Sozialbetrug ALG2 und weiteres...

1. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialbetrug ALG2 und weiteres...

Guten Abend zusammen...

Brauche mal Meinungen zu folgendem Sachverhalt
Vorgeschichte:
-Junge Dame bricht Schule ab und arbeitet als Escort, etwa ab Mitte 2018.
-alles wie in Branche üblich bar
- ab Dezember 18 mit Anmeldung über eine Agentur. Agentur stellt jedoch keine Belege aus, Gelder weiterhin bar.
- beim Finanzamt wird sie als Freiberuflich geführt und ist Mwst pflichtig. wird sporadisch bezahlt.
- Agentur wird Mitte 2019 gewechselt. Es gibt korrekte Belege.
- Ab Ende 19 will sie nicht mehr offiziell arbeiten und beantragt ALG2, bekommt das auch bewilligt.
- ABER : es werden weiterhin schwarz Dates mit Kunden gemacht. Beim Finanzamt wird abgemeldet aber Betrag X offen.
- Einem Ex-Freund wurde eine Ehe versprochen, jedoch sollte er nur Luxus bezahlen.
- Ex-Freund informiert Zoll über Schwarzarbeit. Hat Beweise in Form von Whatsapps, Telefonnummer, ein Terminbuch für die Zeit von 2019 und stellt sich als Zeuge zur Verfügung.

Was genau könnte jetzt passieren ?

Ich google und finde etwa das JobCenter eine Rückzahlung beantragen kann.
Ich denke das Finanzamt würde informiert werden oder ?
Wie weit würde das Finanzamt das ganze nachfordern ? Terminbuch geht bis Mitte 2019, für 2018 keine Beweise. ggf. noch dunkle Erinnerungen des Zeugen.

Sagen wir mal man käme auf eine Summe von 25000 Euro Umsatz in den letzten beiden Jahren, wie sieht es strafrechtlich aus?

Liebe Grüße

Euer Quantum

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

1. ALG II dürfte zurückzuzahlen sein.
2. Finanzamt wird informiert, die leiten ein Verfahren ein. Wie weit zurückverfolgt wird, kann man im Augenblick nicht abschätzen. Allerdings darf das Finanzamt in so Fällen auch schätzen, es muss also nicht jede Einnahme nachvollziehbar sein.
3. Auch die Krankenkasse wird sich melden. Auch da wird geschätzt werden.
4. Bei der Höhe wird es wohl auf eine Freiheitsstrafe auf Bewährung rauslaufen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Wie weit würde das Finanzamt das ganze nachfordern ?

Soweit es die Verjährungsfristen zulassen



Zitat (von QuantumME):
Terminbuch geht bis Mitte 2019, für 2018 keine Beweise. ggf. noch dunkle Erinnerungen des Zeugen.

Kein Problem, das Finanzamt schätzt das einfach - regelmäßig großzügig und nie zu seinem Nachteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Okay, sagen wir mal Tätigkeit 2018 begonnen, dann wird einfach in etwa nach den Zahlen 2019 ein halbes Jahr geschätzt. Richtig ?

Was wäre wenn diese Person keinerlei Geld mehr hat ?

Wird das Jobcenter dann monatlich weniger zahlen ?
Werden diese Forderungen in einer evtl. Privatinsolvenz verschwinden ?

Würde es eigentlich mehrere Geldstrafen geben ( also wegen Betrug UND wegen Steuerhinterziehnung)

Ich würde gerne eine Erweiterung ins Spiel bringen...
Sagen wir die Dame hat während der ALG2 Zeit einen Prozess mit PKH geführt, der läuft noch.
Jetzt kommt das mit den Einnahmen raus...
Was würde da passieren?

LG
Euer Quantum

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nu, ein weiterer Betrug, okay. Die Schulden würden nicht in einer Inso verschwinden, weil ihr Ursprung kriminelle Handlungen sind. Und ALG II wird reduziert werden, so dass da wenigstens Ratenweise eine Regulierung erfolgt.

Das dürfte so der Einstieg in die Sache sein. Auf die Lady kommt einiges zu.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und ALG II wird reduziert werden,

Vermutlich auf 0 - es gibt ja Einnahmen und da wird es schwer die geforderte Bedürftigkeit nachzuweisen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
wie sieht es strafrechtlich aus?


ich würde mal sagen, Üble Nachrede und Diebstahl des Terminbuches

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Du meinst für den EX-Freund?

Wieso üble Nachrede wenn alle Beweise in Form von Textnachrichten etc. vorhanden sind?


LG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sehe ich auch so. Die Lady hat ein paar Riesenprobleme.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

Ja das denke ich auch.
Ich gehe mal davon aus, das dem Ex-Freund nicht angelastet werden kann, wenn er sich da immer rausgehalten hat. Zumal er ja jetzt auch Beweise abliefert, dann ist es nicht mal Beihilfe.

