Sonntags-Geräusche

4. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
HolgerWirk
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonntags-Geräusche


Guten Tag,

ich bitte um Bewertung in dieser Angelegenheit:

Ist es erlaubt, am Sonntag im Garten zu arbeiten,
solange es keine Motorengeräusche (durch z.B. Rasenmäher, Heckenschere, Motorsäge etc.)
gibt?

Konkret: Darf man beispielsweise sonntags mit einem Spindelmäher,
der ja alleine durch Muskelkraft betrieben wird, den Rasen mähen.
Obwohl das auch nicht ganz ohne Geräusche vonstatten geht.

Oder: Darf man sonntags die Hecke mit einer Handschere schneiden?

Oder wie sieht es mit Holzhacken aus?
Dabei schlägt die Axt ja auf einen Holzblock auf, was nicht sooo leise ist.
Zudem kann die Unregelmäßigkeit der Geräusche hier schon sehr störend sein.

Zusatzfrage: Wie sieht es mit einem Rasenmäher-Roboter aus, der ein gleichmäßig
leises Summ-Arbeitsgeräusch verursacht. Darf ein solcher Roboter sonntags (ganztägig?)
in Betrieb sein?

Gibt es hier unterschiedlich Regelungen für Reihenhaus-Siedlungen oder
Siedlungen mit mehr Abstand zwischen den Häusern?

Vielen Dank und Grüße
H.

Ärgert der Nachbar?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Bewertung:

Zitat (von HolgerWirk):
Ist es erlaubt, am Sonntag im Garten zu arbeiten,
Ja. Kommt drauf an, wie lang.
Spindelmäher ja. Handheckenschere ja. Holzhacken ja. Mähroboter ja.

Geregelt durch:
-Nachbarrecht des entspr. Bundeslandes
-32. BImSchV, § 7

Deine speziellen Fragen beantwortet die zuständige Gemeinde/Kommune. Dort vermutlich das Ordnungsamt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Spindelmäher ja. Handheckenschere ja. Holzhacken ja. Mähroboter ja.
Bis auf das Holzhacken korrekt.

Denn hauptsächlich geht es um die Lautstärke, und da dürfte Holzhacken deutlich über den meisten Grenzwerten liegen.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)

Beim Mähroboter wäre ich da auch nicht sicher.
Auch der leiseste Mährobotor ist immer noch eine Maschine, die unter die 32. BImSchV fällt. D.h. kein Betrieb an Sonntagen in reinen und allgemeinen Wohngebieten.

Umgekehrt neige ich dazu, dass privates Holzhacken mit Muskelkraft wohl auch an Sonntagen erlaubt ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Dann bitte ich mal um Bewertung in folgender Angelegenheit:

Fast jeden Sonntag von Mai bis September gegen 15 Uhr wird die Terrasse umgeräumt, es wird ein weiterer Tisch und mehrere Stühle dazu geschoben. Im Haus wird gestaubsaugt und der Mixer für die Sahne benutzt.
Ab 15.30 Uhr reiten Oma, Opa und Hund und manchmal Opas schwerhörige Schwester mit dem Rollator ein.
Seltener kommen Kinder und Jugendliche mit. Die bolzen dann nur, meist aber sind sie sehr still und streicheln in irgendeiner Ecke ihr mobiles Teil.
Bis ca 19.30 Uhr wird getratscht, gelacht, gejauchzt, geklappert, gegrillt, Musik gehört, Bier und Spritz getrunken, Skat geklopft, gekniffelt, mit Onkel und Tante telefoniert und geskypt.
Fall es mal regnet, wird die Markise rausgedreht.
Abstand zur Terrasse des Nachbars rechts ca 8 m. zum linken ca. 10 m. nach hinten ca 25 m.

Sonntags ab 20.00 kehrt Frieden in der kleinen Siedlung ein. Flodders gehen hinein zu ihrem Tatort.

Achso--- alles rein fiktiv natürlich. Ist alles erlaubt? Wohl ja, denn es kommt eben drauf an.
Da hilft keine BImSchV und keine Dorfsatzung.

achwieschön ist Panama und ein Mähroboter und ein Holzhacker... :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auch der leiseste Mährobotor ist immer noch eine Maschine,
Ich möchte nicht abschließend beurteilen, ob mit dem in der Verordnung genannten "Rasenmähen" auch Mähroboter gemeint sind; imho aber eher nicht. Die Aufzählung der Maschinen und Arbeiten ist wie in Verordnungen üblich am allgemein Üblichen orientiert (also hier mähen mit einem herkömmlichen Elektro- oder Benzinmäher, nicht aber mit einer Nagelschere).
Ich weiß aber nicht wie laut genau solche Mähroboter sind (die Herstellerangaben liegen da wohl im Bereich von 50 bis 65 db) - den von meinem Nachbarn höre ich jedenfalls nie. :grins:

Zitat:
Umgekehrt neige ich dazu, dass privates Holzhacken mit Muskelkraft wohl auch an Sonntagen erlaubt ist.
Wie gesagt, es kommt - auch - auf die Lautstärke an, eigentlich sogar vor Allem; Musizieren ist ja u.U. auch untersagt (z.B.).
Und darüber das Holzhacken sehr laut ist brauchen wir doch nicht zu diskutieren, dagegen ist der Mähroboter ja ein Witz.

LINK zu einem Artikel der mal einige Grenzwerte zeigt (siehe Tabelle).
Dort heißt es zwar auch "Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen können zulässig sein, wenn diese während der Nachtruhe 20 Dezibel nicht überschreiten.", damit sind imho aber beispielsweise die erhöhten Geräusche beim Anlaufen einer Maschine gemeint, nicht aber das immer wiederkehrende "Holzhacken".

Anmerkung: Nachtruhe - davon war dort die Rede - kann man wohl grob mit Sonntagsruhe gleichsetzen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann bitte ich mal um Bewertung in folgender Angelegenheit:

Das sind der Beschreibung nach normale sozialadäquate Lebensgeräusche.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das sind der Beschreibung nach normale sozialadäquate Lebensgeräusche.
Nicht unbedingt. Beispielsweise gibt es zum Staubsaugen durchaus Urteile die das in den Ruhezeiten untersagen. Und bei Partylärm kommt auch manchmal die Polizei, und zwar auch ohne Musik (die Zimmerlautstärke gilt schließlich auch für Gespräche).

Aber die Grundargumentation war Unsinn. Es spielt doch keine Rolle ob man beispielsweise Kinderlärm ertragen muss, oder allerhand anderen Krach, trotzdem ist das keine Rechtfertigung dafür auch Maschinen zu benutzen.

Stefan

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bis auf das Holzhacken korrekt.
Bist du sicher? Zählt dann für den Sonntag 1 Hackschlag und dessen dbA-Wert?
Zitat (von reckoner):
Und darüber das Holzhacken sehr laut ist brauchen wir doch nicht zu diskutieren, dagegen ist der Mähroboter ja ein Witz.
Es soll nicht verglichen werden. Die Frage war, ob es erlaubt ist.
mE kommt es auch auf die Dauer/Zeit an, wenn wir hier über evtl. noch ungeregelte Geräusch-Emmission/*Lärm* diskutieren.

Es wird vermutlich erst im N-Streit einen Unterschied machen, ob ein Mähroboter sonntags regelmäßig x Stunden ununterbrochen mäht oder ob jemand an einem Sonntag einmal x Std. Holz hackt.
Durchaus möglich ist , dass sich Nachbarn gar nicht beschweren, wenn jemand mal diesen oder jenen Lärm produziert.
Zitat (von reckoner):
Aber die Grundargumentation war Unsinn.
Welche meinst du?
Zitat (von reckoner):
trotzdem ist das keine Rechtfertigung dafür auch Maschinen zu benutzen.
Wer rechtfertigt was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zählt dann für den Sonntag 1 Hackschlag und dessen dbA-Wert?
Ja klar, warum denn nicht?
Es ist halt ein Unterschied, ob jemandem aus versehen ein Kochtopf aus der Hand fällt, oder ob man absichtlich Holz hackt. Das eine muss hingenommen werden, das andere nicht.

Zitat:
Es soll nicht verglichen werden. Die Frage war, ob es erlaubt ist.
Aber um den Vergleich - der Lautstärke - geht es doch gerade. Es ist erstmal alles verboten was Lärm macht (Grenzwerte hatte ich verlinkt). Die Ausnahmen (Kinder, ÖPNV u.s.w.) sind ziemlich klar definiert.
Und wenn dann jemand sagt, Holzhacken wäre erlaubt, dann braucht man über den Mähroboter nicht mehr reden.

Ich bleibe auch dabei, dass Mähroboter nicht unter die BImSchV fallen.

Zitat:
Welche meinst du?
Na du hattest doch in #4 allerhand Dinge aufgezählt die man sowieso ertragen muss, also sollte doch auch Holzhacken (etc.) erlaubt sein [das stand da zwischen den Zeilen].

Stefan

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber um den Vergleich - der Lautstärke - geht es doch gerade.
NÖ. Es geht um die Art des Lärms.
Und: Lies mal nicht so viel zwischen den Zeilen. Das scheint dich zu verwirren.

Schau lieber mal, ob der TE wegen Nachtruhe oder wegen Gartenarbeiten am Sonntag gefragt hat.
Zitat (von reckoner):
und da dürfte Holzhacken deutlich über den meisten Grenzwerten liegen.
Über welchen ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
NÖ. Es geht um die Art des Lärms.
Wer sagt das?
Der TS fragt, ob er Sonntags arbeitet darf. Und das darf er eben nur wenn die Lautstärke unter den Grenzwerten liegt. Zusätzlich können noch bestimmte Tätigkeiten komplett verboten sein, das ändert aber nichts daran, dass in erster Linie die Lautstärke entscheiden ist.
Ich hab' hier übrigens auch nicht angefangen mit der nicht allumfassenden BImSchV, das warst du. Nicht alles was da nicht aufgeführt ist darf man tun (lange nicht alles).

