Fehlerhaftes Testament

28. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
HolgerWirk
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhaftes Testament

Hallo Zusammen,

nehmen wir an, der Notar (oder wer das sonst noch macht) liest ein Testament vor den Erben vor.
Dabei stellt er schwerwiegende Formfehler und oder unzulässige Formulierungen fest.

Wird dieser Notar dann während der Testaments-Eröffnung sagen:
"Das was der Erblasser hier in seinem Testament geschrieben hat ist aber ungültig, weil diese Bedingung die er hier nennt, unzulässig ist ... "

Oder müssen die Erben selbst auf die Ungültigkeit kommen?

z.B. "Mein Sohn Olaf bekommt ... sofern er ab sofort und in den nächsten 20 Jahren jeden Sonntag den Gottesdienst der Kirche xy besucht"

Danke und Grüße
Holger

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Bei einem schweren Formfehler wird der Notar sicherlich schon früher auf diesen Hinweisen. Wenn er die Erben lädt hat er sich das Testament sicherlich schon angeschaut. Schliesslich kann er es ja als Notar nur eröffnen, wenn es eben korrekt ist und alles im Testament rechtens ist

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
HolgerWirk
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke für den Hinweis.
Aber nehmen wir an, dass das Testament nur diese grenzwertige oder unzulässige (und somit ungültige) Formulierung enthält.
Wird der Notar den Erben dann darauf hinweisen, dass diese Bedingung unzulässig ist und der Erbe diese Bedingung ignorieren kann?

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#3
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Ein Notar eröffnet überhaupt keine Testamente, das macht das Nachlassgericht. Das Erben zu einem Eröffnungstermin geladen werden ist mehr als unüblich. Normalerweise eröffnet der Rechtspfleger das Testament in seinem Büro und die Beteiligten bekommen Abschriften zugeschickt. Zur Wirksamkeit wird sich das Nachlassgericht bei der Eröffnung nicht äußern. Selbst zB offensichtlich unwirksame Testament (zB per PC verfasst) werden eröffnet.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ein Notar eröffnet keine Testamente, das ist Aufgabe des Nachlassgerichts.

Das Testament wird eröffnet und den Beteiligten übersandt. Damit ist die Aufgabe des NG erledigt. Die Wirksamkeit wird nur im Rahmen eines Erbscheinverfahrens geprüft.

-- Editiert von cruncc1 am 28.07.2020 15:20

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