Verzicht auf Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

11. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mr. Blue
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht auf Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir am 22.06.20 die Ordentliche Kündigung Überreicht. Die Frist läuft zum 31.12.20 ab.
Mit dem Arbeitsvertrag habe ich auch einem Nachvertraglichem Wettbewerbsverbot zugestimmt. Heute am 11.7.20 habe ich ein schreiben zum Verzicht auf das Nachvertragliche Wettbewerbsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen. Da ich meine Karrenzentschädigung gerne beibehalten würde (Laufzeit 2 Jahre).

Würde ich gerne wissen. Kann der Arbeitgeber noch von dem Wettbewerbsverbot zurück treten nachdem er die Kündigung ausgesprochen hat. Wenn ja ab wann wird mein Arbeitgeber von den Karrenzzahlungen frei. Ein Jahr nach Verzicht oder ein Jahr nachdem meine Kündigungsfrist abläuft ?.

Schon mal Danke im Voraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Um was für Karrenzzahlungen handelt es sich? Vielleicht habe ich ein Brett vor dem Kopf, aber ich verstehe die Zusammenhänge nicht.

Wer verbietet wen vertraglich etwas? Und wer muss wem etwas zahlen?

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#2
 Von 
Mr. Blue
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Arbeitgeber hat mir ein Wettbewerbsverbot auferlegt. Das habe ich zu beginn meiner Tätigkeit unterschrieben. Mit dem Wettbewerbsverbot erhalte ich von meinem Arbeitgeber eine Karrenzentschädigung da ich ja nicht mehr in der selben Branche tätig sein kann. Das möchte ich auch nicht.

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#3
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Okay, jetzt habe ich es verstanden.

Und jetzt verzichtet er nach der Kündigung auf sein ihm vertraglich zustehende Wettbewerbsverbot? Kann er gerne machen. Hat er denn explizit etwas zu den Karrenzzahlungen geschrieben? Weil diese stehen Dir zu und das kann er nicht einfach nachträglich zurück nehmen.
Da diese beiden Dinge Vertragsbestandteile sind, können sie nicht einseitig geändert werden; hierfür ist Deine Zustimmung nötig.

Gerne kann man auf eigene Rechte einseitig verzichten, dem Vertragspartner darf man aber keine ihm zustehenden Rechte nehmen.

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#4
 Von 
Mr. Blue
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie machen von folgender Klausel im Vertrag gebrauch:

Die Gesellschaft kann bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbsverbot verzichten mit der Folge, dass sie nach Ablauf eines Jahres seit Erklärung des Verzichts von der Verpflichtung zur Zahlung der Karrenzentschädigung frei wird.

Befinde ich mich noch im Zeitraum "Bis zur Beendigung" oder habe ich den mit erhalt der Kündigung überschritten ?.

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#5
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet in Deinem Fall bis 31.12.2020. Also haben sie den Verzicht in der Frist erklärt.

Durch die genannte Klausel sind sie damit im Recht.

Das heißt, Du bekommst ab Erklärung des Verzichts nur noch ein Jahr Deine Karrenzzahlung.

Hast Du eventuell mitgeteilt, dass Du die Branche wechselst?

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#6
 Von 
Mr. Blue
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, aber das Werk in dem ich gearbeitet habe wird geschlossen und das Produkt eingestellt.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Wohl recht kompliziert...
Bitte hier mal lesen, was zutreffen könnte bzw. was angreifbar wäre.
https://www.arbeitsrecht-wettbewerbsverbot.de/

Zitat (von Mr. Blue):
Heute am 11.7.20 habe ich ein schreiben zum Verzicht auf das Nachvertragliche Wettbewerbsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen.
Daraus lässt sich nicht viel entnehmen. Was steht denn drin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Mr. Blue
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hiermit verzichten wir gem. Absatz 3 (Die zuvor erwähnte Klausel) der zwischen uns geschlossenen Wettbewerbsvereinbarung vom *Datum XXX*, sowie der gemäß §75a HGB, auf das Nachvertragliche Wettbewerbsverbot gemäß Wettbewerbsvereinbarung vom *Datum XXX* in Form des Zusatzvertrages zu ihrem Arbeitsvertrages vom *Datum XXX*.

Sie werden mit Zugang dieser Erklärung von der Verpflichtung zur Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots frei. Mit Ablauf eines Jahres seit dem Zugang dieses Schreibens, werden wir von der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung frei.

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#9
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Scheint für mich so in Ordnung zu sein.

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