Guten Tag: es geht um folgende Konstellation, bei der ich mich frage, ob im Vorwege ein Anwalt eingeschaltet werden sollte.
In einem Testament aufgeführt sind ein Alleinerbe und mehrere Vermächtnisnehmer mit Quotenvermächtnis. Zu vererben sind Aktien und Geld. Das Testament ist noch nicht vom Nachlassgericht eröffnet.
Die Vermächtnisnehmer wollen ihren Anteil an den Aktien in Form von Aktien erhalten (also z.B. 20 % der Aktien und nicht den am Todestag gültigen Wert der Aktien ausgezahlt bekommen).
Der Alleinerbe hat eine Generalvollmacht über den Tod hinaus und ist zur Verteilung der Vermächtnisse beauftragt. Darf er vor Eröffnung des Testaments etwas am Vermögen verändern? z.B. die Aktien verkaufen um dann nur noch das Bargeld auszuzahlen, das die Aktien am Todestag wert waren. Oder muss er die Erbmasse solange unangetastet lassen, bis das Testament eröffnet ist?
Hat der Alleinerbe sonst irgendwelche Rechte, die die Vermächtnisnehmer benachteiligen könnten, so dass es angeraten sein kann, auch vor der Testamentseröfnung schon einen Anwalt einzuschalten?
Alleinerbe und Quotenvermächtnisse
1. August 2020
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Frage vom 1. August 2020 | 16:37
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Alleinerbe und Quotenvermächtnisse
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. August 2020 | 19:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Der Alleinerben darf mit dem Nachlass machen, was er möchte.
Die Vermächtnisse muss er aber dennoch erfüllen. Wenn er Aktien bereits verkauft hatte, dann muss er sie eben neu kaufen um das Vermächtnis erfüllen zu können.
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