Unternehmen gibt intern Arbeitsbewertungen an Unbefugte innerhalb des Unternehmens weiter?

3. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alex_98
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 2x hilfreich)
Unternehmen gibt intern Arbeitsbewertungen an Unbefugte innerhalb des Unternehmens weiter?

Unternehmen XYZ gibt ohne Zustimmung des betreffenden Arbeitnehmers eine Arbeitsbewertung aus den Abteilungen A und B über den Arbeitnehmer x an eine potentielle neue Abteilung weiter. Inwiefern liegt ohne die Zustimmung von Person x ein Verstoß gegen die DSGVO vor?

-- Editiert von Alex98123 am 03.08.2020 13:48

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Das kommt darauf an, warum es weiter gegeben wurde. Hat sich die Person eventuell in der anderen Abteilung beworben?

Generell bin ich der Meinung, wenn die Information das Unternehmen nicht verlässt und auch nicht an jeden weiter gegeben wird, sondern an Vorgesetzte, dass kein Verstoß vorliegt.

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#2
 Von 
Alex_98
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Das kommt darauf an, warum es weiter gegeben wurde. Hat sich die Person eventuell in der anderen Abteilung beworben?

Generell bin ich der Meinung, wenn die Information das Unternehmen nicht verlässt und auch nicht an jeden weiter gegeben wird, sondern an Vorgesetzte, dass kein Verstoß vorliegt.


Die Person hat sich nicht in einer anderen Abteilung beworben. Es geht um eine potentielle neue Abteilung, die Person x im Unternehmen XYZ im Rahmen einer Berufsausbildung durchlaufen sollte. Der zuständige Betreuer hat daraufhin alle vorherigen Abteilungen abtelefoniert und sich nach der Bewertung von Arbeitnehmer x erkundig und aufgrund dessen der Person x abgesagt. Person x wurde nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sei.

-- Editiert von Alex98123 am 03.08.2020 14:55

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#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Wenn diese Person der nächste Betreuer ist, warum ist sie dann unbefugt? bzw. woher nimmt man das Wissen, dass sie unbefugt ist?

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#4
 Von 
Alex_98
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Wenn diese Person der nächste Betreuer ist, warum ist sie dann unbefugt? bzw. woher nimmt man das Wissen, dass sie unbefugt ist?


die person ist nicht der betreuer. diese person hätte ausschließlich der potentielle Betreuer sein können. Es ging dieser Person wohl im Voraus darum, etwas über den AN x zu erfahren. An x findet diese Vorgehensweise fragwürdig

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#5
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Das ist doch innerhalb eines Unternehmens, in dem man mehrere Abteilungen durchläuft gang und gäbe, dass man sich über die Personen austauscht, die demnächst eventuell in die eigene Abteilung kommen.

Ich sehe hier das Problem nicht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Alex98123):
Der zuständige Betreuer hat daraufhin alle vorherigen Abteilungen abtelefoniert und sich nach der Bewertung von Arbeitnehmer x erkundig

Damit ist er selbstverständlich befugt die Eignung des Kandidaten zu prüfen.

Ungeeignete Kandidaten auszusortieren ist ein "berechtigtes Interesse".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Alex98123):
Inwiefern liegt ohne die Zustimmung von Person x ein Verstoß gegen die DSGVO vor?
Kein Verstoß.

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