Erfahrungen mit Klage gegen Reiseveranstalter

16. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hasenzahn123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfahrungen mit Klage gegen Reiseveranstalter

Hallo,

ich wollte mal wissen, wie sine eure Erfahrungen mit Klagen gegen den Reiseveranstalter so im Allgemeinen?

- Ist eine Klage Sinnvoll ohne Rechtschutzversicherung?
- Verliert oder gewinnt man eher solche Verfahren?
- Welchen Rat könnt ihr Anderen geben, eher Klagen oder nicht?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

"Im Allgemeinen" lässt sich die Frage nicht beantworten.
Es kommt ja darauf an, welche Ansprüche überhaupt entstanden sind.

Also - genau genommen - wann wurde was gebucht, hat man storniert, wurde storniert, welche Gründe (Insolvenz, Corona), Pauschalreise, nur Flug, nur Unterkunft, direkt beim Anbieter, Reisebüro, Portal, ...

Die Liste lässt sich fortführen.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn der Reiseveranstalter eine Pauschalreise gestrichen hat, aber nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt hat -> dann ist die Rechtslage recht eindeutig.
Die Reiseveranstalter versuchen sich auch in einem Klageverfahren mit dummdreisten Sprüchen aus der Affäre zu ziehen. Die Gerichte spielen da regelmäßig aber nicht mit.

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#3
 Von 
Hasenzahn123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

tut mir leid, dass ich mich jetzt erst melde.

Es geht um folgendes. Wir eine Freundin und ich haben eine Pauschalreise gemacht und hatten daneben eine große Baustelle, da wo den ganzen Tag daran gearbeitet wurde. Wir haben es gleich reklamiert und jetzt Streiten wir uns schon lange mit dem Reisveranstalter rum, wir haben eine sehr niedrige Entschädigung bekommen, aber die ist echt sehr niedrig.

Und jetzt überlegen wir, ob wir Klagen sollen?

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#4
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Was ist denn "sehr niedrig" und was stellen Sie sich vor? Es gibt die sog. Frankfurter Tabelle, da steht drin was man reduzieren kann. In der Regel zwischen 5-30% des täglichen Hotelpreises (exklusiver Zusatzleistungen, also der reine Zimmerpreis)
Wichtig wäre aber auch ob Sie den Mangel sofort nach feststellung bei Ihrem Reiseveranstalter angezeigt haben oder erst im Nachhinein. Letzteres wäre eher schlecht, weil damit der Veranstalter seine Chance auf Nachbesserung nicht wahrnehmen konnte. Wenn man klagen will, sollte man relativ lückenlos dokumentieren was man getan hat, wie und wann die Beeinträchtigung war (möglichst mit Lärmprotokol) und wie viel man denn nun genau fordert. Ein einfaches "Ich will mehr" wird nicht ausreichen

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#5
 Von 
Hasenzahn123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe damals gleich mich an den Reiseveranstalter gewendet und der behauptet, dass uns in Hotelwechsel angeboten wurde, wurde aber nie. Ich habe auch ein Lärmprotokoll geschrieben und habe auch danach mich nochmal an den Reiseveranstalter gewandt. Der stellt sich aber stur. Wir haben eine Entschädigung von 10 Prozent erhalten über die Jahre. Ich habe in diesen Tabellen gelesen, dass manche 50 Prozent bekommen haben. Ich denke das zwischen 30 und 40 Prozent fair wären.

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Also wurde auch in der Nacht gearbeitet? Und das massiv?

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#7
 Von 
Hasenzahn123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war vom 7 Uhr bis 22 Uhr, ein 16 stöckiges Hotel direkt daneben.

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#8
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Wie kommen Sie dann auf die 30-40 Prozent?

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#9
 Von 
Hasenzahn123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe verschiedene Gerichtsurteile gelesen.

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#10
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Die Frankfurter Tabelle ist recht eindeutig, zumindest in der Spanne. 10% erscheinen mir im ersten Moment auch recht angemessen, allerdings war ich natürlich nicht vor Ort.
Ein abweichen von der Norm müsste also relativ gut begründet sein, wobei am Ende natürlich der Klageweg eingeschlagen werden muss. Der Ausgang ist aber relativ ungewiss. Dabei spielt es nämlich relativ wenig eine Rolle was Sie für fair halten, sondern was das Gericht für angebracht hält. Im Zweifelsfall ist außer Spesen nix gewesen.

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