Hallo zusammen,
wir überlegen zur Zeit, in einem recht kniffeligen Erbfall Anspruch auf den Pflichtteil zu erheben.
Ein Ehemann (A) hat aus erster Ehe zwei Töchter (C, D) und aus zweiter Ehe einen Sohn (E). Mit der zweiten Ehefrau (B) ist er bis zu seinem Tod verheiratet.
Im von (A) verfassten Testament wird als Alleinerbin die Ehefrau (B) eingesetzt, im Falle ihres Ablebens die Tochter (C) und der Sohn (E). Die Tochter (D) wird demnach von der Erfolge ausgeschlossen, ihr stünde lediglich ein Pflichtteil zu.
2005 verstirbt der Ehemann (A), die Ehefrau (B) erbt alleine. Zu diesem Zeitpunkt ist Tochter (C) bereits verstorben. Die Tochter (D) wird nicht über den Tod ihres Vaters (A) in Kenntnis gesetzt.
2018 erfährt Tochter (D) vom Tod des Vaters (A), die Anspruchserhebung auf den Pflichtteil hätte nun 3 Jahre Zeit.
Sohn (E) ist inzwischen verstorben, Ehefrau (B) ebenfalls.
Die einzigen noch lebenden Erben sind demnach Tochter (D), die nun, 2020, überlegt Anspruch auf ihren Pflichtteil zu erheben sowie die Enkelin (F), Nachfahrin der Tochter (C).
Normalerweise meldet man den Anspruch auf den Pflichtteil beim Erben. Was passiert, wenn von diesen Erben niemand mehr lebt?
Pflichtteil - alle verstorben
30. Juli 2020
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Frage vom 30. Juli 2020 | 09:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil - alle verstorben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2020 | 10:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Normalerweise meldet man den Anspruch auf den Pflichtteil beim Erben. Was passiert, wenn von diesen Erben niemand mehr lebt?
Dann wendet man sich an deren Erben, in diesem Falle also wohl an F.
Und jetzt?
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