Eingruppierung Einzelhandel Tarifvertrag Sondersituation

11. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
HugoHuberto
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingruppierung Einzelhandel Tarifvertrag Sondersituation

Hallo zusammen,

meine Frage dreht sich rund um den Tarifvertrag im Einzelhandel und einer dazugehörigen Eingruppierung.

Für ein sauberes Verständnis der Eingruppierung kurz das Organigramm der Abteilung:

Mitarbeiter, Stellv. Teamleiter, Teamleiter. Soweit so simpel.

Es sei dazugesagt, dass nur rund 5% der Beschäftigen am Standort innerhalb dieser Abteilung arbeiten und die unten stehende Eingruppierung nur auf diese einzelne Abteilung zutrifft. In allen anderen Abteilungen des Standortes wird „normal" eingruppiert.

Die Eingruppierung gestaltet sich wie folgt:

Mitarbeiter werden aufgrund hoher fachlicher Kompetenz in dieser Abteilung höher eingestuft als „normale Verkäufer". Dieses Ergebnis resultiert aus einer Klage vor dem Arbeitsgericht vor einigen Jahren. Konkret heißt diese Eingruppierung im Tarifvertrag:
Gehaltsgruppe II (Erste Kräfte)

Stellv. Teamleiter, die nachweislich in einer „Zwischenposition" stecken und die Aufgaben eines Mitarbeiters und stellv. die Aufgaben eines Teamleiters übernehmen sind ebenfalls in dieser Gehaltsgruppe einsortiert und verdienen teilweise weniger als Mitarbeiter, aufgrund geringerer Berufsjahre.

Teamleiter verdienen mehr, da diese selbstverständlich anders eingruppiert werden.

Eine vom stellv. Teamleiter durchgeführte Gehaltsverhandlung führte zu keinem höheren Gehalt. Der Tarifvertrag sieht für diese Sondersituation keine Lösung vor.

Wie seht ihr die Chance rechtlich vorzugehen?

Mit besten Grüßen
Hugo

-- Editiert von HugoHuberto am 11.07.2020 01:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von HugoHuberto):
Der Tarifvertrag sieht für diese Sondersituation keine Lösung vor.

Welche Sondersituation?
Gleiche Gehaltsgruppe und weniger Berufsjahre gibt weniger Geld als gleiche Gehaltsgruppe und mehr Berufsjahre - ganz normal.

Das der stellvertretende Teamleiter meint er müsse höher eingruppiert werden, erzeugt keine Sondersituation.
Er muss notfalls den gleichen Weg gehen wie die Kollegen.



Zitat (von HugoHuberto):
Wie seht ihr die Chance rechtlich vorzugehen?

50:50


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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