AG verweigert Lohnzahlung (Zahlungsunfähigkeit), Richter bietet Vergleich mit Lohnverzicht an?!

6. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
AG verweigert Lohnzahlung (Zahlungsunfähigkeit), Richter bietet Vergleich mit Lohnverzicht an?!

Ich arbeite seit 5,5 Jahren bei einer Privatperson mit Arbeitsvertrag. Die inzwischen eingesetzte Betreuerin hat mich nun gekündigt. Die Kündigung erfolgte am 4.7.20. Der Lohn vom Juni wurde nicht bezahlt. Die SV Beiträge sind seit April nur unregelmäßig bezahlt worden. Beim Gütetermin schlug der Richter einen Vergleich vor, in dem ich auf den Lohn verzichte, weil die Dame ja keine Geld hat (angegebene Einkünfte 1600 monatl.) . Meine Welt steht in dieser Sache Kopf. Es besteht ein Vertrag. Es besteht eine Schuld. Es ist kein Geld da. Aber deshalb erlischt doch der Anspruch nicht?

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32 Antworten
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#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von AcerBerlin):
Aber deshalb erlischt doch der Anspruch nicht?


Es geht doch letztendlich darum, ob der Anspruch, auch wenn berechtigt, noch eintreibbar ist. Du kannst Dir vermutlich einen Titel erstreiten und dann versuchen zu pfänden. Hat die Dame noch Vermögen ? Immobilienbesitz vielleicht ?

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von AcerBerlin):
Aber deshalb erlischt doch der Anspruch nicht?


Richtig, deswegen ist es ja auch kein Urteil sondern nur ein Vergleichsvorschlag.

Wenn man das nicht möchte, nimmt man den Vergleich nicht an, sondern erwirkt einen Titel gegen die Dame.

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#3
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von AcerBerlin):
Aber deshalb erlischt doch der Anspruch nicht?


Richtig, deswegen ist es ja auch kein Urteil sondern nur ein Vergleichsvorschlag.

Wenn man das nicht möchte, nimmt man den Vergleich nicht an, sondern erwirkt einen Titel gegen die Dame.


Ist das Wesen des Vergleichs nicht, dass er sich zwischen den Standpunkten befindet?
In einem Gerichtsprozess müssen doch die Ansprüche berücksichtigt werden! Die Gegenseite argumentierte, da sei kein Geld. Aber das hat doch mit dem Anspruch an sich nichts zutun?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AcerBerlin):
Es ist kein Geld da. Aber deshalb erlischt doch der Anspruch nicht?

Stimmt. Nur sich nicht realisierbare Ansprüche wertlos ...



Zitat (von AcerBerlin):
angegebene Einkünfte 1600 monatl.

Dann wären möglicherweise 400 EUR davon pfändbar, auch in andere Vermögen könnte man vollstrecken.



Zitat (von AcerBerlin):
einen Vergleich vor, in dem ich auf den Lohn verzichte

Aha, und was soll man bekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Zitat (von AcerBerlin):
Aber deshalb erlischt doch der Anspruch nicht?


Es geht doch letztendlich darum, ob der Anspruch, auch wenn berechtigt, noch eintreibbar ist. Du kannst Dir vermutlich einen Titel erstreiten und dann versuchen zu pfänden. Hat die Dame noch Vermögen ? Immobilienbesitz ?


Außer dem Einkommen, sind da keine Vermögenswerte. Es geht mir auch nicht um die "alte Dame", sondern mehr um die Betreuerin, denn die hätte mich ja früher kündigen können, als abzusehen war, dass kein Geld mehr da ist. Und uns allen diesen Ärger zu ersparen. Ich persönlich halte das für eine Pflichtverletzung und "Verschwendung" des Geldes der Betreuten und damit einen Haftungsanspruch nach §823BGB.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von AcerBerlin):
Die Gegenseite argumentierte, da sei kein Geld. Aber das hat doch mit dem Anspruch an sich nichts zutun?

Nein. Aber mit der Realisierbarkeit des Anspruchs.

Der Anspruch löst sich übrigens in Luft auf, wenn die Dame ein Insolvenzverfahren betreibt, und die Quote dann Null ist oder nahe Null liegt. Dann hat sich der Anspruch nach wenigen Jahren komplett erledigt.

Ein kluges Sprichwort sagt: "Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach."

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ein kluges Sprichwort sagt: "Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach."


Mir fehlt da irgendwie der Spatz ( Ausgleich für auf das Gehalt verzichten) in der Geschichte und auch die Idee was die Gegenseite denn da anbieten könnte...

Bis jetzt wäre mir ein Titel da lieber.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was hat die Gegenseite denn angeboten? Du sollst auf Lohn verzichten und die Gegenseite auf was?

wirdwerden

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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Wahrscheinlich bietet die Gegenseite dafür an, die noch fehlenden Sozialabgaben nachzuzahlen und ein nettes Zeugnis auszustellen

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von AcerBerlin):
Beim Gütetermin schlug der Richter einen Vergleich vor, in dem ich auf den Lohn verzichte, weil die Dame ja keine Geld hat (angegebene Einkünfte 1600 monatl.) .
Es werden möglichst immer Vergleiche angestrebt. Aber was bietet denn der Betreuer bzw. das Gericht an, wenn du auf Lohn verzichten würdest?

