Bikeleasing

11. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
lindahildebrand@gmx.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bikeleasing

Hallo,

Meine Mutter hat einen Bike leasing Vertrag unterschrieben, bei diesem ist mir im Nachhinein aufgefallen, dass der Monatliche Leasing Preis (102,00€) über 36 Monate nicht mit dem Kaufpreis in Höhe von 2950,00 passt, sondern deutlich höher ist. Ist der Vertrag anfechtbar oder nichtig?

Vielen Dank für Ihre Antworten

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von lindahildebrand@gmx.de):
sondern deutlich höher ist.

Wie üblich bei solchen Verträgen.



Zitat (von lindahildebrand@gmx.de):
Ist der Vertrag anfechtbar oder nichtig?

Mangels erkennbarer Gründe für Anfechtung bzw. Nichtigkeit: nein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von lindahildebrand@gmx.de):
bei diesem ist mir im Nachhinein aufgefallen, dass der Monatliche Leasing Preis (102,00€ über 36 Monate nicht mit dem Kaufpreis in Höhe von 2950,00 passt, sondern deutlich höher ist


Läuft das über den Arbeitgeber als Gehaltsumwandlung ? Wenn ja, dann ist die effektive Rate wesentlich niedriger. Habe das auch eben für 2 E-Bikes gemacht, Leasingrate wäre für einen Gesamtbetrag der Räder von 6.400 EUR monatlich 230 EUR, durch die Gehaltsumwandlung sind es effektiv aber nur ca. 130 EUR.

130*36 = 4.680 EUR.

vermute da liegt bei Dir gerade der Denkfehler.....

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#3
 Von 
lindahildebrand@gmx.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Läuft das über den Arbeitgeber als Gehaltsumwandlung ? Wenn ja, dann ist die effektive Rate wesentlich niedriger. Habe das auch eben für 2 E-Bikes gemacht, Leasingrate wäre für einen Gesamtbetrag der Räder von 6.400 EUR monatlich 230 EUR, durch die Gehaltsumwandlung sind es effektiv aber nur ca. 130 EUR.

130*36 = 4.680 EUR.


Ja, es läuft über Ihren Arbeitgeber. Sie hat nur ein Fahrrad im Wert von 2950,00 Euro gekauft und zahlt den monatlichen Betrag von 102,00 Euro. Kannst Du mir das bitte genauer erklären? Das wäre lieb!

-- Editiert von lindahildebrand@gmx.de am 11.07.2020 23:43

-- Editiert von lindahildebrand@gmx.de am 11.07.2020 23:46

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von lindahildebrand@gmx.de):
Ja, es läuft über Ihren Arbeitgeber. Sie hat nur ein Fahrrad im Wert von 2950,00 Euro gekauft und zahlt den monatlichen Betrag von 102,00 Euro. Kannst Du mir das bitte genauer erklären? Das wäre lieb!


gerne....

Sie hat im Rahmen einer Gehaltsumwandlung ein Fahrrad geleast. Der leasingvertrag läuft über 36 Monate. Gehaltsumwandlung bedeutet, dass die 102 EUR von Ihrem Bruttogehalt abgezogen, d.h. normalerweise würden von den 102 EUR noch Steuern und Versicherungen abgehen. Somit würden von den 102 EUR Brutto je nach Steuerlast z.B. 60 EUR Netto ausbezahlt werden.

In diesem Fall kostet das Bike effektiv 60 EUR/Monat x 36 Monate = 2160 EUR.... (dazu kommen 0,5% vom Listenpreis als zu versteuernder, geldwerter Vorteil = 14,25 EUR = 5 EUR Steuer/Monat ?)

Beispiel:
2.500 EUR Brutto, LSK 1 = 1680 EUR Netto
2.500 EUR - 102 EUR Gehaltsumwandlung, LSK1 = 1.625 EUR Netto

Somit reale Kosten von 55 EUR + 7 EUR Steuer für die 0,5% geldwerten Vorteil = 62 EUR effektive Kosten für das Rad/Monat.



-- Editiert von philosoph32 am 12.07.2020 00:29

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von lindahildebrand@gmx.de):
dass der Monatliche Leasing Preis (102,00€ über 36 Monate nicht mit dem Kaufpreis in Höhe von 2950,00 passt


Leasing ist ja auch kein Ratenkauf mit Zinssatz 0%, falls du das aus irgendeinem Grund angenommen haben solltest.

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
h kein Ratenkauf mit Zinssatz 0%, falls du das aus irgendeinem Grund angenommen haben solltest.
Genau. Nicht, dass in 36 Monaten der Schreck kommt, wenn man das Fahrrad dann zurückgeben muss, bzw. gegen eine Einmalzahlung "auslösen" kann.

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#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Genau. Nicht, dass in 36 Monaten der Schreck kommt, wenn man das Fahrrad dann zurückgeben muss, bzw. gegen eine Einmalzahlung "auslösen" kann.


Bei meinem Vertrag ist es so, dass incl. der Ablösezahlung zwar das Ganze vom Kaufpreis her 0 auf 0 aufgeht, aber die Versicherungen und der Service (Vollkasko/Mobilitätsgarantie/kostenlose Inspektion und Reparaturen) sind dann quasi geschenkt.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lindahildebrand@gmx.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, ich danke Euch :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

unabhängig davon, dass ich dazu neige jobrad und co differenzierter zu betrachten, gehen die Summen meines Erachtens hier nicht auf.

Eine Entgeltumwandlung über Leasing ist m.W.n. nur zulässig, wenn der Restwert entsprechend hoch ist. ich meine mich zu erinnern, dass das Finanzamt mittlerweile hier nach drei Jahren 40% anlegt und dies von den Anbietern auch entsprechend übernommen wird.

das wären hier rund 1.800 zzgl. der bereits erwähnten Versicherung (ca 10%). Das geht sich nicht auf.

hier scheint es sich eher um einen Ratenkauf mit relativ hohen Zins zu handeln. Aber es hilft ein Blick in die Verträge.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Bei uns:
2 E- bikes, Gesamtwert 6.200 EUR, monatliche Leasingrate effektiv 120 EUR (echt 220 EUR) = 4.320, Restwert 17% =1054 EUR = 5.374 EUR Gesamtkosten....

Sicherlich lohnt sich das nur bei Gehaltsumwandlung !!!

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