Hallo, hatte meinen golf am vergangenen Freitag verkauft. Käufer fragte nach Mängeln am Ende, die ich ihm ehrlich beantwortete. Heute meldete er sich, dass die Motor Kontrolllampe nicht funktioniere. Man muss dazu sagen, ich wusste davon nichts, da ich absolut keine Ahnung von Autos habe. Er kam damit an eine Preisminderung vorzuschlagen, andernfalls würde er mich verklagen. Ich, so naiv und jung wie ich bin, ging dann daraufhin auf seine Forderung ein, weil ich Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung hatte. Ist das schon Hopfen und Malz verloren und kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen oder lohnt sich da noch rechtliche Beratung? Der Verkauf fand privat statt ohne Kaufvertrag.
Autokäufer setzt mich unter Druck
12. Juli 2020
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Frage vom 12. Juli 2020 | 01:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokäufer setzt mich unter Druck
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#1
Antwort vom 12. Juli 2020 | 01:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatkann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen :
Das dürfte man sogar als direktes Schuldeingeständnis sehen ...
Zitatlohnt sich da noch rechtliche Beratung :
Man hat offenbar eine vertragliche Vereinbarung über eine Preisminderung geschlossen - Verträge sind einzuhalten.
Wie hoch war denn die Preisminderung?
#2
Antwort vom 12. Juli 2020 | 01:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es gab keinen offiziellen Vertrag, lediglich telefonischen Verkehr
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#3
Antwort vom 12. Juli 2020 | 01:45
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatEs gab keinen offiziellen Vertrag, lediglich telefonischen Verkehr :
Wenn bei dem telefonischen Verkehr die Kaufmodalitäten besprochen und eine Einigung zustande kam, dann hat man einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen.
#4
Antwort vom 12. Juli 2020 | 10:05
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 35x hilfreich)
Die Kontrollleuchte ist kaputt? Ist das nicht nur eine LED? Oder leuchtet die dauerhaft und es war was anders kaputt? Ich mein...so eine LED kostet doch nur ein paar Euro? Also bevor ich einen Preisnachlass gegeben hätte, wüsste ich gerne erstmal, was denn genau kaputt ist/war?
-- Editiert von crofan am 12.07.2020 10:06
#5
Antwort vom 12. Juli 2020 | 12:44
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Schuld wofür?Zitat:kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen
Du hast ein - angeblich - mangelhaftes Fahrzeug verkauft, mehr nicht.
Da aber kein ordentlicher Vertrag geschlossen wurde (insbesondere mit Ausschluss der Sachmängelhaftung) haftest du für Mängel.
Nun könnte man streiten ob der Mangel bereits bei Übergabe existent war, beweispflichtig wäre hier der Käufer (es gibt da nämlich so Spezialisten, die einfach mal ein Kabel abziehen um den Preis zu drücken - kann auch schon bei der Probefahrt vorkommen).
Da du aber bereits in eine Preisminderung eingewilligt hast bist du jetzt am Zuge (du musst beweisen, dass der Käufer in betrügerischer Absicht einen Mangel vorgetäuscht hat - schwierig, auch weil du auf das Corpus delicti keinen Zugriff mehr hast.
Erstens ist der Einbau das teure, zweitens kann man oft einzelne LEDs gar nicht tauschen sondern nur die komplette Einheit, und drittens kann es beispielsweise auch am Kabel liegen oder am Motorsteuergerät.Zitat:Ich mein...so eine LED kostet doch nur ein paar Euro?
Zustimmung. Aber hier wohl nicht mehr möglich.Zitat:Also bevor ich einen Preisnachlass gegeben hätte, wüsste ich gerne erstmal, was denn genau kaputt ist/war?
Stefan
#6
Antwort vom 12. Juli 2020 | 18:43
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatIst das schon Hopfen und Malz verloren und kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen oder lohnt sich da noch rechtliche Beratung? :
Aufgrund der Antworten, kann ich dir nur empfehlen, die paar Euro in die Hand zu nehmen und die
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gruß charly
#7
Antwort vom 13. Juli 2020 | 09:53
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Wozu? Der TE hat der Änderung des Kaufvertrags, sprich: Minderung des Kaufpreises, schon zugestimmt.ZitatAufgrund der Antworten, kann ich dir nur empfehlen, die paar Euro in die Hand zu nehmen und die :
Frage hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/
zu stellen.
