Insolvenzgeld läuft diesen Monat aus, wir arbeiten aber auch im August weiter, wer zahlt?

28. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzgeld läuft diesen Monat aus, wir arbeiten aber auch im August weiter, wer zahlt?

Die Firma für die ich arbeite ist insolvent. Starker Insolvenzverwalter, alle Einnahmen und Ausgaben laufen über den.
Wachdienst, 220 Mitarbeiter bundesweit, alle Mitarbeiter gekündigt. Betrieb wird stillgelegt zum 31.8.2020.
Kein Betriebsrat.
Insolvenz angemeldet Mai 2020, gezahlt wurde Lohn April, Mai, Juni Insolvenzgeld, vorfinanziert durch eine Bank.
Dann hat der Insolvenzverwalter das Insolvenzgeld verlängert, indem er aus den Einnahmen die Zahlung Insolvenzgeld für April zurückgezahlt hat.
Somit ist der Juli auch noch über Insolvenzgeld abgedeckt.
Wir arbeiten bei Kunden, meist Behörden, bundesweit verteilt.
Es gibt keinen wirklichen Kontakt zur Firma.
Die Aufträge welche wir als Auftragnehmer abarbeiten, laufen ja weiter.
Im Hintergrund wird gerade eine neue Firma gegründet, bzw. ein Wachdienst will die Objekte haben, aber nicht die Leute mit den Altverträgen und die 13 schwerbehinderten.
Darum wurden alle gekündigt, die wollen dann neue Verträge abschliessen.
Wir haben Mindestlohn 9,35 Euro, 30 Tage Urlaub, neue Verträge nur 24 Tage, Schichtzulage Sonntag 50% alt, neu 25%, Schichtzulage Feiertag 100 % alt, neu 50%.
Wir machen jetzt schon Monate mit 3 Vollzeitbeschäftigten die noch hier sind, über 800 Stunden je Monat.
13 Stunden jede Schicht, 2 Schichten je Tag. Eine Stunde jeweils zusätzlich überlappend bei Ablösung.
Seit heute sind wir nur noch 2, ein Kollege hat sich bis 18.8 krank gemeldet.
Andere gibt es nicht, die hier eingesetzt werden dürfen.
Besondere Sicherheitsüberprüfung, neu einstellen kann man bei Massenentlassung ja auch nicht.
Also müssen mein Kollege und ich im August je 403 Stunden abdecken, ohne Sicherheit die auch bezahlt zu bekommen.
Da haben wir wenig Lust dazu.
Wer bezahlt also den August?
Da Insolvenzgeld im August ja nicht mehr gezahlt wird.
Und ausserdem müssen wir mit der Kündigung ja auch zum Arbeitsamt, nur wann soll der Tagschichtkollege das machen?
Arbeitszeit 6 bis 19 Uhr, 18 bis 7 Uhr. 7 Tage die Woche, 365 im Jahr.
Kann ich unseren Auftraggeber informieren, mit der Bitte eine andere Firma als Notvergabe zu holen, ist öffentlicher Dienst hier unser Auftraggeber.
Weil wenn jetzt noch einer ausfällt von uns beiden, ist Schicht.
Kann der Auftraggeber ja auch nicht wollen.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Wachsklave):
Wer bezahlt also den August?
Der AG, mit dem ein neuer Vertrag zustande kommt.
Zitat (von Wachsklave):
wir arbeiten aber auch im August weiter,
Wirklich? Wer verlangt das, wo steht das, seit wann wisst ihr das?
Zitat (von Wachsklave):
Also müssen mein Kollege und ich im August je 403 Stunden abdecken, ohne Sicherheit die auch bezahlt zu bekommen.
NÖ. Vertragslos arbeiten müsst ihr nicht.
Zitat (von Wachsklave):
Darum wurden alle gekündigt,
Wann wurde gekündigt? Um sich zunächst ---arbeitsuchend-- zu melden, nutzt man die online-Seite der Arbeitsagentur. Die ist 24/7/365 geöffnet.
Die Agentur wird dann reagieren und einladen zur persönlichen Vorsprache.
---Arbeitslos---wäre man also ab wann? Ab 1.8.?
Zitat (von Wachsklave):
Kann ich unseren Auftraggeber informieren,
DU? Wieso? Du bist doch (nur) AN bis zum 31.7., oder?
Zitat (von Wachsklave):
Kann der Auftraggeber ja auch nicht wollen.
Ja. Also muss der sich um neue Wachsklaven kümmern. Aber doch nicht der Sklave selbst...hallo?? :augenroll:

Nach dir die Sintflut---oder ein neuer Arbeitgeber mit neuem Vertrag---oder arbeitslos mit Kündigung und dann ALG 1.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, aber ich bin etwas verwirrt.
Wir sind zum 30.11.20 gekündigt, dies bedeutet aber ja eigentlich nicht, nicht mehr arbeiten zu müssen.
Zuletzt wurde ich mal in 1993 gekündigt, da hatte ich eine Frist von 6 Wochen zum Monatsende, noch 3 Wochen Urlaub, ich mußte die restlichen 3 Wochen ganz normal arbeiten.
Obwohl ich die Kündigung ja schon hatte.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Wachsklave):
Wir sind zum 30.11.20 gekündigt, dies bedeutet aber ja eigentlich nicht, nicht mehr arbeiten zu müssen.
Richtig. Im Normalfall. Der letzte reguläre Arbeitstag mit Bezahlung wäre dann der 30.11. 2020.

Da aber deine große Frage war: Wer zahlt den Lohn für August?-----und du hier das Bild der totalen Leere gezeichnet hast--- kannst du zwar weiterhin deine Sklavenarbeit machen, aber die Bezahlung ist nicht geklärt. Die würde evtl./vllt./ uU am Monatsende erfolgen, oder zum jeweils 15. des Folgemonats. Da könnt ihr gern ohne Wissen nochmal je 403 Std. sitzen und wachen.

Vielleicht mögen Sklaven das??
Ich hatte auch geschrieben, evtl. teilt euch der I-Verwalter morgen zum 31.7. mit, dass es einen neuen Arbeitgeber/Geldgeber/Lohnzahler gibt.

Bitte nochmal zum Verständnis:
Du bist Arbeitnehmer.
Dein Arbeitgeber ist insolvent und macht dicht.
Der Auftraggeber ist zB die Behörde, die du bewachst.
Der Auftraggeber muss sich um Bewacher kümmern und diese dann bezahlen.
Damit dein neuer Arbeitgeber dir Lohn zahlen kann.

Was dem Auftraggeber gefällt oder fehlt--- kann doch nicht dein Problem sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Doch, die Bezahlung ist sehr wohl geklärt (siehe #3).
Das steht irgendwo. Der TE ist da nicht so sicher. Ich auch nicht, ob da noch was zum Auszahlen ist.

Der Auftraggeber, zB Behörde, muss sich einen Auftragnehmer, zB Wachfirma/Bewacher suchen, damit der seine Arbeitnehmer, zB Wachsklaven bezahlen kann.
...schon klar...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
aber Lohnforderungen sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten
Und? Wo keine Vermögensmasse mehr vorhanden ist, helfen auch keine vorrangigen Verbindlichkeiten!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Und? Wo keine Vermögensmasse mehr vorhanden ist, helfen auch keine vorrangigen Verbindlichkeiten!


Richtig.
Das weiß aber auch jeder Insolvenzverwalter.
Man muss dabei aber ganz fein differenzieren, wann diese Verbindlichkeiten entstanden sind.
Entstehen sie unter der Verwaltung des IV haftet er persönlich dafür.
So dumm sind die nicht.

Zitat (von Anami):
Der Auftraggeber, zB Behörde, muss sich einen Auftragnehmer, zB Wachfirma/Bewacher suchen, damit der seine Arbeitnehmer, zB Wachsklaven bezahlen kann.


Nö, setzen 6.


-- Editiert von spatenklopper am 30.07.2020 14:38

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich war gerade beim Anwalt für Arbeitsrecht, der meinte wenn wir im August noch arbeiten, dann wird das sicher eine Masseverbindlichkeit.
Sofern am 1.8. Insolvenzbeginn ist, bisher ist ja nur ein vorläufiger starker Insolvenzverwalter da.
Er meinte, es könnte auch sein, es gibt kein Hauptverfahren mangels Masse.
Insgesamt steht die Lohnzahlung für den Monat August überhaupt nicht fest, ist eben eine Forderung unter vielen.
Zu meinen 56 Urlaubstagen, da könnte ich jetzt überlegen, ab 1. August arbeiten. ohne zu wissen ob ich in voller Höhe, oder überhaupt noch bezahlt werde, oder ab 1. August Urlaub einzureichen zu den aktuellen Löhnen und den evtl. auch nicht bezahlt zu bekommen.
Ist die Frage ob ich den Urlaub genehmigt bekomme, glaube nicht.
Wir sind nur noch 2 Leute um 2 Schichten a 13 Stunden, 7 Tage die Woche abzudecken und mein Kollege hat auch noch 15 Tage Urlaub zu bekommen.
Wir reichen beide Urlaub ein, Folge Auftrag ist weg, da Wache nicht mehr besetzt werden kann. Einer macht Urlaub, gleiches Spiel. Wache kann nur eine Schicht besetzt werden, geht nicht.
Auftraggeber macht Notvergabe ohne Ausschreibung mit Laufzeit für 1 oder 2 Jahre an irgendein Unternehmen das leisten kann, 2021 sollte der Auftrag ohnehin neu ausgeschrieben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nö, setzen 6.
Sondern?
Ursprung:
Zitat (von Wachsklave):
Kann ich unseren Auftraggeber informieren, mit der Bitte eine andere Firma als Notvergabe zu holen, ist öffentlicher Dienst hier unser Auftraggeber.
Weil wenn jetzt noch einer ausfällt von uns beiden, ist Schicht.
Kann der Auftraggeber ja auch nicht wollen.
Davon habe ich abgeraten. Es gibt einen insolventen Arbeitgeber, einen I-Verwalter und noch 2 Arbeitnehmer für August. Warum soll der Wachsklave den Auftraggeber informieren?

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Ein Vertrag ist bekanntlich einzuhalten.
Theoretisch und beidseitig. Stimmt.
Zitat (von ohne_Namensnennung):
Im Übrigen haftet der Insolvenzverwalter für die Löhne nach Insolvenzeröffnung.
Ich bin gespannt. Auf den praktischen Ausgang.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ursprung:


Den Ursprung für "Nö. Setzen 6" habe ich sogar noch zitiert und als Antwort auf den vorherigen Beitrag aufgefasst.
Das Du nach 8 Antworten nochmal was aus dem Eingangspost heranziehst, war für mich Dank völliger Zusammenhangslosigkeit, nicht wirklich ersichtlich.

Zitat (von Anami):
Zitat (von ohne_Namensnennung):

Im Übrigen haftet der Insolvenzverwalter für die Löhne nach Insolvenzeröffnung.
Ich bin gespannt. Auf den praktischen Ausgang.


Was soll es da für Überraschungen geben?
Es ist Geld da und die Lohnzahlungen gesichert, ansonsten würde der IV den Geschäftsbetrieb nicht bis November weiterführen.
Weder spekuliert ein IV mit Geldern die nicht vorhanden sind, noch lässt er die ihm unter Verwaltung gestellten Arbeitnehmer ins offene Messer laufen.
Jeder Insolvenzverwalter weiß, dass er persönlich dafür haftet was unter seiner Verwaltung passiert.

-- Editiert von spatenklopper am 30.07.2020 15:52

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anwalt meinte, ja ist die gesetzliche Frist bei Insolvenz, ob wir den August bezahlt bekommen, steht in den Sternen.
Ach so, die Kündigung ist vom Geschäftsführer unterschrieben, der Insolvenzverwalter hat nur seinen Firmenstempel drunter gesetzt, nicht unterschrieben.
Mein Anwalt meint ich hätte 9 Monate Kündigungsfrist, da nicht der vorläufige Insolvenzverwalter gekündigt hat.
Ist dann Masseforderung.
Das der Insolvenzverwalter uns bis 30.11. bezahlt, davon hat er nichts gesagt.
Kann ich mir auch nicht vorstellen, warum soll der vorläufige Insolvenzverwalter >200 Leute bezahlen? Mit denen er nichts zu tun hat.
Er sagte ich solle mich arbeitssuchend melden, mit dem Hinweis evtl. schon ab September Arbeitslosengeld zu benötigen.
Ganz unabhängig von den 3 Monaten Kündigungsfrist.
Er hat nicht gesagt der Insolvenzverwalter würde uns bezahlen.
Am 1.8. müsste ja dann die Insolvenz eröffnet werden, mal sehen.
Wir bekommen weder Infos von der Firma, noch vom vorläufigen Insolvenzverwalter.
Da kommt gar nichts.



