Arbeitssuchend melden, Kündigungsfrist Insolvenz, Arbeitsagentur bis wann?

29. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitssuchend melden, Kündigungsfrist Insolvenz, Arbeitsagentur bis wann?

Guten Morgen,
ich hätte mal eine Frage zu Insolvenz und der 3 monatigen Kündigungsfrist, Meldepflicht beim Arbeitsamt Zeit,
Freistellung von der Arbeit dafür?
Also die Firma für die wir arbeiten ist insolvent, Betrieb wird stillgelegt zum 31.8.2020. 220 Mitarbeiter, kein Betriebsrat. Keine Infos von seiten der Firma oder Insolvenzverwalter.
Arbeit geht aber weiter, wir sind im Wach und Sicherheitsgewerbe tätig.
Gekündigt sind wir zum 30.11.2020.
Wer bezahlt unseren Lohn ab 01.09.2020 wenn kein anderer Betrieb uns übernimmt. Die Aufträge werden mit Sicherheit übernommen, wir arbeiten ja alle extern bei irgendwelchen Auftraggebern in Pforte und Einlaß.
Wenn die eigene Leute haben benötigen die uns nicht, Kündigungsfrist endet 30.11. wer zahlt September, oktober, November und wieviel?
Durchschnittstunden je Monat und Mann 270 bis 300, Mindestlohn 9,35 Euro.
An der Dienststelle an der ich tätig bin, kann man erst nach Überprüfung durch Verfassungsschutz, Polizei, und anderen Diensten überhaupt erst angelernt werden.
Dauer bis Überprüfung fertig mindestens 4 Tage. Anlernzeit neuer Mitarbeiter, nur das nötigste 4 -5 Tage.
Jetzt sind an dieser Dienststelle nur noch ich und ein Kollege übrig.
2 sind langfristig krank, andere können hier aus obigen Gründen nicht eingesetzt werden.
Ich bin derzeit in Nachtschicht von 18 -07 Uhr.
Mein Kollege in Tagschicht von 06 - 19 Uhr.
Wir können die Schichten nicht wechseln, dazu wäre ein 3. Mann nötig, damit ich von Nacht in Frühschicht wechseln kann.
Wie soll sich mein Kollege nun beim Arbeitsamt persönlich arbeitssuchend melden, der hat keine Zeit dazu.
Der arbeitet jeden Tag ohne freien Tag ab jetzt bis 31.8. in Tagschicht. 7 Tage die Woche.
Und ich eben in der Nachtschicht.
Für August sind das 806 Stunden, für jeden von uns 403 Stunden im August.
Da alle gekündigt wurden in der Firma sind jetzt viele krank, manche schon weg, andere Urlaub.
Gibt also keine Möglichkeit jemanden her zu bekommen, neue Leute einstellen können sie nicht, weil Massenentlassung angezeigt beim Arbeitsamt.

Zumal das Arbeitsamt in der Kleinstadt hier wegen Corona geschlossen ist, wir müssen in die Kreisstadt fahren.
Wenigstens ein halber Tag Aufwand.
Wie machen wir das jetzt?

-- Editiert von Wachsklave am 29.07.2020 04:33

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Umgehend arbeitslos melden, geht über das Onlineformular der Arbeitsagentur

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld

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#2
 Von 
Boba12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Direkt zum Arbeitsamt. Der Weg dorthin kann nie zu früh sein.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Wachsklave):
Meldepflicht beim Arbeitsamt Zeit, Freistellung von der Arbeit dafür?
Wie im anderen Beitrag:

Zuerst ---arbeitsuchend-- melden, und zwar online 24/7/365 bei der Arbeitsagentur.
Webseite mit ---arbeitsuchend--- aufrufen, registrieren,
Freistellung erübrigt sich. Wegen Corona wird ein Einladungstermin ab Status ---arbeitslos--- kommen.

Im anderen Beitrag fragst du, wer ab August bezahlt. Jetzt ab September... :augenroll:
Für wie viele Betriebe fragst du an?

Zitat (von Wachsklave):
Gekündigt sind wir zum 30.11.2020.
Dann ist man frühestens am 1.12. ---arbeitslos.--- Vorher muss und soll man nicht zur Agentur.
Fazit: Heute online ---arbeitsuchend--- melden. Fertig.
--------------------------------------------
Zitat (von Boba12):
Direkt zum Arbeitsamt. Der Weg dorthin kann nie zu früh sein.
Sorry, beides falsch.
1. gibts kein Arbeitsamt mehr. 2. ist der 1.Tag der Arbeitslosigkeit der früheste Tag zur Vorsprache. Hier der 1.12.
----------------------------------------
Zitat (von philosoph32):
Umgehend arbeitslos melden,
Sorry, auch falsch. Arbeitslos kann er sich erst am 1.12. melden.
Bitte lies die von dir verlinkte Seite selbst nach. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im anderen Beitrag fragst du, wer ab August bezahlt. Jetzt ab September... :augenroll:
Für wie viele Betriebe fragst du an?

Für einen, der Betrieb wird am 31.8. stillgelegt, bis dahin dürfen wir 2 verbliebenen Kollegen an dieser Dienststelle vom 1.8. bis 31.8. jeder 403 Stunden arbeiten. 806 Monatsstunden gesamt sind abzudecken.
Da aber Insolvenzgeld im Juli ausläuft, wer bezahlt den August?
Und wer bezahlt die Zeit der Kündigungsfrist vom 1.9. bis zum 30.11. und wieviel wird da gezahlt? Wenn wir z.B. von einem neuen Auftragnehmer nicht übernommen werden.

Zum Arbeitsamt, persönlich geht nicht, telefonisch werde ich immer aus der Leitung geworfen.
Bei uns geht die Story um, man muß sich sofort wenn man erfährt man wird gekündigt, arbeitslos melden.
Selbst wenn man noch keine schriftliche Kündigung hat, sind es nur 3 Tage.
Meine schriftliche Kündigung ist vom 24.7. und habe ich erst am 29.7. durch die Post erhalten.
Hier werden nicht jeden Tag Briefe zugestellt, nur so wie der Briefträger Zeit hat.

Noch eine kleine Frage für meinen Kollegen, dieser hat am 21.1.2020 angefangen bei uns, Probezeit 6 Monate war also am 20.7.2020 beendet.
Dieser hat nur eine Kündigungsfrist bis 31.8.2020.
Ich dachte in der Insolvenz sind es 3 Monate, seine Probezeit ist ja vor 9 Tagen vorbei gewesen.
Also müßte er auch bis 30.11.20 haben, oder?

-- Editiert von Wachsklave am 29.07.2020 19:46

-- Editiert von Wachsklave am 29.07.2020 19:58

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Bei diesem Betrieb seid ihr bis zum 30.11.2020 angestellt.
Der Insolvenzverwalter wird euch am 1.8. Order geben, ob Insolvenzgeld weiter gesichert ist für den Monat August.
Vielleicht wird die Kündigung auch vorgezogen, wenn es keinen neuen gibt.

203 Stunden/Monat muss keiner arbeiten. Es gibt das Arbeitszeitgesetz. Danach ist zu arbeiten.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Zitat (von Wachsklave):
Wenn wir z.B. von einem neuen Auftragnehmer nicht übernommen werden.
Das weiß nur der I-Verwalter. Du meinst wohl Arbeitgeber. Als AN ist nur wichtig, wer dein Arbeitgeber/AG ist.

Ich hatte schon geschrieben, wie es mit der Arbeitsagentur geht. NICHT TELEFONISCH.
1. arbeitsuchend melden...online... weil man die Kündigung schon hat.
2. Dann am 3.12. erst persönlich arbeitslos oder mit Termin. Weil man erst ab 1.12.arbeitslos ist
---oder, wenn die Kündigung vorgezogen wird. Dann am ersten Tag der (neuen) Arbeitslosigkeit persönlich melden..

Die Story ist falsch.
Man soll sich sofort--arbeitsuchend--- melden, wenn man die Kündigung hat. Ihr habt zeitlich damit also kein Problem. Ihr könnt das heute---jetzt--- oder morgen gemütlich am PC machen. ONLINE arbeitsuchend melden. Fertig. Keine Freistellung, kein Stress, keine Panik.

Zitat (von Wachsklave):
Dieser hat nur eine Kündigungsfrist bis 31.8.2020.
Der soll sich auch ONLINE --arbeitsuchend-- melden. Fertig.
Zitat (von Wachsklave):
Also müßte er auch bis 30.11.20 haben, oder?
Vielleicht. ...herrscht Chaos im Büro ...haben dort evtl. auch keine Peilung...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
203 Stunden/Monat muss keiner arbeiten. Es gibt das Arbeitszeitgesetz. Danach ist zu arbeiten.

403 für jeden von uns, 806 Stunden, 2 Schichten je Tag, 2 Mann verbleibend. Sind für August 403 Stunden je Mann.
Im Januar hatte ich 350 Stunden, im Dezember 342 Stunden.
Weniger als 250 Stunden habe ich in den letzten 24 Jahren niemals gehabt.
Wir als Pförtner haben 229 Stunden gesetzlich, seit vergangenem Jahr. Davor waren es 249 Stunden gesetzlich.
Die braucht man auch sonst kann man von 9,35 Euro nicht überleben.

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#8
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Zitat (von Wachsklave):
Die braucht man auch sonst kann man von 9,35 Euro nicht überleben.


Meines Wissens besteht für die Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe allgemeinverbindliche Tarifverträge. Dort müssen deutlicher höhere Stundenlöhne gezahlt werden:

https://www.bdsw.de/images/tarifuebersichten/2020/Uebersicht_Entgelt_2020_0101a.pdf


Nur für Unternehmen die im BDSW Mitglied sind, im Unternehmerverband der Wachdienste.
Unseres ist und war es nicht. Da wäre der Stundenlohn Separatwachmann 10,40 Euro in Niedersachsen.

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#10
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Wachgewerbe in Niedersachsen.
Der letzte allgemeinverbindliche ist der Manteltarif von ver.di der Ende August 2010 ausgelaufen ist.
Gilt nur noch für seit damals ungekündigt Beschäftigte Altlasten, so wie für mich.
50% Sonntag statt 25%, 100% Feiertag statt 50%.
Der sogenannte MTV der GÖD ist nicht allgemeinverbindlich. Eine von den Arbeitgebern gegründete Gewerkschaft, die GÖD.
Die hatten schon davor eine gegründet in der nur von den Arbeitgebern dafür bezahlte Mitglieder waren.
Wurde vom Gericht als nicht tariffähig abgelehnt.
Jetzt haben sie halt die GÖD gegründet um ver.di das Wasser abzugraben.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Wachsklave):
403 für jeden von uns,
Sorry, hab ich falsch gelesen, aber dann ist das ja noch viel unverständlicher.
In einem insolventen Betrieb, von dem man gekündigt wurde, bei dem die Entlohnung ab übermorgen nicht sichergestellt ist---derart zu wachen, zu schuften, zu pförtnern--- seid ihr noch zu retten?

Dazu nützt auch keine Diskussion zu Verträgen oder Gewerkschaften noch etwas. Da nützt noch nicht mal ne Lohnklage. Firma ist ja futsch.
Mit 2 in tgl. 2 Schichten arbeiten--- gehts noch?
Da fällt einem das Bild einer Galeere ein: Es rudern nur noch 2, die anderen sind schon tot, der Käptn ist von Bord, der 1. Offz. treibt die beiden letzten Sklaven an, die Kombüse ist ratzekahl leer,---- :crazy:

Wer schaut sich mal deine Lohnabrechnung mit 342 Std./Monat an?

Sklaventum ist abgeschafft, wer zu gering entlohnt wird und nicht mal Zeit findet, das Büro des Sozialstaats zu finden und aufzusuchen, dem kann man wohl nicht helfen. Nennt sich Jobcenter und die Leistung heißt Hartz 4/Alg2.
Tut mir leid.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami,
wieso soll ich Hartz4 bekommen? Ich werde 62 und arbeite seit 26 Jahren und 7 Monaten ungekündigt in Vollzeit in dem Sklavenjob und zahle Arbeitslosenversicherung.
Ich war keinen Tag krank in der ganzen Zeit, Stunden niemals weniger als 240 je Monat.
Die ersten 24 Jahre habe ich Dauernachtschicht gearbeitet, immer nur nachts. Ohne extras wie Zusatzurlaub oder so.
Ich bekomme 2 Jahre lang ALG 1.

-- Editiert von Wachsklave am 30.07.2020 15:40

-- Editiert von Wachsklave am 30.07.2020 15:42

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

@Wachsklave
Antworten kommen immer je nach Bekanntgabe der Fakten.
Wenn du schon 62 bist und ab 1.12. für 2 Jahre ALG1 bekommst---- haben wir einen neuen Fakt.

Mein Hinweis auf Hartz 4 galt deinem Fakt, dass du mtl. 403 Stunden arbeitest, vom MiLo nicht leben kannst usw.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami,
Ach so, ich dachte Alter spielt erstmal keine Rolle bei Insolvenz, ausser bei Bezugsdauer ALG 1.
Ich war vorhin beim anwalt für Arbeitsrecht, der sagte ich soll mich jetzt arbeitssuchend melden, online.
Persönlich Arbeitsamt geht nicht, ist geschlossen, Corona.
Da soll ich dann schreiben das ich vermutlich bereits ab 1.9. Geld benötige, weil die Zahlung für August vermutlich schon nicht mehr kommt.
Bis 15.9. müsste der August Lohn auf meinem Konto sein, wenn nicht brauche ich dann sofort Arbeitslosengeld.
Und ich sollte mir überlegen, ob ich Urlaub einreiche für August, den auch nicht bezahlt bekomme, besser als arbeiten wäre das auf jeden Fall.
Ich hab ja noch 56 Tage Urlaub, 9 Wochen also.
Den werde ich wohl nicht genehmigt bekommen, weil ja niemand mehr da ist der an meiner Einsatzstelle arbeiten könnte.
Also meinte der anwalt, ich sehe auch blass aus, vielleicht sollte ich mal einen Arzt aufsuchen.
Die 403 Stunden für den Monat August würden für jeden von uns 2 verbliebenen Leuten an dieser Stelle anfallen.
Nur eben wahrscheinlich nicht, oder nicht mehr vollständig bezahlt.
Der Chef hat mir am Telefon gesagt, ja der August Lohn sind Masseverbindlichkeiten, wird schon reichen, wahrscheinlich. Haha.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Wachsklave):
Da soll ich dann schreiben das ich vermutlich bereits ab 1.9. Geld benötige, weil die Zahlung für August vermutlich schon nicht mehr kommt.

Hat der Anwalt das echt so gesagt? In dem Falle frage ich mich was der beruflich macht ...



Zitat (von Wachsklave):
wenn nicht brauche ich dann sofort Arbeitslosengeld.

Da wird man Pech haben, sofern man auf ALG I spekuliert. Das bekommt man wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.

ALG II hingegen wird man bekommen, dafür sollte dann rechtzeitig ein Antrag gestellt werden - eventuell schon im August wenn die Zahlung des Arbeitsentgeltes unsicher ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, auch falsch. Arbeitslos kann er sich erst am 1.12. melden.


Jein, in diesem Fall wird vermutlich eine Ausnahme nach § 143 Abs.3 Satz 1 SGB III vorliegen.

Hier ein Link mit näheren Informationen hierzu:
https://www.datentransfer24.de/Arbeitsrecht6.html

-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 30.07.2020 17:08

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Ich will nicht in 2 Beiträgen hin-und herspringen. Und zeitliche Überschneidung ist ziemlich blond...

Zu dem, was der Anwalt rät:
Ja, er meint evtl. den Antrag nach § 168 SGB III, Vorschuss,---kann man stellen.
Ich weiß nicht, inwieweit und was der I-Verwalter schon mit der Agentur hin-hergeschossen hat. Du hattest das oben beschrieben. Hast du das dem Anwalt gesagt?
Voraussetzung für Vorschuss bei Insolvenzen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Deshalb schrieb ich vorher, evtl. macht der I-Verwalter doch eher den Laden zu und zieht die Kündigung vor.
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/168.html

Antrag auf Urlaub kannst du stellen. Es gibt ja noch einen Chef. Wird der Urlaub nicht genehmigt, ist die Alternative blass aussehen, krank sein, arbeitsunfähig geschrieben werden.
Etliche andere sind schon längst auf den Trichter gekommen.

