gelten beide Arbeitsverträge

31. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Eulelg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gelten beide Arbeitsverträge

Hallo, folgende Situation: Arbeitgeber hat zwei Unternehmen. Arbeitnehmer ist in Unternehmen A beschäftigt. Arbeitgeber benötigt den Arbeitnehmer in Unternehmen B und gibt dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag für Unternehmen B, ohne Aufhebungsvertrag für A oder ähnliches. Ist der Arbeitnehmer dann in Unternehmen A und B beschäftigt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Eulelg):
Ist der Arbeitnehmer dann in Unternehmen A und B beschäftigt?

Je nach genauem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen kann das sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich denke mal, dass das eine Arbeitsverhältnis ruht, wenn das andere greift und umgekehrt. Aber das müsste sich ein Fachmann genau anschauen.

wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn beide AV parallel gelten, also gleichzeitig und vollständig, gibt es freilich ein Problem: Du kannst dich nicht zweiteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Eulelg):
gelten beide Arbeitsverträge
Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

Beispiel:
AN ist in Vollzeit bei A unbefristet beschäftigt.

AN soll bzw. darf bzw. will als geringfügig Beschäftigter (Minijob) im Unternehmen B arbeiten.

Das wäre möglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Eulelg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Das scheint ja doch ein spezieller Fall zu sein.

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