Verlustvortrag Kapitalerträge Verteillogik Veräußerungsgewinne mit/ohne Aktien

12. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
DanielM1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag Kapitalerträge Verteillogik Veräußerungsgewinne mit/ohne Aktien

Hallo liebe Community,

dies ist mein erster Beitrag, ich hoffe, dass ich daher alle notwendigen Informationen darlegen kann.

Ich habe eine Frage zur Verrechnung eines Verlustvortrags, welchen ich über einen gesonderten Feststellungsbescheid erhalten habe.

Anbei mein (abstrahiertes) Beispiel:
- Über einen gesonderten Feststellungsbescheid wurde mir ein Verlustvortrag über ca. 6.000 € aus negativen Kapitaleinkünften ohne Aktien festgestellt. Konkret wurde der Verlust damals über CFD´s realisiert, somit nicht aus Aktienveräußerungen. Die gesonderte Feststellung war notwendig, weil die Transaktionen über einen ausländischen Broker liefen.

- Im aktuellen Jahr werde ich einen Gewinn aus Aktienveräußerungen von ca. 1.600 € einfahren (Sparerpauschbetrag ist insg. 1602 €, da verheiratet). Die Transaktionen laufen jetzt über eine inländische Bank.

[u]Meine Frage lautet nun:[/u]
Die Bank trägt ja zunächst den Sparerpauschbetrag auf die oben genannten Gewinne dieses Jahres ab. D.h. die Bank deklariert, dass die 1600 € Gewinne aus der Veräußerung von Aktien komplett auf den Sparerpauschbetrag abgetragen wird. Kann es jetzt aber passieren, dass das Finanzamt dann per Steuerbescheid den Sachverhalt so deklariert, dass stattdessen die Gewinne aus Aktienveräußerungen von 1.600 € zunächst von dem festgestellten Verlustvortrag von 6.000 abgezogen wird?

Mir würde in diesem Fall natürlich ein großer Nachteil entstehen, da der Sparerpauschbetrag (der ja nur im aktuellen Jahr nutzbar ist) nicht abgetragen wird und stattdessen der Verlustvortrag verringert werden würde.

Man kann die Frage vermutlich auch abstrahiert wie folgt stellen:
Darf das Finanzamt einen Verlustvortrag aus Kapitaleinkünften aus Nicht-Aktienverkäufen gegen Gewinne aus Aktienverkäufen verrechnen?
Ich vermute nein, aber sicher bin ich mir hier nicht.

Eine Erweiterung des obigen Beispiels führt zu einer zweiten Frage:
- Nehmen wir an, ich kann dieses Jahr statt 1600 nur 1000 Gewinne aus Aktienveräußerungen realisieren und zudem noch 600 € Gewinne aus Kapitaleinkünften ohne Aktien erzielen (Fonds/CFD´s usw.).

Frage: Wie würde in diesem Fall das Finanzamt die Veräußerungsgewinne mit Sparerpauschbetrag und Verlustvortrag verrechnen?

Optimalfall für mich wäre:
- Der Sparerpauschbetrag von 1.600 € wird komplett verrechnet (1.000 auf Aktienveräußerungen, 600 auf Fonds/CFD Veräußerungen)
- Der Verlustvortrag bleibt unberührt


Meine Vermutung ist jedoch:
- Es werden nur 1000 € Sparerpauschbetrag verrechnet, sowie der Verlustvortrag um 600 (Veräußerung der CFD/Fonds) verringert.
Das wäre nicht der Weltuntergang, aber letztendlich hätte man hier durchaus das Gefühl, dass man hier um den nicht verrechneten Sparerpauschbetrag "betrogen" wird.


3. (und letzter Fall):
Wie würde das FA in folgendem Beispiel Sparerpauschbetrag und Verlustvortrag verteilen?:
- Verlustvortrag über 6.000 € aus Kapitaleinkünften aus Nicht-Aktienveräußerungen (Fonds/CFD)
- Gewinn über 1.600 € aus Aktienveräußerungen werden in dem aktuellen Jahr realisiert plus
- Gewinn über 1.600 € aus Nicht-Aktienveräußerungen werden in dem aktuellen Jahr realisiert

Meine Hoffnung wäre:
- Die 1.600 € Gewinne aus Nicht-Aktienveräußerungen werden komplett vom Verlustvortrag abgezogen
- Damit kann der Sparerpauschbetrag von 1.600 € komplett auf den Gewinne aus Aktienveräußerungen abgetragen werden.

Bescheiden wäre hingegen:
- Der Sparerpauschbetrag wird auf die 1.600 € Gewinne aus NICHT-Aktienveräußerungen abverteilt
- Die 1.600 € Gewinne aus Aktienveräußerungen können nicht über Verlustvortrag abgetragen werden (wenn wie Frage 1 wie von mir vermutet beantwortet wird)
- Fazit wäre dann, dass auf die 1.600 € Gewinne aus Aktienveräußerung Abgeltungssteuer erhoben wird.
Das wäre ein verdammt fieses Ergebnis und ich denke auch nicht, dass dem so ist. Aber mein weiß ja nie...



Ich hoffe die Fragen waren einigermaßen klar definiert (insbesondere, da ich keine steuerlichen Fachbegriffe verwende).
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort..

mfg Daniel
















-- Editiert von DanielM1986 am 12.07.2020 08:18

-- Editiert von DanielM1986 am 12.07.2020 08:39

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen