Autokäufer setzt mich unter Druck

12. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tom320
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokäufer setzt mich unter Druck

Hallo, hatte meinen golf am vergangenen Freitag verkauft. Käufer fragte nach Mängeln am Ende, die ich ihm ehrlich beantwortete. Heute meldete er sich, dass die Motor Kontrolllampe nicht funktioniere. Man muss dazu sagen, ich wusste davon nichts, da ich absolut keine Ahnung von Autos habe. Er kam damit an eine Preisminderung vorzuschlagen, andernfalls würde er mich verklagen. Ich, so naiv und jung wie ich bin, ging dann daraufhin auf seine Forderung ein, weil ich Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung hatte. Ist das schon Hopfen und Malz verloren und kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen oder lohnt sich da noch rechtliche Beratung? Der Verkauf fand privat statt ohne Kaufvertrag.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tom320):
kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen

Das dürfte man sogar als direktes Schuldeingeständnis sehen ...



Zitat (von Tom320):
lohnt sich da noch rechtliche Beratung

Man hat offenbar eine vertragliche Vereinbarung über eine Preisminderung geschlossen - Verträge sind einzuhalten.


Wie hoch war denn die Preisminderung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tom320
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab keinen offiziellen Vertrag, lediglich telefonischen Verkehr

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Tom320):
Es gab keinen offiziellen Vertrag, lediglich telefonischen Verkehr


Wenn bei dem telefonischen Verkehr die Kaufmodalitäten besprochen und eine Einigung zustande kam, dann hat man einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen.

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#4
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Kontrollleuchte ist kaputt? Ist das nicht nur eine LED? Oder leuchtet die dauerhaft und es war was anders kaputt? Ich mein...so eine LED kostet doch nur ein paar Euro? Also bevor ich einen Preisnachlass gegeben hätte, wüsste ich gerne erstmal, was denn genau kaputt ist/war?

-- Editiert von crofan am 12.07.2020 10:06

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen
Schuld wofür?

Du hast ein - angeblich - mangelhaftes Fahrzeug verkauft, mehr nicht.

Da aber kein ordentlicher Vertrag geschlossen wurde (insbesondere mit Ausschluss der Sachmängelhaftung) haftest du für Mängel.

Nun könnte man streiten ob der Mangel bereits bei Übergabe existent war, beweispflichtig wäre hier der Käufer (es gibt da nämlich so Spezialisten, die einfach mal ein Kabel abziehen um den Preis zu drücken - kann auch schon bei der Probefahrt vorkommen).
Da du aber bereits in eine Preisminderung eingewilligt hast bist du jetzt am Zuge (du musst beweisen, dass der Käufer in betrügerischer Absicht einen Mangel vorgetäuscht hat - schwierig, auch weil du auf das Corpus delicti keinen Zugriff mehr hast.

Zitat:
Ich mein...so eine LED kostet doch nur ein paar Euro?
Erstens ist der Einbau das teure, zweitens kann man oft einzelne LEDs gar nicht tauschen sondern nur die komplette Einheit, und drittens kann es beispielsweise auch am Kabel liegen oder am Motorsteuergerät.

Zitat:
Also bevor ich einen Preisnachlass gegeben hätte, wüsste ich gerne erstmal, was denn genau kaputt ist/war?
Zustimmung. Aber hier wohl nicht mehr möglich.

Stefan

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Tom320):
Ist das schon Hopfen und Malz verloren und kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen oder lohnt sich da noch rechtliche Beratung?



Aufgrund der Antworten, kann ich dir nur empfehlen, die paar Euro in die Hand zu nehmen und die
Frage hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/

zu stellen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Aufgrund der Antworten, kann ich dir nur empfehlen, die paar Euro in die Hand zu nehmen und die
Frage hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/

zu stellen.
Wozu? Der TE hat der Änderung des Kaufvertrags, sprich: Minderung des Kaufpreises, schon zugestimmt.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Tom320):
Der Verkauf fand privat statt ohne Kaufvertrag.
Selbstverständlich gibt es einen Kaufvertrag. Auch mündliche Verträge sind gültig und einzuhalten.
Da du aber wohl die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hast haftest du für alle Mängel die bei der Übergabe bestanden haben.
Die Beseitigung des Mangels hast du aber ja bereits zugesagt.

