Rücktritt nach Fernabsatzgesetz?

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alfistorinho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt nach Fernabsatzgesetz?

hi,

Ich habe vor mir ein Auto zu kaufen. Habe den Wagen bei mobile.de gefunden und noch nicht in live gesehen. Möchte ich den Wagen direkt mitnehmen wenn ich ihn zum ersten Mal anschaue müsste ich vorab einen Kaufvertrag abschließen damit die das auto vorbereiten können. Der Wagen ist 600km entfernt daher möchte ich ungern 2x fahren.

Und nun meine Frage: spricht man hierbei von einem fernabsatzgeschäft von dem ich 14 Tage rücktrittsrecht habe oder besteht dies nicht?

z.B. Ich schließe den Vertrag telefonisch/email ab und merke dann aber vor Ort, dass ich ihn nicht will. Kann ich zurücktreten?

Ich finde im Internet teils Aussagen die sagen ja, aber genau so welche die das Gegenteil behaupten.

( https://www.anwalt.de/rechtstipps/besteht-bei-autokauf-im-internet-ein-gesetzliches-widerrufsrecht_160637.html

"Um jedoch von einem organisierten Fernabsatzsystem auszugehen, setze das Gesetz zwingend voraus, dass auch ein organisiertes System zum Versand von Waren bestehe. Dies war im oben genannten Fall nicht ersichtlich, da das Autohaus nicht mit Einzelteilen handelte, sondern lediglich Komplettfahrzeuge anbot. Die Beklagte habe zu jeder Zeit auf die Abholung des Fahrzeuges am Firmensitz bestanden und hat auch keinen „Versand" des Kfz angeboten. Ob der Kaufvertrag nun bereits per Mail abgeschlossen wurde oder erst vor Ort zustande gekommen ist, ist hier nicht von Belang, da bereits die Logistikvoraussetzungen für ein Fernabsatzsystem seitens des Autohauses nicht gegeben sind."
)

Wäre euch für euer Fachwissen sehr dankbar!

Schönes Wochenende,

Euer Alfistorinho

-- Editiert von Alfistorinho am 10.07.2020 20:37

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Alfistorinho):
spricht man hierbei von einem fernabsatzgeschäft von dem ich 14 Tage rücktrittsrecht habe oder besteht dies nicht?

Kommt auf die Details an, insbesondere darauf ob bei dem Autohaus ein organisiertes System zum Versand von Waren im Fernabsatz besteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Meist findet man auf den Webseiten bereits Hinweise auf die zu erwartende Abwicklung. Wenn es eine Widerrufsbelehrung gibt, dann geht der Anbieter selbst von einem Fernabsatzgeschäft aus.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen