Eigentumswohnung Schenkung mit Rechtlicher absicherung

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Siggi86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung Schenkung mit Rechtlicher absicherung

Servus.
Mein Vater ist vor 10 Jahren verstorben und hat Geld hinterlassen. Von diesem Geld hat sich meine Mutter (62 Jahre alt) für ca 140000 € eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung wird von ihr und mir bewohnt.

Meine Mutter hat noch zwei weitere Söhne aus ihrer ersten Ehe .

Die Wohnung ist abbezahlt und ist heute geschätzt 220.000 Euro wert.

Meine Mutter möchte mir die Wohnung geben und sich und mich hierfür rechtlich absichern. Meine Brüder sollen aus bestimmten Gründen die ich hier nicht niederschreiben möchte nichts abbekommen.

Kurz gesagt: Sie möchte die ETW an mich also ihren jüngsten Sohn verschenken bzw übertragen. Auch nach ihrem Tode soll die ETW zu 100% mir gehören. Sie wird selbstverständlich weiterhin dort Wohnen können.Die anderen Söhne sowie verwandte sollen jedoch nicht's bekommen. Rechtlich möchte man auf der sicheren Seite und für etwaige Klagen der gegenseite gewappnet sein.

Wie würdet ihr hier vorgehen?

1) Soll sie die ETW zu Lebzeiten an mich verschenken (Freibetrag?)bzw gibt es Alternativen??

2)Wäre hier anzuraten sicherheitshalber ein Testament zu verfasse zum Zwecke der rechtlichen Absicherung?

3) Ich habe mehre Anwälte /Notare gefunden die für die überschreibung ca 900 Euro nehmen.

Frage: Muss ich die Wohnung denn unbedingt auf mich überschreiben würde denn zb bei einem Todesfall meiner Mutter kein Testament ausreichen um für Klarheit zu sorgen oder würde das ganze nur Kopfschmerzen bereiten ?

Ich habe zudem erfahren das meinen Brüdern so oder so ein sogenannter Pflichtteil zusteht müsste den beiden hier also noch zwangsläufig Geld geben??!!

Erbrecht ist sehr kompliziert.

Bin allen Antworten dankbar.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich habe zudem erfahren das meinen Brüdern so oder so ein sogenannter Pflichtteil zusteht müsste den beiden hier also noch zwangsläufig Geld geben??!! Nö. Der Pflichtteil steht ihnen zwar zu, aber Schenkungen werden da nur berücksichtigt, wenn sie nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Natürlich weiss niemand, wie lange Ihre Mutter noch lebt, aber angesichts ihres Alters wären da 10 Jahre durchaus noch drin. By the way: Auch in den 10 Jahren wird der Pflichtteil "abgeschmolzen". Das sieht so aus: Der Pflichtteil betrüge je ein 1/6, also ca. 37.000 Euro pro Halbbruder. Stürbe Ihre Mutter z. B. in 5 Jahren, wären pro Halbbruder noch 18.500 Euro auszuzahlen.
würde denn zb bei einem Todesfall meiner Mutter kein Testament ausreichen Sie meinen vermutlich, ob EIN Testament ausreicht? Nein - bei testamentarischer Enterbung könnten die Halbbrüder den kompletten Pflichtteil fordern, also die erwähnten 37.000 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Vielleicht wäre die hier angesprochene Thematik für euren Fall von Bedeutung:

https://www.raklinger.de/testament/gestaltung/geschiedene.html

Da es ja schließlich hier um das weitervererbte Vermögen von deinem Vater handelt, der wiederum nicht der Vater deiner Halbbrüder ist.

Es ist ja im Prinzip auch so eine Konstellation, dass es Erben einer anderen Linie gibt, die mit dem Vermögen deines Vaters überhaupt nichts zu tun haben und über den Umweg eurer Mutter an das Vermögen kämen.

Evtl. kann man diesen Betrag dann auch vom Pflichtteil ausschließen lassen, wie im oben genannten Link beschrieben, was aber auf Geschiedene bezogen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Der Pflichtteil steht ihnen zwar zu, aber Schenkungen werden da nur berücksichtigt, wenn sie nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.


Dass die Mutter die Wohnung überträgt ohne sich ein Wohnrecht vorzubehalten wäre für sie aber sehr riskant. Mit Wohnrecht greift die 10-Jahresfrist aber nicht.

Der Mutter würde ich dringend davon abraten, Dir die Wohnung ohne Wohnrecht zu übertragen.

Zitat:
Evtl. kann man diesen Betrag dann auch vom Pflichtteil ausschließen lassen,


Nein, kann man nicht.

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