Ich sehe hier ein riesiges Problem! Die Motorkontrolleuchte ist kaputt. Sie leuchtet also nicht, obwohl sie leuchten müsste. Das bedeutet also, dass ein weiterer Mangel besteht der diese zum leuchten bringen sollte. Die Beseitigung dieses Mangels wird wahrscheinlich auch noch auf dich zukommen.

Es gibt da durchaus einige Betrüger, die deaktivieren die Motorkontrolleuchte absichtlich um so den eigentlichen Fehler zu vertuschen. Ich hoffe für dich, dass dies hier nicht der Fall ist.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sie leuchtet also nicht, obwohl sie leuchten müsste. Das bedeutet also, dass ein weiterer Mangel besteht der diese zum leuchten bringen sollte.
Nein, das bedeutet es nicht (zwangsläufig).

Das die Leuchte funktioniert sieht man - nicht ohne Grund - immer vor dem Starten des Motors, und zwar ohne das ein Fehler vorliegt.

Stefan

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nein, das bedeutet es nicht (zwangsläufig).
Da hast du zwar recht, aber seit geraumer Zeit wurden die Glühfadenleuchten durch LEDs ersetzt, die so selten kaputt sind, dass man diesen Fall schon fast ausschliessen kann.
Dass diese Leuchten absichtlich ausser Betrieb gesetzt oder mit anderen Leuchten parallel geschaltet werden, um einen Fehler zu vertuschen, ist dagegen mittlerweile häufiger anzutreffen.

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tom320):
kann man mir das als indirektes Schuldeingeständnis auflegen


Das dürfte man sogar als direktes Schuldeingeständnis sehen ...



Nicht mal im Ansatz.


Zitat (von Harry van Sell):
Man hat offenbar eine vertragliche Vereinbarung über eine Preisminderung geschlossen - Verträge sind einzuhalten.



Zitat (von Tom320):
Es gab keinen offiziellen Vertrag, lediglich telefonischen Verkehr



Hätte hier jetzt der `Käufer` geschrieben, ob er seinen Wunsch nach Preisminderung durchsetzen kann, würde sofort die Frage kommen, wie er dass denn `zur Überzeugung des Gerichtes `nachweisen könnte !!??


Zitat (von reckoner):
Nun könnte man streiten ob der Mangel bereits bei Übergabe existent war, beweispflichtig wäre hier der Käufer


Endlich mal eine klare Ansage.

Zitat (von reckoner):
Da du aber bereits in eine Preisminderung eingewilligt hast bist du jetzt am Zuge (du musst beweisen, dass der Käufer in betrügerischer Absicht einen Mangel vorgetäuscht hat - schwierig,


Nö, der Käufer wäre jetzt erstmal am Zug, diese telefonische Aussage nachzuweisen.


Zitat (von user08154711):
Wozu? Der TE hat der Änderung des Kaufvertrags, sprich: Minderung des Kaufpreises, schon zugestimmt.


Ach ja, und wie willst du dem Gericht das glaubhaft machen?


Zitat (von -Laie-):
Da du aber wohl die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hast haftest du für alle Mängel die bei der Übergabe bestanden haben.


Das wichtigste lässt du aber wieder aus!?


Zitat (von -Laie-):
Die Beseitigung des Mangels hast du aber ja bereits zugesagt.



Und das wäre wie nachzuweisen?


Zitat (von -Laie-):
Die Motorkontrolleuchte ist kaputt. Sie leuchtet also nicht, obwohl sie leuchten müsste. Das bedeutet also, dass ein weiterer Mangel besteht der diese zum leuchten bringen sollte. Die Beseitigung dieses Mangels wird wahrscheinlich auch noch auf dich zukommen.



