Hallo,
wenn man sich ein neues Auto kauft und man eine Versicherung abschließt, mit der Annahme, dass die SFK eines anderen PKWs übertragen werden kann, dies aber die neue Versicherung verweigert (z.B. weil Übertragungen von Dritten nicht ünterstützt werden, auch wenn es sich um den eigene Ehemann handelt), hat man dann aufgrund des höheren Beitrags ein Sonderkündigungsrecht?
Bzw. gibt es eine andere Möglichkeit aus dem ja nun teureren Vertrag wieder vorzeitig rauszukommen?
Danke euch
KFZ-Versicherung - Sonderkündigungsrecht wenn SFK-Übernahme verweigert wird
16. Juli 2020
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Frage vom 16. Juli 2020 | 11:28
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Versicherung - Sonderkündigungsrecht wenn SFK-Übernahme verweigert wird
Probleme mit der Versicherung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 16. Juli 2020 | 13:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatmit der Annahme, :
Hoffnungen sind in dem Falle kein gercithsfester Kündigungsgrund ...
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#3
Antwort vom 17. Juli 2020 | 06:56
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Mal was von Widerrufsrecht gehört?
#4
Antwort vom 17. Juli 2020 | 09:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank schonmal für die Beiträge.
ZitatMal was von Widerrufsrecht gehört? :
Ein Widerrufsrecht hat man doch 4 Wochen, sofern im Versicherungsschein etwas anderes drin steht als im Antrag oder?
Am 09.07. habe ich einen Nachtrag zum Versicherungsschein bekommen. Gelten hierfür auch die 4 Wochen?
Danke
#5
Antwort vom 17. Juli 2020 | 13:01
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
1 Monat, § 5 VVG.ZitatEin Widerrufsrecht hat man doch 4 Wochen, sofern im Versicherungsschein etwas anderes drin steht als im Antrag oder? :
ZitatAm 09.07. habe ich einen Nachtrag zum Versicherungsschein bekommen. Gelten hierfür auch die 4 Wochen? :
Gibt es einen Antrag der Auslöser für den neuen Versicherungsschein war? Denn § 5 stellt auf die Abweichung vom Antrag ab.
Und bei allem daran denken, dass man gerade bei einer KFZ Versicherung auch bei erfolgreichem Widerruf für den Zeitraum, für den der Versicherungsschutz bestand, Beiträge zahlen muss.
Dass kann, wenn nach Kurztarif abgerechnet wird, recht teuer sein.
Berry
#6
Antwort vom 17. Juli 2020 | 17:19
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
es ist nr 8 vvg
Belehrung steht auf dem v-schein
nr 5 könnte ebenfalls gelten und wäre ebenfalls zu belehren
#7
Antwort vom 17. Juli 2020 | 20:47
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitates ist nr 8 vvg :
Nein, bei einer Abweichung zwischen Antrag und VS - die der TS hier anspricht - ist es 5 VVG mit Erklärungsfrist von einem Monat. Einer vorherigen Belehrung bedarf es nicht, auf die Abweichung ist lediglich im Versicherungsschein deutlich hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, gilt der Antrag als bestätigt.
§ 8 regelt das "normale Widerrufsrecht" mit Erklärungsfrist von 14 Tagen. Hier ist eine Belehrung spätestens mit Fristbeginn erforderlich.
Berry
#8
Antwort vom 18. Juli 2020 | 21:11
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 114x hilfreich)
Man könnte das Auto wieder abmelden (damit endet dann auch automatisch der Versicherungsvertrag) und anschließend wieder neu anmelden.
#9
Antwort vom 20. Juli 2020 | 10:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan könnte das Auto wieder abmelden (damit endet dann auch automatisch der Versicherungsvertrag) und anschließend wieder neu anmelden. :
Wenn man ein Auto auf sich selbst ab- und wieder anmeldet muss man die selbe Versicherung wie davor nehmen.
Das würde nur funktionieren, wenn man einen Halterwechsel durchführt.
#10
Antwort vom 29. Juli 2020 | 12:36
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Verisicherung akzeptiert den Widerruf nicht.
Schriftlich wurde gar nicht erst reagiert und auf eine telfonische Nachfrage heißt es nur, dass das "nicht gültig" wäre und ich aufgrund des Nachtrags nicht widerrufen könnte.
Kann vielleicht nochmal jemand helfen?
Danke
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