jedoch von einem organisierten Fernabsatzsystem auszugehen, setze das Gesetz zwingend voraus, dass auch ein organisiertes System zum Versand von Waren bestehe. Dies war im oben genannten Fall nicht ersichtlich, da das Autohaus nicht mit Einzelteilen handelte, sondern lediglich Komplettfahrzeuge anbot. Die Beklagte habe zu jeder Zeit auf die Abholung des Fahrzeuges am Firmensitz bestanden und hat auch keinen „Versand" des Kfz angeboten. Ob der Kaufvertrag nun bereits per Mail abgeschlossen wurde oder erst vor Ort zustande gekommen ist, ist hier nicht von Belang, da bereits die Logistikvoraussetzungen für ein Fernabsatzsystem seitens des Autohauses nicht gegeben sind."
)
Wäre euch für euer Fachwissen sehr dankbar!
Schönes Wochenende,
Euer Alfistorinho
-- Editiert von Alfistorinho am 10.07.2020 20:37
Rücktritt nach Fernabsatzgesetz?
10. Juli 2020
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2020 | 20:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt nach Fernabsatzgesetz?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2020 | 22:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatspricht man hierbei von einem fernabsatzgeschäft von dem ich 14 Tage rücktrittsrecht habe oder besteht dies nicht? :
Kommt auf die Details an, insbesondere darauf ob bei dem Autohaus ein organisiertes System zum Versand von Waren im Fernabsatz besteht.
#2
Antwort vom 10. Juli 2020 | 23:33
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Meist findet man auf den Webseiten bereits Hinweise auf die zu erwartende Abwicklung. Wenn es eine Widerrufsbelehrung gibt, dann geht der Anbieter selbst von einem Fernabsatzgeschäft aus.
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