Möchtest du evtl. auf der Wache ärztlich versorgt oder zur letzten Ruhe gebettet werden?
----------------------------------------------------
Wieso § 143 (3) SGB III ?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom vorläufigen Insolvenzverwalter haben wir noch gar nichts gehört.
Einzig auf der Kündigung hat er seinen Stempel drauf gemacht, aber nicht unterschrieben.
Wir bekommen keinerlei Infos, weder vom Insolvenzverwalter, noch von der Geschäftsführung.
Die geplante Betriebsstillegung zum 31.8.habe ich auch nur erfahren durch den Anhörungsbogen vom Integrationsamt für einen meiner schwerbehinderten Kollegen.
Wir normalen bekommen keinerlei Informationen.
Niemand weiß was, niemand bekommt eine Beratung.
Also habe ich mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht genommen, die erste Rechnung ist 1650 rund plus 60 Euro Fahrtkosten usw.
Okay die 1650 zahlt die Rechtsschutz, Fahrtkosten ich. Weiß nicht wo er hin gefahren ist.
Die Klage ist falsch, falscher adressat, Inhaber der Firma steht zwar auf der Website, ist aber fast 90 und nach Schlaganfall vor 10 Jahren im Pflegeheim.
Dann fordert er 10,50 Euro Stundenlohn ein, ich habe ihm gesagt wir bekommen nur Mindestlohn, weil Firma keinerlei Arbeitgeberverband angehört.
Eigentlich möchte ich nur das meine 56 Tage Resturlaub zur Insolvenzforderung hinzugefügt werden.
Mehr Forderungen habe ich gar nicht.
Ich war 1990 mal in einer Fabrik, die war auch insolvent. Ein Teil davon zumindest.
Da habe ich meinen Resturlaub ohne anwalt vom Insolvenzverwalter 2007 ausgezahlt bekommen.
Hat 17 Jahre gedauert, aber gut geklappt.
Plötzlich Brief dick von einem Anwalt im Kasten, der Name kam mir irgendwie bekannt vor, konnte ich aber nicht zuordnen.
Dann ist es mir eingefallen, der Insolvenzveralter von vor 17 Jahren.
Okay, ich habe nicht viel von den 1600 Euro gesehen, wurde auf Steuerklasse 6 ausgezahlt, war nicht mehr viel.
Aber immerhin.


-- Editiert von Wachsklave am 02.08.2020 08:29

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Wachsklave):
Also habe ich mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht genommen,
Wie sind denn die Beiträge hier seit dem 29.7. zu verstehen?

Zitat (von Wachsklave):
Eigentlich möchte ich nur das meine 56 Tage Resturlaub zur Insolvenzforderung hinzugefügt werden.
Das war Gegenstand der Klage?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat mein Anwalt und die Anwälte meiner Kollegen auch sofort bemerkt. Mit der fehlenden Unterschrift des Insolvenzverwalters.
So hätte mir nur der Geschäftsführer gekündigt, damit hätte ich 9 Monate Kündigungsfrist anstatt 3.
Aber nützt ja auch nichts, wenn keine Firma und kein Geld mehr da ist.

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#24
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wird mein Anwalt wohl wissen, weiß ja nicht ob es nach dem vorläufigen Insolvenzverwalter noch einen anderen geben wird.
Und wann das losgeht. Da stand immer überall 3 Monate vorläufiger, am 12.5. ist der vorläufige eingesetzt worden.

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#25
 Von 
Wachsklave
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

So wollte nur noch Bescheid sagen, mein Anwalt sagt die Kündigung ist auch so in Ordnung, nur mit Stempel des Insolvenzverwalters, ohne dessen Unterschrift.
Ich hatte den nämlich nochmal gefragt, ob er die auch bemängelt hat.
Der Anwalt eines meiner Kollegen mit Schwerbehinderung hat die Kündigung nämlich bemängelt, auch wegen fehlender Unterschrift, vielleicht auch noch wegen was anderem.
Die wurde zurück gezogen durch den Insolvenzverwalter.
Insolvenzverfahren ist jetzt eröffnet, wir arbeiten wie die blöden, mal sehen wer bezahlt für August.
Insolvenzverwalter hat mir Forderungsbogen zugeschickt, da kann ich meine Forderungen anmelden.
Habe ich meinem Anwalt in den Briefkasten gesteckt, der macht meist Urlaub.

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