Gebrauchtwagen gekauft: Daten des Vorbesitzers fehlen im Fahrzeugbrief

11. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.07.2020 12:06:11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen gekauft: Daten des Vorbesitzers fehlen im Fahrzeugbrief

Hallo liebe Community,

ich bin absoluter Laie, was Autokauf/verkauf betrifft und hoffe auf eure Unterstützung.

Ein Kumpel (aus Belgien) hat einen Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft und wollte diesen anmelden. Dabei ist aufgefallen, dass die Daten des Vorbesitzers nicht im Fahrzeugbrief angegeben sind. Der Kumpel wurde kurz nach Kauf ebenfalls vom Vorbesitzer blockiert und ist somit nicht mehr erreichbar. Der Wagen kann in Belgien also nicht auf ihn angemeldet werden, weil die Daten auch im Kaufvertrag fehlen.

Nun hat er sich einen Plan zurechtgeschneidert, den ich für äußerst fragwürdig halte:
Das Auto muss in Deutschland auf eine Person (z.B. mich) angemeldet werden. Anschließend soll ich ihm das Auto für einen „symbolischen Euro" verkaufen. Mit diesem neuen Kaufvertrag, den er mit mir abgeschlossen hat, könnte er dann den Wagen anmelden.

Natürlich ist mir bewusst, dass dies nicht ganz koscher ist.
Soll ich dem Kumpel einen Besuch beim Anwalt empfehlen oder gibt es noch einen alternativen Weg?
(Vermutlich ist dies auch eine gute Lektion für einen Laien wie mich, falls ich irgendwann auch einen Gebrauchtwagen kaufen sollte)

Vielen Dank und ich freue mich auf eure Nachrichten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amomentplease):
Dabei ist aufgefallen, dass die Daten des Vorbesitzers nicht im Fahrzeugbrief angegeben sind.

Die Daten des Vorbesitzers dürften auch in Belgien nicht relevant sein, die werden da auch nicht eingetragen.

Es reicht in Deutschland wenn dort der vorherige Halter eingetragen ist.
Wie das in Belgien ist weis ich nicht, dort wird es aber wohl auch der Halter oder der Eigentümer sein.



Zitat (von amomentplease):
Das Auto muss in Deutschland auf eine Person (z.B. mich) angemeldet werden.

Auch in Deutschland dürfte man bei fehlerhaften Dokumenten keine Zulassung bekommen sondern eher ein mehr oder weniger längeres Gespräch mit der Kripo ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von amomentplease):
Dabei ist aufgefallen, dass die Daten des Vorbesitzers nicht im Fahrzeugbrief angegeben sind.


Das kommt schon mal vor, wenn ein Kfz gekauft und direkt wieder verkauft wird. Das ist per se noch kein Hinderungsgrund und auch kein Anzeichen für einen kriminellen Hintergrund.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von amomentplease):
Ein Kumpel (aus Belgien) hat einen Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft und wollte diesen anmelden. Dabei ist aufgefallen, dass die Daten des Vorbesitzers nicht im Fahrzeugbrief angegeben sind.
Ja und? Kein Problem. Der Verkäufer muss ja auch nicht mit dem Vorhalter identisch sein. Weder in Deutschland noch in Belgien. Ich habe selbst einige Jahre in Belgien gewohnt.

Zitat (von amomentplease):
Der Wagen kann in Belgien also nicht auf ihn angemeldet werden, weil die Daten auch im Kaufvertrag fehlen.
Den Vertrag schliesst man mit dem Verkäufer. Da dieser nicht zwangsweise auch der Halter sein muss ist auch das völlig normal.
Ich verstehe das Problem nicht. Es wurde ein Fahrzeug in D verkauft und dieses soll in B zugelassen werden. Das funktioniert völlig problemlos. Man hat die entsprechenden Zulassungsbescheinigungen aus D und einen Kaufvertrag. Das reicht.

Wer genau macht denn Probleme und aus welchem Grund? Ich verstehe es nicht ganz.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von amomentplease):
Mit diesem neuen Kaufvertrag, den er mit mir abgeschlossen hat, könnte er dann den Wagen anmelden.

... und gleichzeitig auch bspw. Sachmängel gegen dich geltend machen.
Wäre zumindest nicht die Erste Freundschaft, die so ausgenutzt wird.

1x Hilfreiche Antwort

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