Bank kündigt Konto wegen Insolvenzeröffnung

11. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Der Kölner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank kündigt Konto wegen Insolvenzeröffnung

Hallo zusammen,

folgendes Problem.

Die Bank hat das Girokonto gekündigt (nicht gesperrt) wegen Insolvenzeröffnung. (Kein P-Konto, da bis jetzt nicht gepfändet wurde).

Der Arbeitgeber, überweist eine Woche später, nach bekanntgabe der Kündigung den Lohn auf dieses Konto. (Noch nicht gekündigt seitens der Bank).

Der Bank wurde schriftlich und auch per E-Mail ein Auszahlungskonto mitgeteilt.

Wird das Geld ausgezahlt oder kommt es dort noch zu Problemen wegen dem Insolvenzverwalter ( Zahlung des Arbeitgebers bewegt sich in der Freigrenze).

Ich Frage weil ich noch keine Antwort von der Bank erhalten habe.

Dankeschön

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Der Kölner):
Die Bank hat das Girokonto gekündigt (nicht gesperrt) wegen Insolvenzeröffnung.

Sofern es das einzige Konto war, wäre das rechtswidrig - dann könnte man was dagegen unternehmen.



Zitat (von Der Kölner):
Der Bank wurde schriftlich und auch per E-Mail ein Auszahlungskonto mitgeteilt.

Mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum?



Zitat (von Der Kölner):
Wird das Geld ausgezahlt oder kommt es dort noch zu Problemen

Man sollte mit Problemen rechnen.
Vermutlich wird die Bank das Geld an den Absender zurücküberweisen.



War das Konto denn im Plus oder im Minus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Der Kölner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Bank gebeten, das Konto in ein Basiskonto umzuwandeln.

Zustellnachweis habe ich. Frist wurde nicht gesetzt.

Der Arbeitgeber wurde offen und ehrlich informiert. Er meinte sollte das Geld zurück kommen würde man es auf das Konto meiner Lebensgefährtin überweisen.

Das Konto hatte 100 Euro plus.

-- Editiert von Der Kölner am 11.07.2020 23:17

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Der Kölner):
Ich habe die Bank gebeten, das Konto in ein Basiskonto umzuwandeln.

Vor oder nach der Kündigung?



Zitat (von Der Kölner):
Das Konto hatte 100 Euro plus.

Dann wird keine Aufrechnung mit offenem Dispo erfolgen dürfen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Der Kölner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach der ausgesprochenen Kündigung. Allerdings habe ich ihnen auch gesagt das ich im Zweifelsfall dem Ombudsmann informiere.

Nein. Kein Dispo

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er meinte sollte das Geld zurück kommen würde man es auf das Konto meiner Lebensgefährtin überweisen.
Davon würde ich ihm abraten.

Zitat:
Der Arbeitgeber, überweist eine Woche später, nach bekanntgabe der Kündigung den Lohn auf dieses Konto. (Noch nicht gekündigt seitens der Bank).
Ist hier von 2 verschiedenen Kündigungen die Rede?

Stefan

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#6
 Von 
Der Kölner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi. Nein von der eigentlichen Kündigung der Bank. Die Bank hat zuerst den Zugang gesperrt und mir schriftlich mitgeteilt das es in den nächsten Tagen komplett gekündigt und gelöscht wird.
Der Arbeitgeber, das geld sollte jetzt am Dienstag auf dem Konto eingehen.

Wieso davon abraten. Das ist mein einziges Konto gewesen und ich habe keine Ausweichmöglichkeit.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Der Kölner):
Nach der ausgesprochenen Kündigung.

Dann ist der Drops gelutscht, die Kündigung hat das Vertragsverhältnis beendet, der Umwandlungswunsch hat das nicht geändert.



Zitat (von Der Kölner):
Wieso davon abraten.

Für den Fall das es kein Gemeinschaftskonto ist:
1. Die Banken untersagen in der Regel eine solche Nutzung, die Folge könnte die (fristlose) Kündigung sein.
2. Es kann der Verdacht der Geldwäsche entstehen, mit entsprechenden Folgen (Kontosperre, (fristlose) Kündigung, strafrechtliches Verfahren)
3. Es kann der Verdacht der Vollstreckungsvereitelung entstehen, mit entsprechenden Folgen (Kontosperre, (fristlose) Kündigung, strafrechtliches Verfahren, zivilrechtliche Haftung der Freundin als Drittschuldner, Gefährdung des Insolvenzverfahrens)
4. Es ist kein Schutz als P-Konto möglich


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

OK, es hörte sich so an als ob dein Arbeitgeber dir auch gekündigt hätte.

Zitat:
Wieso davon abraten.
Weil es verboten ist.
Deine Lebensgefährtin darf das schon mal grundsätzlich nicht (nennt sich "Kontenwahrheit" und "Kontoführung auf eigene Rechnung" - das hat sie ihrer Bank bestimmt mal zugesichert).

Und in einem Insolvenzverfahren gilt das noch viel mehr, da ist man schnell im strafrechtlichen Bereich (und zwar für alle drei). Oder am Ende muss nochmal gezahlt werden.

Ich meine, du solltest mit deinem Insolvenzverwalter besprechen was du tun kannst.

Stefan

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#9
 Von 
Der Kölner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dem Insolvenzverwalter. Alles geschildert und auch das ich vor hatte das Geld (einmalig) diesen Monat auf das Konto meiner Lebensgefährtin buchen zu lassen.
Hab ich ihm per Mail geschickt. Mal schauen was kommt.

Mal andere Frage. Es ist ja kein P Konto.
Wenn es bis jetzt keine Pfändungen gegeben hat. Und der IV jetzt das geld verwaltet. Wie komme ich dann an das Geld das mir zusteht?

2te Frage. Wenn jetzt die Insolvenz eröffnet wurde und im nachhinein versucht ein Gläubiger durch einen Beschluss zu pfänden. Muss die Bank dann sagen halt Stop hier darf nichts gepfändet werden, wegen Insolvenzeröffnung oder lässt die Bank das zu das der Gläubiger das Konto leer räumt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn der Insolvenzverwalter zustimmt dann sollte es OK sein. Ich will auch nicht so rumreiten auf der Kontenwahrheit, im Kleinen und nicht auf Dauer dürfte daran nichts auszusetzen sein.

Mir ging es darum, dass ein Gläubiger oder eben der Insolvenzverwalter die Frage stellen könnte, warum denn der Arbeitgeber den Lohn für Monat X noch nicht gezahlt hat. Und eine Zahlung an einen Dritten ist dann nicht unbedingt schuldbefreiend, also könnte der Arbeitgeber nochmal zahlen müssen.

Zu den Fragen wird sicher noch jemand antworten, ich kenne die Abläufe im Detail nicht genau.

Stefan

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#11
 Von 
Der Kölner
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und jetzt kommt der Hammer :bang:

Nach Rücksprache mit der Bank wurde mir gestern mitgeteilt. Dass das Konto erst durch den IV freigegeben werden muss damit ich an mein Geld komme und es dann entweder selber abbuchen kann oder sie es mir auf ein Konto überweisen das ich ihnen schriftlich mitteilen.

Heute kommt die Mail. Das das Konto mit der Insolvenzeröffnung, gelöscht wurde und somit kein Überweisungen mehr angenommen oder Überweisungen mehr getätigt werden können. Lastschrift erfolgen ebenfalls nicht mehr und werden verweigert mit der Info Konto erloschen.

Also jetzt mal ehrlich. Was stimmt den nun. Entweder das Konto muss freigegeben werden oder es ist gekündigt wegen der Inso Eröffnung :bang:

Langsam blicke ich nicht mehr durch. Die sind nicht Lage mir mitzuteilen ob da noch was drauf ist oder es auf Null ist.

Aber die Bank ist ja nicht gerade unbekannt, für solche komischen Dinge.



-- Editiert von Der Kölner am 14.07.2020 19:03

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Hallo, um welche Bank handelt es sich hier?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Der Kölner):
Dass das Konto erst durch den IV freigegeben werden muss

Und hat der IV das gemacht?


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