Reise nach Russland stornieren?! (corona)

14. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)
Reise nach Russland stornieren?! (corona)

Guten Tag,

meine Eltern wollten am 1.8. für 20 Tage nach Russland.

laut dem Auswärtigen Amt ist die Einreise für Touristen verboten (wenn ich mich nicht irre).

Meine Eltern haben das Reisebüro gefragt, die sagen jedoch, dass es nur eine Reisewarnung gibt und mehr nicht. Man müsse nun warten, ob der Flug storniert wird oder nicht. Bevor man weitere Schritte einleiten kann.

Nun meine Frage, bevor ich einen Fehler mache.

- Können meine Eltern die Reise ohne Gebühr stornieren?
- Wenn ja, wie gehe ich da am besten vor?
- Wenn nein, was bleibt mir anderen Übrig?

Eine Reiseversicherung liegt vor. bei Ergo.

Meine Mutter ist Risikopatientin (Krebspatientin) und möchte nicht mehr fliegen. Kann man deswegen die Reise über die Versicherung stornieren?

Freue mich über jede Hilfe.

Danke!

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28 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
meine Eltern wollten am 1.8. für 20 Tage nach Russland.

laut dem Auswärtigen Amt ist die Einreise für Touristen verboten (wenn ich mich nicht irre).


Erste Frage: Sind Ihre Eltern russische Staatsbürger? Oder sind Ihre Eltern GUS-Bürger?
Ich frage, weil ich nicht verstehe, wie Ihre Eltern ein Visum für eine Reise jetzt im August erhalten konnten. Das russische Konsulat stellt schon seit März keine Touristenvisa + elektronisches Visum für St. Petersburg mehr aus.

Falls Ihre Eltern russische Pässe haben, dann dürften Sie eigentlich nach Russland einreisen.

Was haben Ihre Eltern eigentlich im Reisebüro gebucht? Eine klassische Pauschalreise? Nur Flüge?

Zitat:
- Können meine Eltern die Reise ohne Gebühr stornieren?


Theoretisch ja!

Zitat:
- Wenn ja, wie gehe ich da am besten vor?


Ich empfehle, dass Ihre Eltern erst einmal die Füsse stillhalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Flug gestrichen wird, ist sehr hoch. Bei einer Flugstreichung ab Deutschland muss Ihnen die Fluggesellschaft (nicht das Reisebüro) den gesamten Flugpreis ohne Abzüge in Form von Geld erstatten.

Zitat:
- Wenn nein, was bleibt mir anderen Übrig?


Abwarten bzw. mir bitte erst einmal die oben gestellten Fragen beantworten.

Zitat:
Eine Reiseversicherung liegt vor. bei Ergo.


Bei Corona sind die klassischen Reiseversicherungen i.d.R. leistungsfrei.

Zitat:
Meine Mutter ist Risikopatientin (Krebspatientin) und möchte nicht mehr fliegen. Kann man deswegen die Reise über die Versicherung stornieren?


Die Reiserücktrittsversicherung ist bei Vorerkrankungen i.d.R. leistungsfrei.

-- Editiert von vundaal76 am 14.07.2020 13:07

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Erste Frage: Sind Ihre Eltern russische Staatsbürger? Oder sind Ihre Eltern GUS-Bürger?
Ich frage, weil ich nicht verstehe, wie Ihre Eltern ein Visum für eine Reise jetzt im August erhalten konnten. Das russische Konsulat stellt schon seit März keine Touristenvisa + elektronisches Visum für St. Petersburg mehr aus.


nein, deutsche Staatsbürger


Zitat:
Was haben Ihre Eltern eigentlich im Reisebüro gebucht? Eine klassische Pauschalreise? Nur Flüge?


Nur die Flüge



Benötigen Sie noch mehr Infos?


Die Flüge wurden am 28.02.2020 gebucht, daher das Visum

-- Editiert von S-lebt am 14.07.2020 13:58

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Die Seite des Ausländischen Amtes zu Russland sind : https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/russischefoederation-node/russischefoederationsicherheit/201536 .

