Tiefgaragen-Nachbar hat Dellen ins Auto gehauen

31. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go450766-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tiefgaragen-Nachbar hat Dellen ins Auto gehauen

Hallo Community,

folgende Situation: Mitte letzten Jahres wurde mein altes Auto, mit der Absicht es zu verkaufen, aufbereitet, abgemeldet und anschließend in der gemeinsam (Häuser a-g) genutzten Tiefgarage abgestellt. Einige Interessenten kamen vorbei, haben den Wagen begutachtet und für "einwandfrei" befunden (keine Schäden, Kratzer, o.ä.) - der Verkauf erstellte sich dennoch als schwierig .. erst Herausforderungen da Diesel, dann Corona.

Anyway, heute war der Tag wo ich den Wagen dann per festgeschriebener Rückkauf-Rate an Audi zurückgeben konnte. Gesagt getan, Auto wurde offiziell von Audi abgeholt und vom TÜV bewertet.

Der rechte Kotflügel sowie die rechte Tür sind vermackt und voller Dellen - laut TÜV Gutachter hat jemand da seine Autotür gegen geschlagen.

Das war sicherlich mein Parkplatz-Nachbar in der Tiefgarage (hat zwei kleine Kinder, die sind nicht immer vorsichtig, mei kann passieren). Audi hat den Wagen zurückgenommen und diesen Schaden mit einem Minderwert von knapp 800 € bewertet (durfte ich dann natürlich draufzahlen). Alles wurde dokumentiert und liegt mir vor: Fotos, Bewertung, etc. Darüber hinaus können diverse Nachbarn bezeugen, dass der Wagen seit gut einem Jahr nicht mehr bewegt wurde. Auch ein potenzieller Käufer vom Februar würde noch bestätigen, dass der Wagen an dieser Stelle keine Kratzer oder Dellen hatte.

Habe dem Nachbarn jetzt mal einen Brief geschrieben mit der Bitte sich zu melden - ich glaube aber nicht, dass er es tut.

Der Wagen selbst ist ja jetzt nicht mehr da, aber die Dokumentation liegt mir ja vor ... Die Frage also: Wie gehe ich anschließend am besten vor? Bei der Polizei melden? Anzeige? Anwalt einschalten?


Danke für euren Input.

Gruß,
Alexander

Wer den Schaden hat...?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go450766-35):
Das war sicherlich mein Parkplatz-Nachbar in der Tiefgarage

Beweisen müsste man es halt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go450766-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go450766-35):
Das war sicherlich mein Parkplatz-Nachbar in der Tiefgarage

Beweisen müsste man es halt ...


Wenn mein Wagen nicht bewegt wurde, auf seinem Stellplatz kein anderes Auto stand und ich noch von Februar ein 'Zeugenaussage' habe, dass der Wagen keine Kratzer oder Macken oder Dellen hatte?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go450766-35):
auf seinem Stellplatz kein anderes Auto stand

Wie könnte man das beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

zu den Schäden passende Spuren an dem Fahrzeug des Nachbarn wären ein Beweis. Dazu müssten aber auch die Gegenspuren verfügbar sein (ich befürchte aber, dass die bereits vernichtet - sprich: behoben - wurden).

So ist das manchmal wenn man sich nicht an die richtige Reihenfolge hält.

Stefan

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

So etwas über solch einen langen Zeitraum nachzuweisen halte ich für unmöglich. Du kannst also nur drauf hoffen dass dein Nachbar ein Einsehen hat und den Schaden begleicht. Ansonsten sehe lch sehr geringe Chancen

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Stefan, dann weiss man doch immer noch nicht, wann da wer was gemacht hat. Kann ja auch vor der Restaurierung des Wagens gewesen sein. Ober jemand anderes hat den Wagen gefahren. Oder es stand ein anderer Wagen auf dem Nachbarparkplatz. Hier fehlt einfach der schlüssige, griffige Nachweis.

Schade, aber es macht doch keinen Sinn, jetzt noch weiteres Geld da zu investieren.

wirdwerden

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Stefan, dann weiss man doch immer noch nicht, wann da wer was gemacht hat.
Meinst du mich?

Ich hatte doch nur beschrieben, was ein richtiger Beweis ist. Die logische Schlussfolgerung das es kein anderer gewesen sein kann ist zumeist keiner (weil man das nie sicher sagen kann). Wenn man aber Schäden an beiden Fahrzeugen hat und diese abgleichen kann, ja dann wäre das wahrscheinlich ein Beweis (dass die Tür und der Kotflügel gegen das andere Auto geknallt sind wird sich ja sicher ausschließen lassen - das nur, weil es auch Unfälle gibt bei denen das nicht klar ist).

Zitat:
Ober jemand anderes hat den Wagen gefahren.
Das ist doch völlig egal, praktisch haftet das Auto.

Und von was für einer "Restaurierung" sprichst du?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Letztendlich kann es der TE noch nicht einmal mit Sicherheit sagen ob der Wagen überhaupt in der Tiefgarage beschädigt wurde. Er hat den Schaden doch noch nicht einmal selbst bemerkt, wieso geht er dann davon aus das die Kaufinteressenten ihn (den Schaden) hätten bemerken müssen.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Letztendlich kann es der TE noch nicht einmal mit Sicherheit sagen ob der Wagen überhaupt in der Tiefgarage beschädigt wurde.
Dazu beschreibt er die Situation nicht genau genug.

Was bedeutet "Auto wurde offiziell von Audi abgeholt"? War er dabei? Sind die Schäden dabei aufgefallen? Üblich ist ja wohl so etwas wie ein Übergabeprotokoll (wie bei einem Mietwagen), sind die Schäden da aufgeführt?

Stefan

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Also ich würde erstmal Audi nachweisen lassen, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorgelegen hat (ich hoffe mal man war so schlau und hat sich keine Sachmängelhaftung vertraglich aufdrücken lassen...dann hättest tatsächlich Du das Beweisproblem).

Weil genauso wie Du das Problem hast zu beweisen, dass der Schaden von Deinem Nachbarn verursacht wurde (und nicht etwa von einem Dritten, der sich auf einem Schrottplatz eine Autotür geliehen hat und einfach mal gegen Deinen Kotflügel geknallt hat),

genauso hat auch Audi das Problem nachzuweisen, dass der Schaden nicht vielleicht auf dem McDonalds-Parkplatz passiert ist wo der Abholer seine Mittagspause gemacht hat.

Ideal wäre hierbei ein Übergabeprotokoll wo diese Mängel nicht aufgeführt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Die logische Schlussfolgerung das es kein anderer gewesen sein kann


So funktioniert es aber nicht mit der Beweislast.

Abgesehen davon enthält deine Beweiskette weitere Lücken. Niemand kann bezeugen, daß dein Auto die ganze Zeit über 24/7 nicht bewegt worden ist. Auf dem Parkplatz des Nachbarn könnte auch ein Dritter (Gäste des Nachbarn, ein anderer Tiefgaragennutzer beim Rangieren oder sogar ein Unbefugter) geparkt und den Schaden verursacht haben.

Derzeit hast du exakt null Beweis, daß der Nachbar der Verantwortliche ist.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 03.08.2020 12:38

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go450766-35):
Wie gehe ich anschließend am besten vor?
Vergiss es einfach. Du kannst rein gar nichts beweisen, daher wird jegliches Vorgehen gegen deinen Nachbarn vergebliche Liebesmühe sein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go612510-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Macken oder Dellen kommen immer in der selben Höhe vor (wegen Tür Stoßstange) es sind schon Merkmale vorhanden. Wenn's Auto rollt verursacht es etwas anderes als nur dellen. Bin Fahrzeuglackierer und hab täglich mit Gutachtern zu tun. Ein Audi (Fahrzeugspezifisch) hinterlässt andere Macken als ein smart (Höhe usw)

-- Editiert von go612510-76 am 10.07.2022 17:31

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