Meine Frau hat einen Arbeitsvertrag ab 02.09.2019 „befristet auf 1 Jahr bis 31.07.2019" unterzeichnet.
Derzeit geht sie aufgrund vom Mutterschutz ohnehin nicht arbeiten, daher macht es defakto vorrangig keinen Unterschied.
Die Datumsangabe selbst ist ja Unsinn und somit schonmal unwirksam. Ist denn die Angabe des Zeitraums rechtlich dennoch haltbar, oder liegt hier ein Formfehler vor, sodass tatsächlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht?
Eine Salvadorianer Klausel existiert im Vertrag übrigens nicht.
Befristeter Vertrag mit unklarem Endzeitpunkt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
//// Unsinn und somit schonmal unwirksam
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die Frage ist: Was ist der gemeinsame Wille, der dem Vertrag zugrunde liegt. Einfache Fehler werden nämlich stillschweigend korrigiert. Wenn also das Enddatum eigentlich unstreitig der 31/07/2020 sein sollte (und die Angabe 2019 ein Tippfehler), kann das durchaus gelten.
Allerdings irritiert die eigentlich unnütze zweite Angabe 'befristet auf 1 Jahr bis zum ...', denn vom 02/09/2019 bis 31/07/2020 ist es ja offenkundig kein ganzes Jahr und solche Unklarheiten gehen durchaus zu lasten des AG.
Es könnte sich also durchaus lohnen, die Befristung anzugreifen. Der Aufwand ist bescheiden und kosten wird es praktisch auch nix.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten