Prozesskostenhilfe für Bekannte

30. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Prozesskostenhilfe für Bekannte

Hallo,

eine Bekannte von mir hat Probleme mit ihrem Vermieter. Habe ihr schon mal 2 Briefe an ihn geschrieben, hat aber nichts geholfen. Da sie Rentnerin ist (aus Polen eingebürgert) hat sie vermutlich keine all zu hohe Rente. Gibt es da einen Richtwert ab welchem man PKH bekommt ?

Denn wenn sie die erhält, dann wäre es ja wesentlich einfacher einen Anwalt das ganz ordentlich machen zu lassen.

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Habe ihr schon mal 2 Briefe an ihn geschrieben, hat aber nichts geholfen.

Gerichtsfeste Variante? Also mit Original Vollmacht, angemessener Fristsetzung und Zustellnachweis?



Zitat (von philosoph32):
Gibt es da einen Richtwert ab welchem man PKH bekommt ?

Prozesskostenhilfe wird ohne Eigenleistung gewährt, wenn das einzusetzende Vermögen weniger als 20 Euro beträgt. Oberhalb dieser 20 EUR findet eine Ratenfinanzierung der Prozesskostenhilfe statt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von philosoph32):
Habe ihr schon mal 2 Briefe an ihn geschrieben, hat aber nichts geholfen.

Gerichtsfeste Variante? Also mit Original Vollmacht, angemessener Fristsetzung und Zustellnachweis?


Ich habe die Briefe für sie geschrieben, d.h. sie hat diese dann unterschrieben und abgeschickt..... gemacht hat sie dann weiter nichts....

Deswegen dachte ich, sie sollte gleich einen Anwalt konsultieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Will sie denn klagen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Will sie denn klagen?

wirdwerden


Das ist das Problem, wenn ich ihr sage, dass sie dann auch handeln muss, dann kommt nix mehr....
Daher hätte ich es lieber, wenn sie sich von einem Anwalt vertreten lässt.

0x Hilfreiche Antwort

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