Zitat:
Und: Lies mal nicht so viel zwischen den Zeilen. Das scheint dich zu verwirren.
Schreib du mal lieber nicht solch' einen Unsinn (Kinderlärm und Alltagsgeräusche haben mit dem Thema absolut nichts zu tun - warum schweifst eigentlich gerade du ab?).

Zitat:
Über welchen ?
Die ich oben verlinkt habe (du darfst gerne die höchsten für Industriegebiete nehmen, Holzhacken packt die locker).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der TS fragt, ob er Sonntags arbeitet darf.
NÖ. Lies doch bitte nach.
Zitat (von Anami):
Deine speziellen Fragen beantwortet die zuständige Gemeinde/Kommune. Dort vermutlich das Ordnungsamt.
Warum schrieb ich das? Weil nicht alles in der BImMSchV und dem Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes geregelt ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

oh, jetzt fängt das mit der Leseschwäche wieder an - da hab' ich jetzt keinen Bock drauf.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Kannst du im EP irgendwo lesen, ob @HolgerWirk für sich fragt?

Ich finde nur:
darf man?
Ist es erlaubt?
Darf ein Roboter...?

und bitte frag jetzt nicht, was denn sonst gemeint sein sollte.


Leseschwäche ist übrigens ganz was anderes.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich persönlich finde das eigentlich ziemlich klar: sonntags und an Feiertagen unterlässt man alles, was man an Werktagen nach 22 Uhr auch nicht mehr machen würde.

Holzhacken finde ich schon sehr laut (es sei denn, man will nur 1-2 Scheite spalten... Da würde ich sagen: nun ja, für 2 Min. Ruhestörung wird sich wohl niemand interessieren)
Ich würd sonntags auch nicht in meiner Wohnung x Nägel in die Wand hämmern, um Bilder aufzuhängen. Obwohl das ja auch nur meine Muskelkraft macht.

Beim Mährrobotor kommts wohl auf die Entfernung zum Nachbarn an. Ich hab so ein Ding mal im Vorbeigehen auf einem Grundstück bei der Arbeit GESEHEN, aber tatsächlich nicht GEHÖRT.

Und ich würd sagen: natürlich darf man Unkraut zupfen, Blümchen pflanzen, was umgraben oder mit der Heckenschere stutzen. Alles, was nicht laut ist, würde ich tun.
Es ist doch nicht mehr wie früher? Als meine Mutter aufwuchs stand in der Siedlung jeder, der sonntags seine Wäsche im Garten aufgehängt hat oder seine Fenster geputzt, kurz vor der Steinigung. Da fühlte man sich allein durch den Anblick bei seinem Frommsein gestört. Sonntags hatte man in die Kirche zu gehen, zu beten, fromm zu sein... Und jeden zu hassen, der seinen Sonntag mit was Anderem verbringen wollte. Aber so ists ja nun nicht mehr, dass allein der Anblick stört und daher Leises verboten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
sonntags und an Feiertagen unterlässt man alles, was man an Werktagen nach 22 Uhr auch nicht mehr machen würde.
Mit ---man--- meinst du also auch dich selbst?
Stell dir vor, dein Nachbar sieht das nicht so und meint, solche (leisen) Arbeiten ohne Geräte und Maschinen dürfe man doch auch sonntags erledigen...
Und nun? Darf der das? Würdest du etwas dagegen unternehmen?
a) wenn es dich stört
b) weil man es nicht darf

Ich meine noch immer:
Zitat (von Anami):
Ja. Kommt drauf an, wie lang.

Signatur:

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#17
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 9x hilfreich)

Mich würde mal wirklich interessieren, welche Notwendigkeit es denn gibt, Sonntags unbedingt den Rasen mähen zu müssen. Der Mähroboter hat doch die restliche Woche genug Zeit, den Rasen zu mähen und wenn er man einen Tag nicht mäht, wird der Rasen auch nicht schlechter.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

speziell bei dem Mähroboter geht es wohl eher nicht um Sonntags (auch wenn der TS das so gefragt hat), sondern um Nachts.
Es gibt schon Menschen die es toll finden, wenn da die Heinzelmännchen kommen ....

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
welche Notwendigkeit es denn gibt, Sonntags unbedingt den Rasen mähen zu müssen.
Es wurde nicht gefragt, ob das uU sonntags notwendig sei. Sondern: Darf man?/Ist es erlaubt? Beim Mähroboter wohl wegen der Einordnung in Rasenmäher/Maschine/elt. Gerät, welches nicht erlaubt sei.
---------------------------------------------------------
Zitat (von reckoner):
sondern um Nachts.
Wie kommst du nun auf Nachts?
Zitat (von HolgerWirk):
Ist es erlaubt, am Sonntag im Garten zu arbeiten,...Darf ein solcher Roboter sonntags (ganztägig?)in Betrieb sein?
Verwirrt dich *ganztägig* ?

Signatur:

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#20
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Was sagt denn die Stadt-bzw. Gemeindeordnung?
Dann in das Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes schauen.
Und schließlich mal in die 32. BImSchV, die aber nicht für Misch-oder Dorfgebiete gilt.

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