Hallo,
Habe zum 31.12.2019 meinen kleinen Laden geschlossen und auch steuerlich ist alles erledigt.
Hatte 2 Monate vor Schließung Ausverkauf und alle Lieferanten informiert, auch für die Kommissionsware.
Die restliche Kommissionsware, selbsthergestellte Lebensmittel, habe ich in Kartons gepackt und durfte eine kleine Lagerfläche des neuen Ladenmieter nutzen, weil ich die Sachen nicht einfach entsorgen wollte.
Im Juni, ein halbes Jahr später wurde die Restware von der Herstellerin abgeholt.
Heute treffe ich den Mieter des Laden, der mir berichtet, es wäre ein Mann bei ihm im Laden gewesen, hätte nach mir gefragt, weil er eine Rechnung für mich hätte. Auf seine Erklärung das es mein Geschäft seit einem halben Jahr nicht mehr gibt, habe er den Brief auf seine Theke geworfen und sei gegangen.
Er wollte von mir wissen ob er die Rechnung weg werfen soll oder ob ich sie hole.
Mein Unternehmen ist abgewickelt, auch steuerlich mit einem satten Minus. Habe alle offenen Rechnungen bezahlt, meine Ersparnisse aufgebraucht.
Privat verfüge ich über kein Einkommen und lebe seit einiger Zeit von Krankengeld.
Nun meine Frage: Was muss ich jetzt tun bzw. Muss ich die Rechnung Noch begleichen? Verbuchen kann ich sie nicht mehr, oder?
Lieferantenforderung
28. Juli 2020
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Frage vom 28. Juli 2020 | 11:52
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 8x hilfreich)
Lieferantenforderung
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#1
Antwort vom 28. Juli 2020 | 13:16
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Wofür genau ist die Rechnung denn? In erster Linie würde ich in Kontakt mit dem Lieferanten treten und darüber sprechen. Wenn die Leistung erbracht worden ist und das mit deinem Einverständnis, dann denke ich musst du zahlen.
Ansonsten bräuchte man mehr Informationen..
#2
Antwort vom 28. Juli 2020 | 16:28
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 8x hilfreich)
Aber kann die Rechnung nicht mehr beim Finanzamt einreichen, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. August 2020 | 16:36
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja wichtig wäre zu wissen, was in der Rechnung steht.
Wurden wie Waren zb. durch dich Falsch gelagert, und wären jetzt unbrauchbar, kann die Firma theoretisch dir den Schaden in Rechnung stellten.
Hast du evtl. Beleg das die Waren abgeholt wurden ?
Und jetzt?
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