Rufbereitschaft Wegezeit

1. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sungam
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Rufbereitschaft Wegezeit

Hallo,
ich bin Bundesbeamter und habe seit neusten Rufbereitschaft. Bei der Rufbereitschaft wird mir die Wegezeit bei Aktivierung nicht zugerechnet man beruft sich auf die Dienstzeitvereinbarung.
Hier werden Beamte mit Soldaten gleichgesetzt. In der Soldatenarbeitszeitverordnug steht es das Wegezeit keine Arbeitszeit ist. In der Beamtenarbeitszeitverordnug steht dazu nichts.
Was kann ich am Besten tun? Arbeitgeber stellt sich stur auch bei Einschaltung des Personalrats.

Danke schon mal für Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Was soll das heißen: du hast seit neuestem Rufbereitschaft? Rufbereitschaft muss doch im Arbeitsvertrag verankert sein.

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#2
 Von 
Sungam
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

I

-- Editiert von Sungam am 01.08.2020 18:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sungam
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was soll das heißen: du hast seit neuestem Rufbereitschaft? Rufbereitschaft muss doch im Arbeitsvertrag verankert sein.


Nein muss nicht, als Beamter kann man dazu herangezogen werden...

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