Wenn die Eltern bei einem Reisebüro vor Ort gebucht haben, so sollten sie dies nochmal mit Verweis auf diese Seite kontaktieren. Es gab/gibt hier einen user, der die Reisebüros vor Ort immer im Vergleich zu Internet-Anbietern über den grünen Klee gelobt hat. Deine Eltern werden also hoffentlich professionell vom Reisebüro beraten.

Die Antwort kannst du hier ja nochmal einstellen, bevor (!) die Eltern selber aktiv werden. Insbesondere bevor sie selber die Reise stornieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die Seite des Ausländischen Amtes zu Russland sind : https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/russischefoederation-node/russischefoederationsicherheit/201536 .

Wenn die Eltern bei einem Reisebüro vor Ort gebucht haben, so sollten sie dies nochmal mit Verweis auf diese Seite kontaktieren. Es gab/gibt hier einen user, der die Reisebüros vor Ort immer im Vergleich zu Internet-Anbietern über den grünen Klee gelobt hat. Deine Eltern werden also hoffentlich professionell vom Reisebüro beraten.

Die Antwort kannst du hier ja nochmal einstellen, bevor (!) die Eltern selber aktiv werden. Insbesondere bevor sie selber die Reise stornieren.


Ich persönlich halte nichts von diesem Reisebüro.

Meine Mutter rief da letztens an, die meinten, dass die erst was machen können, wenn der Flug storniert wurde und dann nur mit Gutschein der dieses Jahr noch genutzt werden muss

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#5
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Die sagen sogar, dass es kein Einreiseverbot besteht, sondern nur eine Warnung

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Ok! Das Reisebüro ist für die Eltern nicht zuständig. Das Reisebüro hat die Flugbuchung vermittelt und hat damit seine Leistung bereits erbracht. Dort anzurufen, bringt nichts.

Ansprechpartner ist die Fluggesellschaft.
Falls Aeroflot (bzw. die Fluggesellschaft) den Flug streicht, dann muss Aeroflot auf den Wunsch der Eltern den gesamten Flugpreis in Form von Geld an die Eltern erstatten. Irgendwelche komischen Voucher mit begrenzter Gültigkeit nicht akzeptieren. Gerichtsort ist der Ort des deutschen Abflughafens.

Falls der Flug trotzdem stattfindet, dann können Ihre Eltern nur nach dem Tarifbedingungen stornieren (da bekommen sie aber fast kein Geld zurück). Alternativ müsste Ihre Eltern schauen, ob Aeroflot kulanzweise Gutscheine ausstellt. Das Problem da ist aber, dass Ihre Eltern vermutlich später nicht mehr nach Russland reisen möchten und man dann wieder ein neues Visum benötigt.

Reisewarnung hin oder her; Einreisesperre für Ausländer hin oder her; Daraus leitet sich für Nur-Flüge leider kein kostenfreies Rücktrittsrecht ab.
Aeroflot befördert ja hauptsächlich die eigenen russischen Staatsbürger - und die dürfen nach Russland fliegen.

Aber -> die Wahrscheinlichkeit einer Flugstreichung ist enorm gross -> deshalb Füsse stillhalten -> auf keinen Fall selbst stornieren!

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#7
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ok! Das Reisebüro ist für die Eltern nicht zuständig. Das Reisebüro hat die Flugbuchung vermittelt und hat damit seine Leistung bereits erbracht. Dort anzurufen, bringt nichts.

Ansprechpartner ist die Fluggesellschaft.
Falls Aeroflot (bzw. die Fluggesellschaft) den Flug streicht, dann muss Aeroflot auf den Wunsch der Eltern den gesamten Flugpreis in Form von Geld an die Eltern erstatten. Irgendwelche komischen Voucher mit begrenzter Gültigkeit nicht akzeptieren. Gerichtsort ist der Ort des deutschen Abflughafens.

Falls der Flug trotzdem stattfindet, dann können Ihre Eltern nur nach dem Tarifbedingungen stornieren (da bekommen sie aber fast kein Geld zurück). Alternativ müsste Ihre Eltern schauen, ob Aeroflot kulanzweise Gutscheine ausstellt. Das Problem da ist aber, dass Ihre Eltern vermutlich später nicht mehr nach Russland reisen möchten und man dann wieder ein neues Visum benötigt.

