Hallo liebe Community,
ich bin absoluter Laie, was Autokauf/verkauf betrifft und hoffe auf eure Unterstützung.
Ein Kumpel (aus Belgien) hat einen Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft und wollte diesen anmelden. Dabei ist aufgefallen, dass die Daten des Vorbesitzers nicht im Fahrzeugbrief angegeben sind. Der Kumpel wurde kurz nach Kauf ebenfalls vom Vorbesitzer blockiert und ist somit nicht mehr erreichbar. Der Wagen kann in Belgien also nicht auf ihn angemeldet werden, weil die Daten auch im Kaufvertrag fehlen.
Nun hat er sich einen Plan zurechtgeschneidert, den ich für äußerst fragwürdig halte:
Das Auto muss in Deutschland auf eine Person (z.B. mich) angemeldet werden. Anschließend soll ich ihm das Auto für einen „symbolischen Euro" verkaufen. Mit diesem neuen Kaufvertrag, den er mit mir abgeschlossen hat, könnte er dann den Wagen anmelden.
Natürlich ist mir bewusst, dass dies nicht ganz koscher ist.
Soll ich dem Kumpel einen Besuch beim Anwalt empfehlen oder gibt es noch einen alternativen Weg?
(Vermutlich ist dies auch eine gute Lektion für einen Laien wie mich, falls ich irgendwann auch einen Gebrauchtwagen kaufen sollte)
Vielen Dank und ich freue mich auf eure Nachrichten!
Gebrauchtwagen gekauft: Daten des Vorbesitzers fehlen im Fahrzeugbrief
11. Juli 2020
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Frage vom 11. Juli 2020 | 14:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen gekauft: Daten des Vorbesitzers fehlen im Fahrzeugbrief
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2020 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDabei ist aufgefallen, dass die Daten des Vorbesitzers nicht im Fahrzeugbrief angegeben sind. :
Die Daten des Vorbesitzers dürften auch in Belgien nicht relevant sein, die werden da auch nicht eingetragen.
Es reicht in Deutschland wenn dort der vorherige Halter eingetragen ist.
Wie das in Belgien ist weis ich nicht, dort wird es aber wohl auch der Halter oder der Eigentümer sein.
ZitatDas Auto muss in Deutschland auf eine Person (z.B. mich) angemeldet werden. :
Auch in Deutschland dürfte man bei fehlerhaften Dokumenten keine Zulassung bekommen sondern eher ein mehr oder weniger längeres Gespräch mit der Kripo ...
#2
Antwort vom 13. Juli 2020 | 10:34
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
ZitatDabei ist aufgefallen, dass die Daten des Vorbesitzers nicht im Fahrzeugbrief angegeben sind. :
Das kommt schon mal vor, wenn ein Kfz gekauft und direkt wieder verkauft wird. Das ist per se noch kein Hinderungsgrund und auch kein Anzeichen für einen kriminellen Hintergrund.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juli 2020 | 12:45
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Ja und? Kein Problem. Der Verkäufer muss ja auch nicht mit dem Vorhalter identisch sein. Weder in Deutschland noch in Belgien. Ich habe selbst einige Jahre in Belgien gewohnt.ZitatEin Kumpel (aus Belgien) hat einen Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft und wollte diesen anmelden. Dabei ist aufgefallen, dass die Daten des Vorbesitzers nicht im Fahrzeugbrief angegeben sind. :
Den Vertrag schliesst man mit dem Verkäufer. Da dieser nicht zwangsweise auch der Halter sein muss ist auch das völlig normal.ZitatDer Wagen kann in Belgien also nicht auf ihn angemeldet werden, weil die Daten auch im Kaufvertrag fehlen. :
Ich verstehe das Problem nicht. Es wurde ein Fahrzeug in D verkauft und dieses soll in B zugelassen werden. Das funktioniert völlig problemlos. Man hat die entsprechenden Zulassungsbescheinigungen aus D und einen Kaufvertrag. Das reicht.
Wer genau macht denn Probleme und aus welchem Grund? Ich verstehe es nicht ganz.
#4
Antwort vom 14. Juli 2020 | 11:36
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatMit diesem neuen Kaufvertrag, den er mit mir abgeschlossen hat, könnte er dann den Wagen anmelden. :
... und gleichzeitig auch bspw. Sachmängel gegen dich geltend machen.
Wäre zumindest nicht die Erste Freundschaft, die so ausgenutzt wird.
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