#8
Antwort vom 13. Juli 2020 | 09:53
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Selbstverständlich gibt es einen Kaufvertrag. Auch mündliche Verträge sind gültig und einzuhalten.ZitatDer Verkauf fand privat statt ohne Kaufvertrag. :
Da du aber wohl die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hast haftest du für alle Mängel die bei der Übergabe bestanden haben.
Die Beseitigung des Mangels hast du aber ja bereits zugesagt.
Ich sehe hier ein riesiges Problem! Die Motorkontrolleuchte ist kaputt. Sie leuchtet also nicht, obwohl sie leuchten müsste. Das bedeutet also, dass ein weiterer Mangel besteht der diese zum leuchten bringen sollte. Die Beseitigung dieses Mangels wird wahrscheinlich auch noch auf dich zukommen.
Es gibt da durchaus einige Betrüger, die deaktivieren die Motorkontrolleuchte absichtlich um so den eigentlichen Fehler zu vertuschen. Ich hoffe für dich, dass dies hier nicht der Fall ist.
#9
Antwort vom 13. Juli 2020 | 10:07
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Nein, das bedeutet es nicht (zwangsläufig).Zitat:Sie leuchtet also nicht, obwohl sie leuchten müsste. Das bedeutet also, dass ein weiterer Mangel besteht der diese zum leuchten bringen sollte.
Das die Leuchte funktioniert sieht man - nicht ohne Grund - immer vor dem Starten des Motors, und zwar ohne das ein Fehler vorliegt.
Stefan
#10
Antwort vom 13. Juli 2020 | 12:38
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Da hast du zwar recht, aber seit geraumer Zeit wurden die Glühfadenleuchten durch LEDs ersetzt, die so selten kaputt sind, dass man diesen Fall schon fast ausschliessen kann.ZitatNein, das bedeutet es nicht (zwangsläufig). :
Dass diese Leuchten absichtlich ausser Betrieb gesetzt oder mit anderen Leuchten parallel geschaltet werden, um einen Fehler zu vertuschen, ist dagegen mittlerweile häufiger anzutreffen.
#11
Antwort vom 13. Juli 2020 | 20:54
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatZitat (von Tom320): :
kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen
Das dürfte man sogar als direktes Schuldeingeständnis sehen ...
Nicht mal im Ansatz.
ZitatMan hat offenbar eine vertragliche Vereinbarung über eine Preisminderung geschlossen - Verträge sind einzuhalten. :
ZitatEs gab keinen offiziellen Vertrag, lediglich telefonischen Verkehr :
Hätte hier jetzt der `Käufer` geschrieben, ob er seinen Wunsch nach Preisminderung durchsetzen kann, würde sofort die Frage kommen, wie er dass denn `zur Überzeugung des Gerichtes `nachweisen könnte !!??
ZitatNun könnte man streiten ob der Mangel bereits bei Übergabe existent war, beweispflichtig wäre hier der Käufer :
Endlich mal eine klare Ansage.
ZitatDa du aber bereits in eine Preisminderung eingewilligt hast bist du jetzt am Zuge (du musst beweisen, dass der Käufer in betrügerischer Absicht einen Mangel vorgetäuscht hat - schwierig, :
Nö, der Käufer wäre jetzt erstmal am Zug, diese telefonische Aussage nachzuweisen.
ZitatWozu? Der TE hat der Änderung des Kaufvertrags, sprich: Minderung des Kaufpreises, schon zugestimmt. :
Ach ja, und wie willst du dem Gericht das glaubhaft machen?
ZitatDa du aber wohl die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hast haftest du für alle Mängel die bei der Übergabe bestanden haben. :
Das wichtigste lässt du aber wieder aus!?
ZitatDie Beseitigung des Mangels hast du aber ja bereits zugesagt. :
Und das wäre wie nachzuweisen?