Reisewarnung hin oder her; Einreisesperre für Ausländer hin oder her; Daraus leitet sich für Nur-Flüge leider kein kostenfreies Rücktrittsrecht ab.
Aeroflot befördert ja hauptsächlich die eigenen russischen Staatsbürger - und die dürfen nach Russland fliegen.

Aber -> die Wahrscheinlichkeit einer Flugstreichung ist enorm gross -> deshalb Füsse stillhalten -> auf keinen Fall selbst stornieren!


Okay super vielen Dank. Melde mich dann, wenn ich mehr weiß

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Irgendwie hatte ich das befürchtet. Abwimmeln von Kunden gibt es nicht nur bei online-Anbietern.

Wenn Flüge gebucht wurden, so muss es ja Flugnummern dazu geben. Sind diese Flüge denn wirklich nocht nicht annuliert? Überprüfe bitte bei der Fluggesellschaft, ob die Flüge schon annuliert wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Irgendwie hatte ich das befürchtet. Abwimmeln von Kunden gibt es nicht nur bei online-Anbietern.

Wenn Flüge gebucht wurden, so muss es ja Flugnummern dazu geben. Sind diese Flüge denn wirklich nocht nicht annuliert? Überprüfe bitte bei der Fluggesellschaft, ob die Flüge schon annuliert wurden.


Irgendwie finde ich gerade nicht genau wo ich schauen könnte

Vllt kann mir wer helfen

Flugnummer SU2153 nach Moskau am 1.8.

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#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von S-lebt):
Irgendwie finde ich gerade nicht genau wo ich schauen könnte


Die betreffende Luftverkehrsgesellschaft (Aeroflot ?) anrufen?


-- Editiert von Osmos am 14.07.2020 16:16

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#11
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

hier kannst dus online checken

https://www.aeroflot.ru/sb/pnr/app/ru-de#/search?_k=sq23gg

Nur Buchungscode und Nachname eingeben.



-- Editiert von Frabato am 14.07.2020 16:49

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#12
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab mich nun eingeloggt und dort steht, dass die Flüge bestätigt sind und nichts von storniert.

Aber der letzte Flug mit der Flugnummer war von Mitte Märtz, seit dem ist scheinbar keiner mehr geflogen.

-- Editiert von S-lebt am 15.07.2020 08:19

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#13
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Das heißt dann: Sie fliegen (Flugzeuge und Eltern). Vielleicht mal zur genauen Information Aeroflot anrufen.
Betreff Rückzahlung meine (!) ich, dass du dich an das Reisebüro wenden musst anstatt an Aeroflot.
Dem, dem du das Geld gegeben hast, ist für Rückzahlung ansprechbar. Kein anderer!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Dem, dem du das Geld gegeben hast, ist für Rückzahlung ansprechbar. Kein anderer!

Da in Gesetz aber genau das Gegenteil steht, wird der dem man das Geld gegeben hat, das nich twirklich interessieren ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Ok sorry. Hatte ja vor 4 Monaten genau das selbe Problem: hatte über Check24 gebucht und wegen dem Corona musste ich das auch wieder über Check24 bekommen. Nicht über die Fluggesellschaft!

Aber ok: Bin kein Jura Profi

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#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Der Aeroflot Flug soll am 01.08 staffinden. Das ist noch ewig hin. Füsse stillhalten!

Rechtlich ist die Situation eindeutig. Die Fluggesellschaft schuldet dem Fluggast die Erstattung der Flugscheinkosten bei einer Flugstreichung.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, es gibt ne neue Info.

Und zwar war meine Mutter die letzten Tage im Krankenhaus und bekommt ein Attest wegen der Reise, damit sie sich an die Versicherung wenden kann.

Da ich sowas noch nie gemacht habe würde ich gerne wissen wie ich mich zu verhalten habe. Und vorallem, kann man die Tickets für meinen Vater dann auch gleichzeitig stornieren, oder wie läuft das ab?

