Teile die unter die Sachmängelhaftung fallen?

11. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Teile die unter die Sachmängelhaftung fallen?

Hallo,

ein Freund hat mit seinem Gebrauchtfahrzeug ein Problem.

Er hat es bei einem Händler gekauft, somit besteht also die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Kurtz nach dem Kauf gab es jetzt Probleme beim Abgassystem.

Der Händler hat sich der Sache angenommen, möchte allerdings die Arbeit sowie die Teile bezahlt bekommen.



Die Rechnung hat zwei Posten:

1) Diagnose Lambdawert falsch durchgeführt ; Magnetventil Saugrohrklappe ersetzt
2) Ventil Steuerung Ansaug.

Meiner Meinung nach fallen die beiden Punkte nicht unter die Dinge, die als normale Verschleissteile angesehen werden können, um die sich der Händler nicht kümmern muss.

Das Fahrzeug ist ein Ford Focus BJ 2005 ; 130 TKm.

Ich würde gerne mal andere Meinungen hören, sind das Dinge, die der Händler aufgrund der Sachmängelhaftung auf seine Kosten erledigen muss, oder seht ihr das anders

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Meiner Meinung nach fallen die beiden Punkte nicht unter die Dinge, die als normale Verschleissteile angesehen werden können, um die sich der Händler nicht kümmern muss.

Angesichts der Tatsache, das ein KfZ zu 100% aus Verschleißsteilen besteht sehe ich das ganz anders.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Kurtz nach dem Kauf gab es jetzt Probleme beim Abgassystem.

Liest sich, als sei man noch in der Beweislastumkehr?
Dann sollte der Händler beweisen, das es bestimmungsgemäßer Verschleiß ist, denn dazu ist er innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf verpflichtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Wobei man fairerweise auch sagen sollte, dass nach 15 Jahren und 130.000km Laufleistung die aufgeführten Teile durchaus als normal verschlissen anzusehen sind. Etwas anderes wäre es aber, wenn die genannten Teile zwischenzeitlich schon einmal ausgetauscht worden wären.

-- Editiert von -Laie- am 13.07.2020 12:49

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.359 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen