Arbeitsamt - Geld anrechnen wegen Bedarfsgemeinschaft

29. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go553156-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsamt - Geld anrechnen wegen Bedarfsgemeinschaft

Guten Tag kann man mit dem Arbeitsamt sich irgendwie einigen das einen das Geld für einen Monat nicht der Mutter angerechnet wird vom Lohn?.
Ich bekomme 1200€ im Monat raus meine mutter bekommt wegen gesundheitlichen Hartz IV jedoch wird das wegne meinen Verdienst gekürtzt. auf 200€... Ich muss also jede Menge geld an meine Mutter abdrücken jedoch habe ich gerade 2 Hohe Beträge an Schulden welche ich gerne 1malig abbezahlen möchte. Was aber ja leider nicht geht weil wir sonst keine Miete usw. bezahlen können.
Gibt es da einen Weg um einen Monat keine Einbußen wegen mein Verdienst zu haben??

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@go:

Sortieren wir erstmal ein wenig:

Du wohnst mit Deiner Mutter zusammen in einer Wohnung, richtig? Wohnt dort sonst noch jemand mit Euch? Deine Mutter arbeitet nicht, sondern erhält "nur" ALG II? Wie alt bist Du? Sind die 1.200,- € die Du verdienst brutto oder netto? Wie hoch sind die Unterkunftskosten?

Schon jetzt kann man sagen, dass es - vorausgesetzt, die Annahme das Deine Mutter außer dem ALG II keine weiteren Einnahmen hat, ist richtig - definitiv nicht richtig sein kann, dass Deine Mutter nur 200,- € vom Jobcenter erhält. Oder wird zusätzlich die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt?

Kannst Du mal bitte den aktuellen Bewilligungsbecheid inklusive Berechnungsbogen anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken?

Eine Anrechnung Deines Einkommens auf den Leistungsanspruch Deiner Mutter dürfte nicht erfolgen. Lediglich dein Unterkunftskostenanteil darf bei Deiner Mutter gekürzt werden.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
go553156-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@go:

Sortieren wir erstmal ein wenig:

Du wohnst mit Deiner Mutter zusammen in einer Wohnung, richtig? Wohnt dort sonst noch jemand mit Euch? Deine Mutter arbeitet nicht, sondern erhält "nur" ALG II? Wie alt bist Du? Sind die 1.200,- € die Du verdienst brutto oder netto? Wie hoch sind die Unterkunftskosten?

Schon jetzt kann man sagen, dass es - vorausgesetzt, die Annahme das Deine Mutter außer dem ALG II keine weiteren Einnahmen hat, ist richtig - definitiv nicht richtig sein kann, dass Deine Mutter nur 200,- € vom Jobcenter erhält. Oder wird zusätzlich die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt?

Kannst Du mal bitte den aktuellen Bewilligungsbecheid inklusive Berechnungsbogen anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken?

Eine Anrechnung Deines Einkommens auf den Leistungsanspruch Deiner Mutter dürfte nicht erfolgen. Lediglich dein Unterkunftskostenanteil darf bei Deiner Mutter gekürzt werden.

Gruß,

Axel


Also ich bin 20 Jahre alt, Wohne mit meiner Mutter und meiner Schwester im Haushalt die Miete bezahlen wir selber. Ich verdiene 1200 Netto. Brutto rund 1500. Meine Mutter bekommt noch 600€ von meinen Vater für meine Schwester da die noch keine 18 ist. Meine Schwester macht eine Ausbildung und bekommt rund 500€.

Die Miete ist 600€ für eine Wohnung bei uns. (im Dorf) den Bewilligungsschein hab ich leider nicht vorliegen den hat wenn dann meine Mutter wo in den Unterlagen. Ich kann nur sagen was meine Mutter so vom Arbetisamt bekommt die ganzen Monate über wo ich dieses Gehalt bekommen habe und das waren 200€ und ein paar zerquetschte.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go553156-17):
Guten Tag kann man mit dem Arbeitsamt sich irgendwie einigen

Zu 99,9% nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Alles immer noch sehr wirr. Von wem bekommst Du nur 200 €?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@wirdwerden:

Zitat:
Von wem bekommst Du nur 200 €?


Ich denke, dass hast du missverstanden. Nicht die Tochter bekommt 200,- €, sondern die Mutter bekommt "nur" 200,- € vom Jobcenter.

@go:

Also ist ja insgesamt doch deutlich mehr Einkommen vorhanden, als Deine 1.200,- €, sodass sich die Frage stellt, wie Du zu der Annahme kommst, dass Dein Einkommen die Ursache dafür ist, dass Deine Mutter nur 200,- € vom Jobcenter erhält.

Um genauer sagen zu können, ob die Leistungshöhe richtig ist oder nicht, brauchen wir - wenn schon nicht den Bescheid - dann doch wenigstens weitere Angaben:

1. Ist der Unterhalt von 600,- € nur für Deine Schwester, oder auch für Deine Mutter? Wenn letzteres, wie teilt sich das auf?

2. Auch die Frage von @ohne_Namensnennung, wer das Kindergeld für Deine Schwester erhält, deine Mutter oder der Vater, ist von durchaus entscheidender Bedeutung.

3. Die Ausbildungsvergütung Deiner Schwester ist brutto oder netto? Auch hier brauchen wir beide Angaben.

4. Wie alt ist Deine Schwester?

Nach überschlägiger Berechnung anhand der bisher bekannten Zahlen ist die Leistungshöhe von nur 200,- € jedenfalls nicht völlig unrealistisch.

Ob Deine Schwester noch einen ergänzenden ALG II Anspruch hat, oder aufgrund des eigenen Einkommens (Ausbildungsvergütung + Unterhalt + Kindergeld) nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, hängt von den Antworten auf die vorstehenden Fragen ab. Gehört sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft, kann es dazu führen, dass das Kindergeld ganz oder teilweise auf die Mutter übertragen und angerechnet wird. In jedem Fall wird Deine Schwester - ebenso wie Du - ihren 1/3 Anteil an der Miete selbst tragen müssen.

Alles in allem habe ich nach den jetzt ergänzten Angaben nicht den Eindruck, dass Dein Einkommen fehlerhaft auf den Leistungsanspruch angerechnet wird. Aber. Du hast auch definitiv keinen eigenen Leistungsanspruch, musst aber von deinem Einkommen selbstverständlich Deinen Mietanteil und Deinen Anteil an den alltäglichen Kosten (Lebensmittel, Strom, Telefon etc.) tragen. Wie viel oder wei wenig danach übrig bleibt zur Schuldentilgung, liegt letztendlich an Dir.

Tatsächlich scheint Deine Mutter ja auch deutlich mehr als nur die 200,- € zur Verfügung zu haben.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von go553156-17):
Geld anrechnen wegen Bedarfsgemeinschaft
Wer gehört denn zur Bedarfsgemeinschaft?
Ohne Bescheid und Berechnungsbogen kann man schlecht *Fehler vom Amt* finden bzw. Widerspruch erheben.
Wenn das Jobcenter 3 Personen zur BG zählt, komme ich ganz grob auf etwa 230,- ergänzendes Alg2.

Du schreibst---jetzt wird gekürzt---wie viel habt ihr erhalten, bevor du den Job begonnen hast?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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