Hallo zusammen.
Ich habe im November 2015 eine kostenlose Mitgliedschaft bei einem Automobilclub abgeschlossen. Diese Mitgliedschaft endete im November 2016 und wechselte auch nicht in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Zu der Mitgliedschaft habe ich nie eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung
erhalten.
2018 habe ich den Wohnort gewechselt und bei dem Umzug leider alle Unterlagen zu der Mitgliedschaft entsorgt.
Falls es hilfreich ist ich habe die Anzeige aus der Social-Shopping-Community gefunden durch welche ich auf das Angebot aufmerksam wurde.
Kürzlich habe ich von einem Inkassobüro zwei Emails erhalten die den Jahresbeitrag + Gebühren einfordern.
In diesen Emails wird der o.g. Abrechnungszeitraum aufgeführt!!!
Die erste Email habe ich als Spammail abgetan und ignoriert.
In der zweiten Email hat man mich aufgefordert meine Adresse mitzuteilen. Ansonsten würde man kostenpflichtig meine Adresse ermitteln. Die kosten dafür soll ich tragen.
Ich habe auf die zweite Email schlicht geantwortet und von meinem Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch gemacht.
Das Inkassobüro hat jetzt die Erhobene Einrede der Verjährung zurückgewiesen. Mit der Begründung das der Abrechnungszeitraum von 11.2017 bis 11.2018 gewesen sein soll und die Verjährung somit nicht zutrifft.
Ich weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll. Muss ich meine Adresse mitteilen? Darf das Inkassobüro kosten für eine Ermittlung meiner Adresse an mich übertragen? Über hilfreiche Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
-- Editiert von go553446-88 am 01.08.2020 13:08
-- Editiert von go553446-88 am 01.08.2020 13:09
kostenlose Mitgliedschaft - nach 4 Jahren Beitrag gefordert
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Mit der Begründung das der Abrechnungszeitraum von 11.2017 bis 11.2018 gewesen sein soll
Stimmt das denn? Du hast ja geschrieben, dass es eigentlich um den Zeitraum 2015 bis 2016 gehen würde.
Man kann auch dem Inkasso schreiben, dass der Vertrag deinen Unterlagen nach 2016 endete und zudem kostenlos war. Sie mögen doch bitte erst mal dein Vertrag mit deiner Unterschrift nachweisen, sowie eine wirksame Abo-Vereinbarung und Kostenvereinbarung.
Danach mal abwarten.
Zitat:Zitat:Mit der Begründung das der Abrechnungszeitraum von 11.2017 bis 11.2018 gewesen sein soll
Stimmt das denn? Du hast ja geschrieben, dass es eigentlich um den Zeitraum 2015 bis 2016 gehen würde.
.
Nein das Stimmt nicht. Wie beschrieben bestannt eine Mitgliedschaft von 11.2015 bis 11.2016 und wurde in den ersten Mails des Inkassobüros auch als Zeitraum genannt.
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OK, also habe ich es richtig verstanden, dass sie in den ersten Mails geschrieben haben, es gehe um dieses eine Jahr und in einer weiteren Mail soll es plötzlich um einen Zeitraum von 2017 bis 2018 gehen?
Das wäre insoweit wichtig, weil man dann ja nachweisen kann, dass das Inkasso sich offenbar etwas zusammenlügt.
Ja. Das Inkassobüro lügt. Das hast du richtig verstanden.
Wer etwas fordert. muss nachweisen auf welcher Grundlage er fordert.
Da würde ich doch erst mal einen entsprechenden Vertrag bestreiten und entsprechende Nachweise anfordern.
Aber ganz allgemein zu:
Darf das Inkassobüro kosten für eine Ermittlung meiner Adresse an mich übertragen?
*Wenn* die Forderung berechtigt wäre und die aktuelle Adresse dem Fordernden unbekann wäre, dann gehören Adressermittlungskosten zu den Kosten, die der Schuldner bezahlen muss.
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