Was meinst ihr ? Ist es schwerer Betrug oder nur Betrug wenns es ein paar Monate ging.

Wie sieht das eigentlich mit Kindergeld aus ?
Die Dame hat ja ganz gut verdient und war nicht ausbildungssuchen oder sowas ..

LG
Euer Quantum

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Ex-Freund informiert Zoll über Schwarzarbeit. Was genau könnte jetzt passieren ?
Zunächst mal abwarten, was der Zoll tut. Heute nur Glaskugeldreherei. :)
Zitat (von QuantumME):
das JobCenter eine Rückzahlung beantragen kann.
NÖ. Wenn schon, wird das JC fordern und auch wegen Sozialbetrug eine Anzeige stellen.
Zitat (von QuantumME):
Was wäre wenn diese Person keinerlei Geld mehr hat ?
Evtl. hat sie wie viele andere Personen Schulden. Bis die Anzeige in den richtigen Schienen läuft, dauert es meist ne ganze Weile. Ich meine, der Zoll springt nicht sofort los, weil ein verschmähter Freier Rachegelüste hegt. Aber nachgehen wird/muss der Zoll der Sache. Schriftlich auf jeden Fall.
Zitat (von QuantumME):
Wird das Jobcenter dann monatlich weniger zahlen ?
Ja, möglich. Je nachdem, was der Zoll tut, stellt das JC die Leistungen zunächst auch komplett ein. Verlangt Mitwirkung. Dann muss centgenau berechnet werden. JC können nicht großzügig schätzen wie die Kollegen vom FA.
Rückforderungen wegen ggfls. zu Unrecht gezahlter Alg2-Leistungen werden im Wege der Aufrechnung mit den Sozialleistungen berücksichtigt. Dann mit max. 30% des Regelbedarf.
Oder falls später keine Alg2- Leistungen mehr bezogen werden, könnte vollstreckt werden. Letztlich stehen alle Gläubiger in der Schlange. Nicht nur das JC.
Zitat (von QuantumME):
Jetzt kommt das mit den Einnahmen raus...Was würde da passieren?
Das ist ein laufendes Verfahren. Das läuft. Wann und ob PKH zurückzuzahlen ist, stellt sich später raus. Hat sie dann noch immer kein Geld, steht einer mehr in der Schlange.
Zitat (von QuantumME):
Einem Ex-Freund wurde eine Ehe versprochen, jedoch sollte er nur Luxus bezahlen.
Und der geschilderte Sachverhalt ist nun die Rache? ---Hm.

Zitat (von QuantumME):
Brauche mal Meinungen zu folgendem Sachverhalt
Meine Meinung: ...bisschen viel Verdacht, Rache und Kino. Und uU nichts wirklich belastbares Geklautes?
Wenn die junge Dame clever ist , was der Fall zu sein scheint, dann wird sie sich wehren. Hat evtl. einen Freier mit Kenntnissen.
Ist die Dame eigentlich schon volljährig?
Zitat (von QuantumME):
das dem Ex-Freund nicht angelastet werden kann
Abwarten.
Deine Fragen sind dann eher was fürs Unterforum *Strafrecht*.
Durchaus möglich, dass noch Kindergeld gezahlt wird.

-- Editiert von Anami am 02.08.2020 14:19

-- Editiert von Anami am 02.08.2020 14:21

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

--Zunächst mal abwarten, was der Zoll tut. Heute nur Glaskugeldreherei.
Ja , das ist wohl richtig, aber wie gesagt... Zeuge namentlich plus Beweise liegen vor.

Und der geschilderte Sachverhalt ist nun die Rache? ---Hm.
Möglicherweise wäre dem so, deswegen z.b. ein Zeuge der auspackt, und auch andere Freier nennen kann.
Die müssten doch wenn sie als Zeuge geladen werden auch aussagen, oder?

Meine Meinung: ...bisschen viel Verdacht, Rache und Kino. Und uU nichts wirklich belastbares Geklautes?
na, eher Real Life Story, siehe oben...

Wenn die junge Dame clever ist , was der Fall zu sein scheint, dann wird sie sich wehren. Hat evtl. einen Freier mit Kenntnissen.
Ist die Dame eigentlich schon volljährig?


Ja, volljährig ja, aber sagen wir kein Sugerdaddy grade zur Hand der helfen könnte, weil viele verprellt in der Vergangenheit durch diese Art.
Aber unbestritten dass etwas mit der Dame nicht stimmt... Schlau nicht unbedingt... Sonst wäre ja noch Geld vorhanden. Ist es aber nicht mehr. Ausserdem sehr sorglos mit Spuren umgegangen. Spricht nicht für Intelligenz.



