Ist es Sozialrassistisch, wenn ein Gerichtspräsident es zuläß oder anweist die abgehobenen Geldscheine der Sozialhilfe zu pfänden, weil auf den Banknoten nicht "Sozialhilfe" drauf steht ?
Im konkreten Fall wurde alles Geld einschließlich Kleingeld gepfändet und mit Gewalt konnten 20 Euro gerettet werden.
Der Präsident des AG Leipzig ließ mich wissen, daß er wußte die Sozialhilfe nicht pfändbar ist, aber das abgehobene Geld pfändbares Vermögen darstelle.
-- Editiert von Winfriedjur am 24.02.2006 19:33:10
Was ist Sozialrassismus ?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Ist es Sozialrassistisch
1. Wie definieren Sie 'sozialrassistisch'?
2. Ist das eine juristische Frage? Hätte das Vorliegen von 'Sozialrassismus' irgendwelche straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen?
Ist denn die Frage so schwer, daß man anstelle zu antworten nochmal 2 Fragen stellen muß ?
Meinungen sind gefragt. Daß ich den geschilderten Fall als sozialrassistisch ansehe ist doch bei näherer Betrachtung eventuell zu erkennen.
Vielleicht ist es einfacher zu bantworten, wenn man den Fall angenommen auf die Allgemeinheit bezieht, wenn die Justiz generell den Bürgern, die auf Grundsicherung leben müssen, die Zahl ständig zunehmend, die abgehobenen Banknoten wegnimmt, weil nicht Grundsicherung draufsteht.
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Ist denn die Frage so schwer, daß man anstelle zu antworten nochmal 2 Fragen stellen muß ?
Ich frage mich nur nach dem Sinn. Genausogut könnte ich fragen 'ist es unmoralisch, wenn ich mit dem Freund meiner besten Freundin schlafe?'. Das hat aber genau so wenig verfassungsrechtliche Relevanz wie die Frage, was jemand als 'sozialrassistisch' bezeichnet.
Wollen Sie Ihre Frage vielleicht so formulieren: 'Ist es eine Grundrechtsverletzung, wenn...'?
Lieber Winfried,
das Wort >sozialrassistisch< gibt es nicht.
Im übrigen scheinen Sie den Sachverhalt (aus verständlichen Gründen) hier sehr verkürzt dargestellt zu haben.
Viel Spass noch mit den >gewaltsam< einbehaltenen 20 Euro!
Harry
Genauso geliebter Harry,
ich fragte nach Sozialrassismus. Darüber gibt es Bücher und auch das Adjektiv gibt es.
Es waren außerdem nicht 20 Euro, es waren 40, es wären 64 Euro gewesen, wenn ich nicht mein Portmonee wieder gewaltsam an mich genommen hätte. Das ist auch insofern wurscht, denn es war alles !
Bereits eine Verniedlichung des ungeheuren Vorgehens , ist sozialunverträglich.
Da Du den Fall genauer kennst, kann ich auch erklären, die Pfändung des VCR wurde aufgehoben, nur das Geld bekomme ich nicht wieder und muß nun auch noch 25 Tage dafür in Knast, weil ich dem Präsident des AG Lpz. geschrieben habe wie ich seine Einstellung bewerte.
muß nun auch noch 25 Tage dafür in Knast, weil ich dem Präsident des AG Lpz. geschrieben habe wie ich seine Einstellung bewerte
Netter Euphemismus für üble Beleidigungen...
Aber ich vergaß, für Leute wie Sie und Lorenz ist das ja ein 'Phantomdelikt' zur Unterdrückung des Pöbels...
Die querulatorische Diktion des Threaderstellers (den ich auch bitten möchte, meine Frage nicht für seine Zwecke zu instrumentalisieren) mal außen vor gelassen und rein interessehalber gefragt:
Unter welchen Bedingungen ist denn (ein Teil der) Sozialhilfe (bzw. ALG II) pfändbar (unterstellt, der inhaltliche Kern der Ausführungen des TE entspricht den Tatsachen)? Unterliegen beispielsweise von der Sozialhilfe gebildete Rücklagen, durch die ein Leistungsempfänger aktuell über ein Vermögen verfügt, das den monatlichen Regelsatz übersteigt, nicht dem Pfändungsschutz?
Gruß
Oettinger
-- Editiert von Oettinger am 01.03.2006 01:18:04
Ich hatte eine Petition an den Bundestag darüber gerichtet, weil durch die Pauschalierung ein Satz gezahlt wurde, der über dem Regelsatz liegt und für Ansparungen ansich vorgesehen war.
Aber das Bundesjustizministerium hat mir dazu erklärt, daß das Ansparen nicht vor Pfändung geschützt werden kann, weil es eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitslosen darstellen würde.
Da haut's einem vom Schemel, weil diese Auslegung aus meiner Sicht schon wieder den Sozialrasissmus beweist.
Zum Vergleich: Im Internet wird Hartz IV als sozialrassistisch bezeichnet und die Anhebung des Rentenalters auf 67 als Altersrassismus.
daß das Ansparen nicht vor Pfändung geschützt werden kann
Wieso denn auch? Irgendwo müssen ja auch die Gläubiger mal das Geld wiederbekommen. Wozu sollte sich der Schuldner auf deren Kosten 'Ansparungen' zurücklegen können?
Sorry Mareike, wenn alle so denken wie Sie, dann wird mir schlecht...
Ohne Hintergrundwissen erst mal von denen nehmen die eh schon nichts mehr haben und denen die mehr als genug haben in´s Ärschlein stopfen...
Genau so verdient ein -Anwalt- sein Geld, wirklich geschmacklos wie es heutzutage abgeht...
Hey Ösi,
heute schon gedopt?
--- editiert vom Admin
Ohne Hintergrundwissen erst mal von denen nehmen die eh schon nichts mehr haben und denen die mehr als genug haben in´s Ärschlein stopfen.
Leihen Sie mir 1.000 EUR? Sie wollen es ja anscheinend nicht so dringend wiederhaben...
Im übrigen gehen nicht wenige Unternehmer pleite, weil ihre Kunden nicht zahlen. Das stürzt dann also die Gläubiger in den Ruin. Von daher ist diese blödsinnige Sozialneidmasche 'Gläubiger sind alle fette Geldsäcke, die die armen Schuldner aussaugen' wirklich nicht angebracht.
ich denke die chancen damit durchzukommen sind sogar sehr gut. allerdings nur über sachliche auseinandersetzung und nicht mit beleidigungen.
Ich habe es gefunden, ein Beispiel was Sozialrassismus ist.
hier die URL hppt://www.angelfire.com/planet/volkmar/sozialrassismus.htm
etwas bildlich dargestellt.
Auch 345 zu 311 Euro ist ein Rassismus, der West-Ost-Rassismus.
Hitlernachfolgestaat [...] Nazismus
Ja ne, is klar.
Schon wieder hanebüchenes Geblubber von Leuten, die keine Vorstellung haben, wie es unter Hitler zuging, wenn sie die heutige Situation damit vergleichen zu müssen meinen.
Außerdem: toll, Sie haben Google benutzt. Und sogar erfolgreich. Hat die Seite auch etwas Substantielles auszusagen oder haben Sie sich nur gefreut, das Wort mal gefunden zu haben?
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