ZitatDie Motorkontrolleuchte ist kaputt. Sie leuchtet also nicht, obwohl sie leuchten müsste. Das bedeutet also, dass ein weiterer Mangel besteht der diese zum leuchten bringen sollte. Die Beseitigung dieses Mangels wird wahrscheinlich auch noch auf dich zukommen. :
Hellseher?
ZitatDa hast du zwar recht, aber seit geraumer Zeit wurden die Glühfadenleuchten durch LEDs ersetzt, die so selten kaputt sind, dass man diesen Fall schon fast ausschliessen kann. :
Für was sollen deine Exkurse in die Fahrzeugtechnik, auch wenn du ab und an mal ein Auto reparierst, gut sein?
Ich weiss nicht, was für dich eine `geraume Zeit`ist, aber Kontrollampen/Glühlampen wurden im KFZ Bereich schon vor ca. 50 Jahren durch LED`s ersetzt !!??
ZitatDass diese Leuchten absichtlich ausser Betrieb gesetzt oder mit anderen Leuchten parallel geschaltet werden, um einen Fehler zu vertuschen, ist dagegen mittlerweile häufiger anzutreffen. :
Wenn das `mittlerweile` häufiger anzutreffen ist, kannst du uns bestimmt auch erklären, wie das bei einem CAN-Bus System funktioniert, dass beim beim VW Golf seit 20 Jahren Standart ist.
Wie schaltet man bei einem CAN-Bus System zwei `Lampen`parallel??
#12
Antwort vom 13. Juli 2020 | 21:21
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Zunächst einmal hat es der VK zugesagt und aktuell macht er den Eindruck, dass er sich daran halten wird. Da braucht dann nichts nachgewiesen zu werden.ZitatUnd das wäre wie nachzuweisen? :
Die Anzeige LED wird nicht vom CAN Bus überwacht. Die Anzeige ist lediglich das was über den CAN Bus veranlasst wird wenn ein entsprechender Fehler auftritt. Die Anzeige des Fehlers wird dann aber nicht mehr überwacht.ZitatWenn das `mittlerweile` häufiger anzutreffen ist, kannst du uns bestimmt auch erklären, wie das bei einem CAN-Bus System funktioniert, dass beim beim VW Golf seit 20 Jahren Standart ist. :
Und hier werde ich sicherlich keine Anleitung liefern wie man Käufer betrügt.ZitatWie schaltet man bei einem CAN-Bus System zwei `Lampen`parallel?? :
JuppZitatHellseher? :
#13
Antwort vom 13. Juli 2020 | 21:49
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Das Thema hatten wir doch schon mal (keine Ahnung ob wir beide).Zitat:Hätte hier jetzt der `Käufer` geschrieben, ob er seinen Wunsch nach Preisminderung durchsetzen kann, würde sofort die Frage kommen, wie er dass denn `zur Überzeugung des Gerichtes `nachweisen könnte !!??
Wenn der Käufer fragen würde dürften wir ihn davor warnen, dass sein Gegenüber vor Gericht lügen könnte, und er dann ein Beweisproblem hätte.
Hier fragt aber der Verkäufer, und den dürfen wir nicht zum Prozessbetrug anstiften.
Ich würde eher 30 Jahre sagen. Aber ob Glühlampe oder LED ist doch sowieso egal, erst mit den Bus-Systemen hat sich wirklich was geändert.Zitat:Ich weiss nicht, was für dich eine `geraume Zeit`ist, aber Kontrollampen/Glühlampen wurden im KFZ Bereich schon vor ca. 50 Jahren durch LED`s ersetzt !!??
Man baut das Kontrollinstrument auseinander und lötet beispielsweise von der Ladekontroll-LED ein Kabel zur Motorkontroll-LED, die originale Verbindung muss man natürlich noch unterbrechen, fertig.Zitat:Wie schaltet man bei einem CAN-Bus System zwei `Lampen`parallel??
Ist aber doch aufwendig, und vielleicht wäre die Behebung des eigentlichen Fehlers sinnvoller.
Penny von TBBT will da einfach was drüberkleben.
Stefan
Und jetzt?
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