Halllo,
ich besitze seit langem ein Gewerbe und bin vorsteuerabzugsberechtigt, habe aber 2019 keine Umsätze gehabt und das Gewerbe zuvor auch bloß als Nebentätigkeit betrieben. Man würde es derzeit wohl als Liebhaberei bezeichnen, ich will aber 2021 nochmal damit durchstarten. Nun überlege ich aufgrund der Prämien ein (Elektro-)Fahrzeug gewerblich zu leasen. Dass ich der Leasingbank meine Bonität nachweisen muss, ist mir klar, soll aber erstmal keine Rolle spielen. Wichtiger ist mir die steuerrechtliche Betrachtung: Ich würde alle Leasing-Kosten brutto bezahlen und keine Ansprüche ans Finanzamt stellen. Das Fahrzeug würde ich (derzeit) zu 99% privat nutzen und zu 100% privat bezahlen, "ohne Finanzamt". Würden steuerrechtliche Fragen wie 1%-Regelung/Fahrtenbuch damit keine Rolle mehr für mich spielen, oder bin ich trotzdem auskunftspflichtig ggü. des Finanzamts
Besten Dank und mfG, 1080p
Gewerbliches KFZ Leasing "ohne Finanzamt"?
13. Juli 2020
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Frage vom 13. Juli 2020 | 06:10
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
Gewerbliches KFZ Leasing "ohne Finanzamt"?
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#1
Antwort vom 13. Juli 2020 | 13:05
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Sie sind insoweit auskunftspflichtig, dass die betriebliche Nutzung weniger als 50% beträgt.
Dann erfolgt keine Besteuerung des
Privatanteils, wenn Sie auch keine Aufwendungen bzw. Vorsteuern geltend machen.
#2
Antwort vom 13. Juli 2020 | 20:09
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
Danke für die Antwort. In diesem Fall werde ich aufs gewerbliche Leasing verzichten. Ich fürchte, dass das FA bzw. das Gewerbeamt das Gewerbe wegen Inaktivität schließt, sobald ich irgendwie an die herantrete. Wenn ich im nächsten Jahr nochmal loslegen will, müsste ich für die Vorsteuerabzugsberechtigung mit einem neuen Gewerbe wieder erst für längere Zeit monatlich Vorsteuern anmelden ... das muss ja nicht sein.
MfG
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