Steuerklasse Ehepartner

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
GoKe10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse Ehepartner

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Steuerklassen bei Ehepartnern.

Heirat am 01.06.2020. Seitdem beide in der Steuerklasse 4.

- Mann: Polizeibeamter

- Frau: Selbstständig als Kleinunternehmer + Minijob (450 EUR) zwecks Krankenversicherung.

- Aktuell bezahlt sie 160€ im Quartal Einkommenssteuer.

- 1 Kind

Frage: Macht ein Steuerklassenwechsel in 3/5 Sinn?

Laut Steuerrechner würde der Nettolohn des Mannes um ca. 400€ steigern bei Wechsel in die 3.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

-- Editiert von GoKe10 am 13.07.2020 11:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Ohne Angaben zur Einkommenshöhe kann hier keiner eine Aussage treffen.

Nur soviel: Klar steigt der Nettolohn des Mannes durch die Steuerklasse 3. Je nach Höhe des Lohnes und des Gewinns aus der selbständigen Tätigkeit wird es dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu einer mehr oder weniger hohen Nachzahlung kommen.

Also, "Sinn" macht es IMO in der Regel nicht. Die Steuerhöhe ist auch nicht durch die Steuerklassenwahl beeinflussbar. Diese regelt nur die Höhe der Abzüge (=Vorauszahlungen) während des Jahres.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GoKe10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mann: 4000€ brutto
Frau: Minijob 450€
Kleinunternehmer mtl. etwa 1000€ Netto

Also würde ein Steuerklassenwechsel in 3/5 eine enorm hohe Nachzahlung nach sich ziehen?
Vor der Ehe hatte der Mann jährlich eine Steuererstattung zwischen 1000-1500€.
Und die Frau quartalsweise 160€ Einkommenssteuer.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Also würde ein Steuerklassenwechsel in 3/5 eine enorm hohe Nachzahlung nach sich ziehen?


Ja, bzw. die Steuervorauszahlung der Frau würde entsprechend erhöht werden.

Nach der Steuererklärung für 2020 wird die Steuervorauszahlung unter Berücksichtigung des Splittingtarifs neu festgelegt. Wenn der Mann in Steuerklasse 4 bleibt kann es durchaus sein, dass die Frau keine Steuervorauszahlung mehr leisten muss.

1x Hilfreiche Antwort

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