Hallo, folgende Situation: Arbeitgeber hat zwei Unternehmen. Arbeitnehmer ist in Unternehmen A beschäftigt. Arbeitgeber benötigt den Arbeitnehmer in Unternehmen B und gibt dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag für Unternehmen B, ohne Aufhebungsvertrag für A oder ähnliches. Ist der Arbeitnehmer dann in Unternehmen A und B beschäftigt?
gelten beide Arbeitsverträge
31. Juli 2020
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Frage vom 31. Juli 2020 | 11:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
gelten beide Arbeitsverträge
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#1
Antwort vom 31. Juli 2020 | 11:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIst der Arbeitnehmer dann in Unternehmen A und B beschäftigt? :
Je nach genauem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen kann das sein.
#2
Antwort vom 31. Juli 2020 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (38390 Beiträge, 13990x hilfreich)
Ich denke mal, dass das eine Arbeitsverhältnis ruht, wenn das andere greift und umgekehrt. Aber das müsste sich ein Fachmann genau anschauen.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 31. Juli 2020 | 13:08
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Wenn beide AV parallel gelten, also gleichzeitig und vollständig, gibt es freilich ein Problem: Du kannst dich nicht zweiteilen.
#4
Antwort vom 31. Juli 2020 | 14:35
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde.Zitatgelten beide Arbeitsverträge :
Beispiel:
AN ist in Vollzeit bei A unbefristet beschäftigt.
AN soll bzw. darf bzw. will als geringfügig Beschäftigter (Minijob) im Unternehmen B arbeiten.
Das wäre möglich.
#5
Antwort vom 5. August 2020 | 15:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten. Das scheint ja doch ein spezieller Fall zu sein.
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