Sündhaft teurer Anwalt

1. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mar.Anonym
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Sündhaft teurer Anwalt

Hallo,

Ich hatte mich zwecks meiner Scheidung an einen örtlichen Anwalt gewendet.

Das Beratungsgespräch fand statt, und ich beauftragte diesen die Scheidung in die Wege zu leiten.

2 Monate machte dieser allerdings gar nichts!
(Das Verfahren hätte in dieser Zeit eröffnet werden müssen / sollen.)

Nach mehrfacher nachfrage und immer der gleichen Antwort,
er würde sich darum kümmern, passierte nichts.

Also habe ich einen anderen Anwalt beauftragt, und beim Alten Anwalt um eine Abrechnung gebeten.

Wiederum keine Reaktion, mehrfach telefonisch, per Emil & per Einschreiben mit Rückschein habe ich diesem Mitgeteilt, das ich ihm das Mandat entziehe und eine Abrechnung wünsche.

Keine Reaktion......

Insgesamt bin ich dieser Rechnung 5 Monate hinterhergesprungen.

Nun 2 1/2 Jahre Später (Bin mittlerweile ungezogen)

Erhielt ich einen Brief von diesem Anwalt.

Mitgeteilt wurde, das noch gebühren von der Beratung offen sei.

Ebenso aufgeführt Mahnkosten & Adressermittlungskosten so wie Verwaltungsgebühren.

Ich habe darauf hin die Gebühr für die Beratung sofort überweisen, allerdings nicht die sonstigen Kosten.
Ebenso habe ich per Einschreiben mit Rückschein den weiteren Kosten widersprochen, und auf meine Bemühungen hinstrich eine Rechnung verweisen.






Nun Kam ein Mahnbescheid für die Kosten von 76,89 € + die Gerichtsgebühren etc.

Nach mehrfachen Klärungsversuchen teilte der Anwalt mit, das diese Gebühren rechtskräftig wären und ich ihm diese Schuldig wäre, diese Gebühren wären mein Verschulden........

Nun weiß ich nicht, ob das wirklich so ist, das diese gebühren gerechtfertigt wären.
Des Weiteren würde ich dem Mahnbescheid widersprechen, jedoch habe ich sorge das dann dann noch teurerer wird, und ich den Prozess verliere.

Könnt ihr mir Helfen ?

-- Editiert von Moderator am 01.08.2020 15:30

-- Thema wurde verschoben am 01.08.2020 15:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Und die neue Adresse hast du dem Anwalt mitgeteilt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mar.Anonym):
Könnt ihr mir Helfen ?


Nö, da wir ja nicht wissen welche zusätzlichen Kosten der Anwalt fordert und auch nicht wissen über welche Kontaktmöglichkeiten er verfügt (Ist Deine Email ihm bekannt, ist Dine Tel. Nummer ihm bekannt usw.).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mar.Anonym):
Nun weiß ich nicht, ob das wirklich so ist,

Offenbar hat man dem Anwalt die neuen Anschrift nicht mitgeteilt, somit sind die Ermittlungskosten gerechtfertigt.



Die große Frage ist aber, was für Verwaltungsgebühren sind das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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