Ausbildungsrecht

1. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lena97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungsrecht

Hallo ihr lieben,

ich möchte mal eure Meinung erfahren, wie ihr darüber denkt ob der Arbeitgeber im recht ist oder nicht.

2015 fängt eine junge Dame eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten an. Sie erhält einen Tarifvertrag von der Ärztekammer. Sie gibt sich große Mühe in der Ausbildung damit sie auch später übernommen wird. Sie hat 3 weitere ausgelernet Kolleginnen die aber nur teilzeit angestellt sind, sie ist die einzige Vollzeitkraft. Als es mal eng wurde und kaum Personal da war, musste sie auch schon mal nachmittags allein die Sprechstunde verwalten. Darf sie das überhaupt?! Sie war 2 Ausbildungsjahre so gut wie nie krank den sie wusste das ansonsten niemand da wäre der die arbeit machen würde auch krank schleppte sie sich zur arbeit. Im letzten Ausbildungsjahr ging das aber nicht mehr da sie zusätzlich auch noch wegen den Prüfungen unter Stress stand, ging gesundheitlich rein gar nichts mehr und sie musste die Krankheiten die sie andauernd verschleppt auskurieren. Das passte den Chefs natürlich gar nicht. Als das 3 lehrjahr anfing fragte sie die Chefin andauernd ob sie bleiben möchte natürlich antwortete sie immer mit ja und bekam sogar fast ein halbes Jahr vor Ausbildungsende einen Vertrag zur Übernahme ausgehändigt allerdings hatten die Chefs noch nicht unterschrieben. Sie ging davon aus übernommen zu werden. Als sie aber aufgrund ihrer verschleppten Krankheiten öfters krank geschrieben wurde. So fing es an das die Chefin sie mobbte. Am letzten Tag vor der mündlichen Prüfung wurde sie zum Chef rein gerufen sie nahm den Vertrag mit zum unterzeichnen, der aber wieder rum Teilte ihr mit er könne diesen Vertrag nicht unterzeichnen da er sich aufgrund da sie öfters krank war um entschlossen hat. Im Gespräch stellte sich heraus er wollte sie lieber teilzeit beschäftigen lassen. Als das Gespräch fast zu Ende war meinte er jetzt solle sie mal alles fertig machen und dann kann man immer noch reden.

Ist das alles rechtens?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mal rechnen: 2015 Beginn der Ausbildung, Ausbildungsdauer 3 Jahre. Dann sind wir in 2018.
Jetzt also August 2020 - zwei ganze Jahre weiter.
Inwieweit ist die ganze Geschichte denn heute noch von Bedeutung?

Mit dem Vertrag, der damals ohne Unterschrift vorgelegt worden war, ist möglicherweise eine Zusage einhergegangen, die der AG möglicherweise auch nicht hätte einfach so vom Tisch wischen können.
Aber heute noch?? Klingt doch sehr nach 'Schnee von vorgestern'.

Angemerkt:
"... schleppte sich zur Arbeit" - ganz schlechte Idee


-- Editiert von blaubär+ am 01.08.2020 07:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13989x hilfreich)

Nicht nur Schnee von vorgestern. Sondern der Azubine ist ein Vertragsentwurf vorgelegt worden, mehr nicht. Der Vertrag kam dann nicht zustande. Das kommt vor. Was soll jetzt daraus hergeleitet werden?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen