Erbengemeinschaft; Notarieller letzter Wille weiter gültig trotz späterer Heirat einer Dritten?

31. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jayjoe1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft; Notarieller letzter Wille weiter gültig trotz späterer Heirat einer Dritten?

Ich bin neu hier konnte jedoch im Forum kein konkretes Beispiel zu diesem Fall finden.
Daher möchte ich Sie in meinem konkreten Fall nach der Gesetzeslage fragen.
Mein Halbbruder (gleiche Mutter) und ich haben nach dem Tod meiner Mutter Immobilien geerbt, welche wir in einer Erbengemeinschaft besitzen. Nach dem Tod unserer Mutter hat mein Halbbruder beim selben Notar einen letzten Willen aufsetzen lassen, in welchem er mir im Falle seines Todes die Anteile dieser Immobilien vermacht. Seine damalige Freundin und er besitzen ein weiteres Haus in einer anderen Stadt. Im Testament steht weiter das im Falle des Ablebens seiner Freundin vor seinem Tod auch dieses in meinen Besitz übergehen soll. Sollte er vorher sterben solle Sie das Haus in der anderen Stadt erhalten.
Soweit so gut. Nun ist es so dass die beiden geheiratet haben (nach dem Erstellen des Testamentes).
Wie sieht nun die Sachlage durch die Heirat aus? Konkret geht es mir eigentlich nur um die Immobilien die wir in der Erbengemeinschaft besitzen.

Hat das Testament weiter Gültigkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Johannes

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hat das Testament weiter Gültigkeit?


Ja, allerdings kann Dein Halbbruder das Testament natürlich jederzeit ändern und zwar auch ohne dass er Dich darüber informiert.

Außerdem muss man bedenken, dass der Ehefrau mindestens der Pflichtteil zusteht. Da sie nicht enterbt wurde, geht es um den großen Pflichtteil, in diesem Fall also 3/8 des Gesamtvermögens Deines Halbbruders.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

So pauschal wie oben würde ich das nicht sehen.
Die Ehefrau könnte das Testament nach §2079 BGB anfechten: sie ist erst nach Errichtung des Testamentes Pflichtteilsberechtigt geworden.
Dann würde sie zusammen mit der Schwester erben.
Man sollte das lieber mit den Beteiligten klären.

-- Editiert von quiddje am 10.08.2020 15:04

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Bruder verstirbt.

Ähm,..... der Fragesteller fragt doch genau nach diesem Fall

hh und quiddje haben das genau richtig erklärt

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Der Fragesteller hat zwei Fragen gestellt.
Stimmt, aber deine Antworten sind keine Antworten auf das was der Fragesteller wissen wollte.

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Die andere Frage wurde von mir beantwortet.

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