Altgeräteentsorgung

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Storm08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 44x hilfreich)
Altgeräteentsorgung

Hallo, was mich schon immer mal interessiert hat: wenn ich bei einem Elektrofachmarkt ein altes Elektrogerät zum Entsorgen übergebe, kann der dann damit machen, was er will? Wird er dann neuer Eigentümer? Was, wenn ich z.B. ein defektes Handy wiederhaben will weil noch eine Speicherkarte drinsteckt und der Händler es nicht mehr rausrückt? Kann er das?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
kann der dann damit machen, was er will?
Wen nichts vertraglich geregelt ist ja.

Zitat:
Was, wenn ich z.B. ein defektes Handy wiederhaben will weil noch eine Speicherkarte drinsteckt und der Händler es nicht mehr rausrückt? Kann er das?
Klar, denn die Speicherkarte gehört dir dann schon nicht mehr...

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Allgemein kann man für DE sagen: wer den Entsorgungsprozess "startet" gibt damit auch das Eigentum an der Sache auf.

Speziell das ElektroG spricht hier von "Mindestverwertungsquoten". Welche Verwertung wäre besser, als eine Nachnutzung? Für diesen Fall müsste natürlich sichergestellt sein, dass Daten vernichtet sicher werden, aber das ist eine andere Baustelle.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Storm08):
bei einem Elektrofachmarkt

Zitat (von NaibaF123):
Welche Verwertung wäre besser, als eine Nachnutzung?


Nachnutzung?
Die Dinger werden gesammelt, zum Entsorger gefahren, die Akkus entfernt, geschreddert und die Platinen von Edelmetallen befreit, Ende der Nachnutzung.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Storm08):
weil noch eine Speicherkarte drinsteckt
Das ist Pech.
Zitat (von Storm08):
der Händler es nicht mehr rausrückt? Kann er das?
Ja, das kann er.
Besser, er kann die Karte nicht mehr rausrücken, selbst, wenn er wollte.
Es sei denn, du bemerkst deinen fatalen error gleich. Dann geht evtl. noch was.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Storm08):
kann der dann damit machen, was er will?

Nein, es gibt gewisse Vorgaben wie z.B. das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen"



Zitat (von Storm08):
Wird er dann neuer Eigentümer?

Nicht unbedingt. Nützt aber nichts wenn Du Besitz und Eigentum aufgegeben hast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Storm08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, es gibt gewisse Vorgaben wie z.B. das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen"


Aber kann er dann Elektrogeräte ausschlachten um die Teile zu verkaufen, oder auch gleich das ganze Gerät als „defekt" verticken?

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht unbedingt. Nützt aber nichts wenn Du Besitz und Eigentum aufgegeben hast.


Und wer ist dann Eigentümer?

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#7
 Von 
Darween-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

in der Theorie,

Wie du schreibst mit Übergabe wechselt der Besitzer.

Jedoch könnte ich mir in der Praxis nicht vorstellen, das der Händler wegen einer Speicherkarte seine Kunden und seinem Ruf schädigt.

Zudem ist wohl auch die Frage was mit gerät passiert ist.

Ist dieses zb. schon abgeholt oder Verschrottet, würde ich theoretisch davon ausgehen, das du dies zu spät gemeldet hast.

Sicher gibt es auch schwarze schaffe die ähnliches bestimmt mal machen, jedoch läge die Nachweispflicht bei dir.

Signatur:

Alle Beiträge sind meine persönliche Meinung/Interpretation
und haben keine Verbindlichkeit.

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