Hallo liebe Community!
Folgende Situation stellt sich für mich momentan dar:
Mein jetziger Arbeitgeber wird kontrolliert durch die Inhabergesellschaft abgewickelt, momentan finden Sozialplanverhandlungen statt. Diese strecken sich allerdings bereits seit März, Resultate sind bisher wenig kommuniziert bzw. absehbar. Angestellt bin ich in Vollzeit, arbeite jedoch auf eigenen Wunsch bis einschließlich Dezember offiziell in Teilzeit 80%. Es ist nicht absehbar, dass meine Arbeitskraft in naher Zukunft in Anspruch genommen werden wird, mein volles Gehalt wird momentan vom Arbeitgeber ausgezahlt bei einer effektiven Einsatzzeit von 0 Stunden.
Nun ergibt sich für mich die Möglichkeit, parallel einen Vollzeitjob in einem anderen Unternehmen aufzunehmen - mein jetziger AG würde den Antrag auf Nebenbeschäftigung trotz der 39h/Woche laut Vorgesetztem genehmigen.
Mir stellt sich die Frage, ob mein Vorhaben in der Form zulässig ist? Soweit Ich informiert bin, sind ja vor allem die Wochenstunden relevant - hierbei würden dann künftig eben nur diese 39h beim neuen Unternehmen anfallen, plus eben die 0 von jetzt. Auch, dass ein Job über Steuerklasse 6 abgerechnet werden würde ist mir bekannt, laut Steuerberaterin würde dies automatisch geschehen bzw. Sie sich darum kümmern.
Über Antworten bin ich wirklich sehr dankbar!
Lieben Dank und Grüße aus Hannover :-)
Jetziger AG wird liquidiert, Zweitjob in VZ parallel beginnen?
29. Juli 2020
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Frage vom 29. Juli 2020 | 20:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jetziger AG wird liquidiert, Zweitjob in VZ parallel beginnen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2020 | 15:24
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
Diese Konstruktion halte ich für fragwürdig, weil du der Form nach ja 2 Vollzeitjobs gleichzeitig hättest - es kommt ja nicht auf die Praxis an, wonach du im jetzigen Job gerade bei Null Wochenstunden stehst.
Die einfachste Lösung wäre doch ein Aufhebungsvertrag, oder?
Anders wäre die Sache, wenn du bei deinem jetzigen AG unwiderruflich freigestellt wärst. Dann könntest du den neuen Job problemlos annehmen.
-- Editiert von blaubär+ am 30.07.2020 15:25
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