Hallo, was mich schon immer mal interessiert hat: wenn ich bei einem Elektrofachmarkt ein altes Elektrogerät zum Entsorgen übergebe, kann der dann damit machen, was er will? Wird er dann neuer Eigentümer? Was, wenn ich z.B. ein defektes Handy wiederhaben will weil noch eine Speicherkarte drinsteckt und der Händler es nicht mehr rausrückt? Kann er das?
Altgeräteentsorgung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
Wen nichts vertraglich geregelt ist ja.Zitat:kann der dann damit machen, was er will?
Klar, denn die Speicherkarte gehört dir dann schon nicht mehr...Zitat:Was, wenn ich z.B. ein defektes Handy wiederhaben will weil noch eine Speicherkarte drinsteckt und der Händler es nicht mehr rausrückt? Kann er das?
Allgemein kann man für DE sagen: wer den Entsorgungsprozess "startet" gibt damit auch das Eigentum an der Sache auf.
Speziell das ElektroG spricht hier von "Mindestverwertungsquoten". Welche Verwertung wäre besser, als eine Nachnutzung? Für diesen Fall müsste natürlich sichergestellt sein, dass Daten vernichtet sicher werden, aber das ist eine andere Baustelle.
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Zitatbei einem Elektrofachmarkt :
ZitatWelche Verwertung wäre besser, als eine Nachnutzung? :
Nachnutzung?
Die Dinger werden gesammelt, zum Entsorger gefahren, die Akkus entfernt, geschreddert und die Platinen von Edelmetallen befreit, Ende der Nachnutzung.
Das ist Pech.Zitatweil noch eine Speicherkarte drinsteckt :
Ja, das kann er.Zitatder Händler es nicht mehr rausrückt? Kann er das? :
Besser, er kann die Karte nicht mehr rausrücken, selbst, wenn er wollte.
Es sei denn, du bemerkst deinen fatalen error gleich. Dann geht evtl. noch was.
Zitatkann der dann damit machen, was er will? :
Nein, es gibt gewisse Vorgaben wie z.B. das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen"
ZitatWird er dann neuer Eigentümer? :
Nicht unbedingt. Nützt aber nichts wenn Du Besitz und Eigentum aufgegeben hast.
ZitatNein, es gibt gewisse Vorgaben wie z.B. das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen" :
Aber kann er dann Elektrogeräte ausschlachten um die Teile zu verkaufen, oder auch gleich das ganze Gerät als „defekt" verticken?
ZitatNicht unbedingt. Nützt aber nichts wenn Du Besitz und Eigentum aufgegeben hast. :
Und wer ist dann Eigentümer?
in der Theorie,
Wie du schreibst mit Übergabe wechselt der Besitzer.
Jedoch könnte ich mir in der Praxis nicht vorstellen, das der Händler wegen einer Speicherkarte seine Kunden und seinem Ruf schädigt.
Zudem ist wohl auch die Frage was mit gerät passiert ist.
Ist dieses zb. schon abgeholt oder Verschrottet, würde ich theoretisch davon ausgehen, das du dies zu spät gemeldet hast.
Sicher gibt es auch schwarze schaffe die ähnliches bestimmt mal machen, jedoch läge die Nachweispflicht bei dir.
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