Grundbucheintrag löschen

26. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gangus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintrag löschen

Hallo, ich habe eine Wohnung geschenkt bekommen mit einer Rückauflassungsvormerkung, dass ich die Wohnung nicht verkaufen und belasten darf. Zwangsmaßnahmen Dritter in den Grundbesitz sind auch verboten, andernfalls hätte mein Vater ein Rückforderungsrecht auf die Immobilie. Mein Vater ist nun gestorben und ich wollte beim Grundbuchamt diese Rückauflassung löschen lassen. Das Rückforderungsrecht ist nicht vererblich und endet mit dem Tod meines Vaters laut Urkunde.

Das GB-Amt verweigert die Löschung mit der Begründung dass das Recht eventuell auf die Erben übergegangen sein könnte. Ich habe weder die Wohnung verkauft oder belastet oder sonstwie gegen diese Auflagen verstoßen. Meine Miterben müssten ihre Einwilligung zur Löschung geben.

Ist es richtig, dass nach einem Jahr nach § 23 GBO diese Einwilligung nicht mehr nötig ist, sofern die Erben nicht gegen die Löschung widersprochen haben?

Falls sie doch widersprochen hätten, hätte ich dann darüber Nachricht vom GB-Amt bekommen?

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