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wie sieht das eigentlich mit Kindergeld aus ? Die Dame hat ja ganz gut verdient und war nicht ausbildungssuchen oder sowas .. Tja, im Gegensatz zu uns dürften Sie ihr Alter kennen - unter 21 genügt die schlichte Arbeitslosigkeit, um welches zu kriegen. Für die Zeit zwischen Schule und Alg 2 hatte sie definitiv keinen Anspruch. Allerdings ist das eine Leistung der Eltern - die sind dann auch die, die es ggf. zurückzahlen müssen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Da das habe ich vergessen : Das Kindergeld wurde beantragt und nicht an die Eltern gezahlt sondern an diese Person.

Ist das dann etwa auch noch strafbar ?

Also Kindergeld wurde in der gleichen Zeit gezahlt in der auch ALG2 Leistungen gezahlt wurden.
Die Person ist zu dem Zeitpunkt 22 Jahre alt gewesen, ohne Ausbildung.

LG
Euer Quantum

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
Ist das dann etwa auch noch strafbar ?
Vermutlich standen der Dame die Kindergeldzahlungen nicht zu.
Wenn die Klärung soweit ist, werden alle betroffenen Stellen zurückfordern bzw. vollstrecken. Die melden sich dann schon, keine Bange.

Mal nebenbei: Das Kindergeld wird beim Alg2 schon berücksichtigt.Die Schandtat mit dem Sozialbetrug begann vor ca 8 Monaten. Unsummen sind da noch nicht den Rhein runtergeflossen. Was für den Sozialbetrug ggfls. als Strafe obendrauf kommt, kann man hier schlecht vorhersehen.

Allgemeines:
https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/sozialbetrug-kein-kavaliersdelikt.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

Ja, du hast Recht, Unsummen sind das nicht.
ABER : das ganze ist geplant. Also auch z.b. Amt zahlt mir Wohnung und Kleingeld. Und sie holt sich
noch mehr schwarz.

Also schön alles aus dem Sozialstaat rausholen was geht und schön nebenbei verdienen.
Ist das Vorsatz ?

Genauso beim Finanzamt : Es gab vor der Anmeldung schon schwarze Treffs , dann Anmeldung, es wurde aber auch nur Sporadisch gezahlt, und nach Abmeldung ging es munter weiter.

Da bleibt noch die Frage was da auf die Dame zukommt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob du hier eine Liste von Straftatbeständen abfragen möchtest. Oder was sollen diese Fragen?
Isses Betrug? Isses Vorsatz? Isses Steuerhinterziehung? Isses Schwarzarbeit? Isses Beihilfe?

Zitat (von QuantumME):
Da bleibt noch die Frage was da auf die Dame zukommt.
Eben. Ich kann mich nur wiederholen: Abwarten, was der Zoll macht. Der macht den Anfang nach der Anzeige des rachsüchtigen Zeugen. Dann streut es. Dann kommt was raus und was auf die Dame zu.
Wir werden es in der Gesamtschau vermutlich nicht erfahren.

p.s. abgesehen von der nicht alltäglichen Schwarzarbeit--- diese Dame ist längst nicht die einzige, die darüber nachdenkt, wie man aus wenig mehr machen kann... zB auch illegal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und was auf die Dame zukommt, das hängt von den Ermittlungsergebnissen der verschiedenen Behörden ab.

Strafrechtlich ist da die Staatsanwaltschaft für zuständig, Finanzamt und andere Behörden dürfen schätzen, und das ist dann abzuwickeln. Das wars dann, so einfach ist das.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
QuantumME
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

Ich weiß nicht, ob du hier eine Liste von Straftatbeständen abfragen möchtest. Oder was sollen diese Fragen?

Ja, zu den Fragen möchte ich anmerken dass mich das halt interessiert.

Dann streut es.

Ja, das war auch eine Sache die nicht ganz klar war. Also der Zoll gibt seine Ermittlungsergebnisse weiter an die entsprechenden Behörden, ist das soweit richtig ?

Es ist halt auch allgemein die Frage in wieweit in Deutschland wirklich solchen Sachen nachgegangen wird...

LG.
Euer Quantum

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn ein Anfangsverdacht da ist, dann wird dem auch strafrechtlich nachgegangen; die anderen Behörden handeln ähnlich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von QuantumME):
dass mich das halt interessiert.
Ja. Dann wird man trotzdem abwarten müssen, was letztlich entschieden wird. Wie du sicher weißt, gibt es bei fast allen Strafen eine ---von-bis---Spanne.
Zitat (von QuantumME):
Also der Zoll gibt seine Ermittlungsergebnisse weiter
Ich meine, so ist es nicht, bin mir aber nicht ganz sicher.
Ich meine: Der Zoll wird die Anzeige prüfen und ggfls. andere Behörden informieren. Das ist gemeint mit ---streuen---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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