-- Editiert von Wachsklave am 30.07.2020 16:48

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Arbeitssuchend habe ich mich gemeldet, online.
Leider gibt es kaum Freitextfelder dort, nur ankreuzen.
Arbeitslos kann man sich 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden, wenn ich das richtig verstanden habe auf der Website.
Welchen Job ich gerne hätte? Rentner, ich habe in den letzten 26,7 Jahren soviel gearbeitet wie andere in 55 Jahren. Bei 160 bis 170 Stunden. Ich habe jedes Jahr nicht weniger als 3200 Stunden gehabt. In den meisten Jahren deutlich mehr.
Dafür darf ich mich auf etwa 890 Euro Rente freuen in 5 Jahren, mit 66,7 Jahren.
45 Jahre habe ich noch nicht, 40 für Grundrente schon.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

//// um 2 Schichten a 13 Stunden, 7 Tage die Woche abzudecken

Wie soll das denn gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie immer, wir haben das schon oft gemacht. Bis zu 10 Tagen ist okay, die Nachtschicht ist ja nicht das Problem.
Der Tagschichtkollege hat des Problem, daher haben wir immer nach 2 Tagen spätestens gewechselt.
Mit 3 Kollegen geht das problemlos. Montag bis Donnerstag Tagschicht immer 2 hintereinander, dann wechselt Tagschichtkollege in die Nacht.
Freitag bis Sonntag gehen auch 3 Tage Früh. wir sind hier bei der Polizei, da ist viel Publikumsverkehr tagsüber.
Also Tagschichtkollege macht Montag und Dienstag Tagschicht, 06:00 bis 19:00, geht am Mittwoch um 18:00 in die Nachtschicht.
Kollege der Nachtschicht hat Montag und Dienstag Nacht, 18:00 bis 07:00 Uhr, Dienstende Mittwoch 07:00 Uhr, geht am Donnerstag in die Tagschicht von 06:00 bis 19:00.
Freischichtkollege der 3. Mann geht am Mittwoch von 18:00 in die Nachtschicht.
So läuft das, leider sind wir nur noch 2 Mann, damit ist kein Schichtwechsel mehr möglich. 2,5 Mann sind dauerhaft krank, es kann an dieser Dienststelle auch nicht jeder arbeiten, Polizei, die erwarten sauberes Führungszeugnis, keine Einträge Verfassungsschutz, usw.
Ist also schwer jemanden zu findne der alle Überprüfungen übersteht.


-- Editiert von Wachsklave am 02.08.2020 09:44

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Wachsklave):
Arbeitssuchend habe ich mich gemeldet, online.
Mehr als rechtzeitig. Mehr ist jetzt nicht zu tun in Sachen Agentur für Arbeit.
Zitat (von Wachsklave):
Leider gibt es kaum Freitextfelder dort, nur ankreuzen.
Wofür Freitext? Die Agentur braucht nur die Angaben, die dort verlangt werden.
Zitat (von Wachsklave):
Arbeitslos kann man sich 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden, wenn ich das richtig verstanden habe auf der Website.
Welche Website hast du gelesen?
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/erste-schritte-arbeitslosigkeit

Bisher war es so: Persönlich arbeitsLOS kannst du dich erst melden, wenn du arbeitsLOS bist.
Zitat (von Wachsklave):
Wir sind zum 30.11.20 gekündigt,
Da kann man aus deinen bisherigen Schilderungen als ersten Tag der ArbeitsLOSigkeit den 1.12. 2020 erkennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja so ist aktuell, ich glaub mein Anwalt hat die fehlende Unterschrift des Insolvenzveralters auf der Kündigung bemerkt und zurück gewiesen.
Dann wäre der 31.12. falls die eine korrekte Kündigung schicken letzter Tag und arbeitslos melden 1.1.2021
Die Anwälte meiner Kollegen haben die fehlende Unterschrift Insolvenzverwalter auf deren Kündigung auch sofort bemerkt.
So haben die meisten von uns 6 oder 9 Monate, mit nur der Unterschrift des Geschäftsführers.
Mal sehen wie es weiter geht.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen