Hallo zusammen,
ich betreibe neben meiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ein Kleingewerbe in dem ich Grillsonderposten vertreibe und Kunden im Bezug auf das richtige Grillgerät berate, sprich ich gehe mit ihnen in Shops und berate dort völlig frei vom Verkaufsdruck des Verkäufers.
Nun wurde ich von einem Shopinhaber angesprochen, ob ich mir vorstellen könnte bei ihm tageweise im Verkauf oder bei Seminaren auszuhelfen.
Eine Anstellung auf 450€ Basis ist nicht möglich, da ich bereits einen solchen Job habe.
Jetzt stelle ich mir aber die Frage, ob er mich nicht einfach "mieten" kann und ich im dann für die Tage ne Rechnung schreibe im Rahmen meiner Nebentätigkeit.
Geht das?
Danke euch!
Kleingewerbe Rechnung B2B
10. Juli 2020
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Frage vom 10. Juli 2020 | 22:34
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 54x hilfreich)
Kleingewerbe Rechnung B2B
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#1
Antwort vom 10. Juli 2020 | 23:14
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatJetzt stelle ich mir aber die Frage, ob er mich nicht einfach "mieten" kann und ich im dann für die Tage ne Rechnung schreibe im Rahmen meiner Nebentätigkeit. :
Wenn die Dienstleistung weiterhin ausgeübt und anderen angeboten wird, sollte das möglich sein. Ansonsten könnte eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
#2
Antwort vom 10. Juli 2020 | 23:38
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 54x hilfreich)
Ja, das wird sie auf jeden Fall und das wird auch das Hauptgeschäft bleiben.
Und jetzt?
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