Hellseher?

Zitat (von -Laie-):
Da hast du zwar recht, aber seit geraumer Zeit wurden die Glühfadenleuchten durch LEDs ersetzt, die so selten kaputt sind, dass man diesen Fall schon fast ausschliessen kann.


Für was sollen deine Exkurse in die Fahrzeugtechnik, auch wenn du ab und an mal ein Auto reparierst, gut sein?

Ich weiss nicht, was für dich eine `geraume Zeit`ist, aber Kontrollampen/Glühlampen wurden im KFZ Bereich schon vor ca. 50 Jahren durch LED`s ersetzt !!??


Zitat (von -Laie-):
Dass diese Leuchten absichtlich ausser Betrieb gesetzt oder mit anderen Leuchten parallel geschaltet werden, um einen Fehler zu vertuschen, ist dagegen mittlerweile häufiger anzutreffen.



Wenn das `mittlerweile` häufiger anzutreffen ist, kannst du uns bestimmt auch erklären, wie das bei einem CAN-Bus System funktioniert, dass beim beim VW Golf seit 20 Jahren Standart ist.

Wie schaltet man bei einem CAN-Bus System zwei `Lampen`parallel??

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Und das wäre wie nachzuweisen?
Zunächst einmal hat es der VK zugesagt und aktuell macht er den Eindruck, dass er sich daran halten wird. Da braucht dann nichts nachgewiesen zu werden.

Zitat (von charlyt4):
Wenn das `mittlerweile` häufiger anzutreffen ist, kannst du uns bestimmt auch erklären, wie das bei einem CAN-Bus System funktioniert, dass beim beim VW Golf seit 20 Jahren Standart ist.
Die Anzeige LED wird nicht vom CAN Bus überwacht. Die Anzeige ist lediglich das was über den CAN Bus veranlasst wird wenn ein entsprechender Fehler auftritt. Die Anzeige des Fehlers wird dann aber nicht mehr überwacht.

Zitat (von charlyt4):
Wie schaltet man bei einem CAN-Bus System zwei `Lampen`parallel??
Und hier werde ich sicherlich keine Anleitung liefern wie man Käufer betrügt.

Zitat (von charlyt4):
Hellseher?
Jupp

Signatur:

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hätte hier jetzt der `Käufer` geschrieben, ob er seinen Wunsch nach Preisminderung durchsetzen kann, würde sofort die Frage kommen, wie er dass denn `zur Überzeugung des Gerichtes `nachweisen könnte !!??
Das Thema hatten wir doch schon mal (keine Ahnung ob wir beide).
Wenn der Käufer fragen würde dürften wir ihn davor warnen, dass sein Gegenüber vor Gericht lügen könnte, und er dann ein Beweisproblem hätte.
Hier fragt aber der Verkäufer, und den dürfen wir nicht zum Prozessbetrug anstiften.

Zitat:
Ich weiss nicht, was für dich eine `geraume Zeit`ist, aber Kontrollampen/Glühlampen wurden im KFZ Bereich schon vor ca. 50 Jahren durch LED`s ersetzt !!??
Ich würde eher 30 Jahre sagen. Aber ob Glühlampe oder LED ist doch sowieso egal, erst mit den Bus-Systemen hat sich wirklich was geändert.

Zitat:
Wie schaltet man bei einem CAN-Bus System zwei `Lampen`parallel??
Man baut das Kontrollinstrument auseinander und lötet beispielsweise von der Ladekontroll-LED ein Kabel zur Motorkontroll-LED, die originale Verbindung muss man natürlich noch unterbrechen, fertig.
Ist aber doch aufwendig, und vielleicht wäre die Behebung des eigentlichen Fehlers sinnvoller.

Penny von TBBT will da einfach was drüberkleben. :grins:

Stefan

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