DAnke!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Füsse stillhalten! Abwarten, ob Aeroflot noch annulliert;

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Füsse stillhalten! Abwarten, ob Aeroflot noch annulliert;


aber wie lange warte ich da? Kann man im nachhinein noch die Versicherung kontaktieren?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe jetzt bei Aeroflot angerufen und folgende Aussage erhalten.

Da die Rückflüge bereits storniert wurden, hat der Reiseanbieter meine Flüge scheinbar auch storniert. Aeroflot bietet mir jetzt einen Gutschein an, der 3 Jahre Gültig ist.

Ich habe natürlich nicht angenommen.

Was ist mein nächster Schritt?

Danke!

-- Editiert von S-lebt am 24.07.2020 08:43

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Aeroflot schriftlich und nachweisbar auffordern, die Ticketgelder innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Danach Anwalt -> Klage am Abflugsort.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Aeroflot schriftlich und nachweisbar auffordern, die Ticketgelder innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Danach Anwalt -> Klage am Abflugsort.


Was ist denn nachweisbar? Per einschreiben und rückschein?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Es reicht auch eine E-Mail, auf die Aeroflot irgendwie auch schriftlich reagiert. Das wäre auch ein gerichtsfester Nachweis.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Es reicht auch eine E-Mail, auf die Aeroflot irgendwie auch schriftlich reagiert. Das wäre auch ein gerichtsfester Nachweis.


Und als Grund gebe ich an, dass die Flüge storniert wurden oder was genau kann ich da angeben? Und füge ich irgendwelche Paragraphen hinzu?

sorry, aber bin mega der Laie in solchen Sachen und will nichts falsch machen

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Sie schreiben einfach: Die Flüge wurden von Aeroflot gestrichen. Sie verlangen die vollständige Erstattung der Tickets in Form von Geld. Das Geld soll an Bankverbindung XYZ innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden.

Aeroflot kennt die Rechtslage. Mann muss also selbst nicht mit Paragraphen herumschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie schreiben einfach: Die Flüge wurden von Aeroflot gestrichen. Sie verlangen die vollständige Erstattung der Tickets in Form von Geld. Das Geld soll an Bankverbindung XYZ innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden.

Aeroflot kennt die Rechtslage. Mann muss also selbst nicht mit Paragraphen herumschlagen.


Habe denen jetzt geschrieben, aber wäre es nicht dennoch einfacher, wenn ich das über ie Reiseversicherung durchführen würde, oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie schreiben einfach: Die Flüge wurden von Aeroflot gestrichen. Sie verlangen die vollständige Erstattung der Tickets in Form von Geld. Das Geld soll an Bankverbindung XYZ innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden.

Aeroflot kennt die Rechtslage. Mann muss also selbst nicht mit Paragraphen herumschlagen.



Folgende Antwort habe ich erhalten

Folgende Regel sind im Zusammenhang mit einer Ticketrückerstattung gültig:



- Die Ticket-Rückerstattung direkt bei Aeroflot gilt nur für Tickets, die über die Aeroflot-Website / das Aeroflot Ticket Office gekauft wurden.



- Für das andere Ticket , das Sie in einem Reisebüro oder auf einer anderen Website gekauft haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Reisebüro für Erstattung.



- Alternativ können wir einen Gutschein für die vollen Kosten des nicht genutzten Tickets anbieten, der 3 Jahre gültig ist. Sobald Flüge Offiziell gestrichen werden, erhalten Sie noch 15% Rabatt auf den Kauf neuer Tickets.

Sie können persönlich einen elektronischen Gutschein beantragen direkt bei www.aeroflot.ru Dafür brauchen Sie nur Name, Vorname, Email, Telefonnummer, Ticketnummer. Gutscheine bekommen Sie per Email.

Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand unter www.aeroflot.ru


0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Lesen Sie eigentlich unsere Beiträge? Wie naiv sind Sie eigentlich?
Warum sollte eine Reiseversicherung hier leisten? Die Fluggesellschaft streicht den Flug und verweigert die Erstattung -> Ich kenne keine Versicherung, die in einem solchen Fall leistet.

Was habe ich geschrieben?
Anwalt beauftragen -> Klage am Abflugsort!
Aeroflot verweigert hier - wie von uns vorhergesagt - die Rückerstattung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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