Hier verstehe ich, dass du die Welt auf dem Kopf stehen siehst. Geht mir auch so.

Dass die Person nur 1600,- mtl. zur Verfügung hat und einen Betreuer hat, bedeutet bei weitem nicht, dass sie eine arme Kirchenmaus ist.
Du bist uU auf jeden Cent dringend angewiesen.

Der Betreuer hat dir gekündigt: Aus welchem Grund?

Ich würde nach deiner Schilderung diesem Vergleich nicht zustimmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was hat die Gegenseite denn angeboten? Du sollst auf Lohn verzichten und die Gegenseite auf was?

wirdwerden


Das ist ja das was mich auch geschockt hat, nichts wurde angeboten. Gönnerhaft wurde ein Arbeitszeugnis zugesagt. Finanziell kein Gegenangebot, deshalb bin ich eigentlich auch drauf und dran, den Vergleich abzulehnen. Noch absurder ist, das die Betreuerin die SV Beiträge nicht seit April nicht/ oder nicht vollständig bezahlt hat, Lohnsteuer übrigens auch nicht. Und ärgerlicher bin ich darüber, dass die Kündigung ja durchaus früher hätte erfolgen können, denn die Einkommensverhältnisse haben sich nicht verändert, es war also bekannt und deshalb gehe ich nach wie vor von einem verschuldeten herbeigeführten Schaden der Betreuerin aus.

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#13
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von eh1960):
Ein kluges Sprichwort sagt: "Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach."


Mir fehlt da irgendwie der Spatz ( Ausgleich für auf das Gehalt verzichten) in der Geschichte und auch die Idee was die Gegenseite denn da anbieten könnte...

Bis jetzt wäre mir ein Titel da lieber.


Genau das hab ich auch nicht gesehen. Ich kann mich ja nicht verschlechtern, weil ja nichts angeboten wurde.

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#14
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Ich gebe - ohne hiermit eine Wertung in die an oder andere Richtung abgeben zu wollen - zu bedenken, dass ein Vergleich auch eine andere Kostenregelung nach sich zieht. Ist man anwaltlich vertreten und tritt im Positivfalle eine Rechtsschutzversicherung für dessen Kosten ein?

Mit welchen Worten hat der Richter denn überhaupt den vorgeschlagenen Vergleich schmackhaft gemacht?

LoL der war gut. Ich kann Ihnen nur raten das anzunehmen, weil da ja nichts ist. Wer soll das bezahlen. Ich werde vom Staat bezahlt, die Betreuerin auch. Aber sie nicht. Verstehen Sie das? Und wenn da nichts ist, dann kann man da auch nichts bekommen. Versuchen Sie mit dem Vergleich Geld vom Amt zu bekommen.

Ich möchte auch nicht werten, aber so eine "absurde Aussage" habe ich noch nie gehört oder gelesen. Eigentlich habe ich gehofft, da kommt noch eine Kamera.

Noch schlimmer war für mich, dass ich zunächst das Gefühl hatte der Richter sei schon daran interessiert, dass ich meine Ansprüche bekomme. Aber der Vergleich war dann, naja eigentlich Nichts.

-- Editiert von AcerBerlin am 06.08.2020 12:34

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#15
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was hat die Gegenseite denn angeboten? Du sollst auf Lohn verzichten und die Gegenseite auf was?

wirdwerden


Die Gegenseite hat komplett geblockt. Und dann gönnnerhaft noch ein Arbeitszeugnis angeboten. Sonst nichts. Für mich ist das Betrug, wenn ich jemanden beschäftige und weiß das ich den Lohn nicht bezahlen kann oder will.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Das ist wirklich lächerlich. Zumal ja die Sozialversicherungsbeiträge trotzdem gezahlt werden müssen. Aber dann wird man sie bei dir einfordern.

Bei 1600 € dürfte ja trotzdem eine Ratenzahlung drin sein.
In welcher Höhe fehlen denn Lohn und Lohnnebenkosten?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Das war die Aussage vom Richter? :schock:

Zitat (von AcerBerlin):
Ich werde vom Staat bezahlt, die Betreuerin auch. Aber sie nicht. Verstehen Sie das?


Klar verstehst Du das, das Verständnisproblem scheint seitens des Richters zu bestehen.
Das jeder normaler Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt von der Entlohnung seiner Arbeit bestreitet scheint er nicht verstanden zu haben, und das am Arbeitsgericht.....

Zitat (von AcerBerlin):
Versuchen Sie mit dem Vergleich Geld vom Amt zu bekommen.


Das ist die Krönung der Unverschämtheit. :bang:

Zitat (von AcerBerlin):
Ich kann Ihnen nur raten das anzunehmen, weil da ja nichts ist.


Das hat er im Gütetermin ausgiebig geprüft, Respekt....

Ich kann Dir nur raten diese Unverschämtheit abzulehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von AcerBerlin):
Und wenn da nichts ist, dann kann man da auch nichts bekommen.
Bei der Arbeitgeberin ist doch was. Vermutlich ganz regelmäßig .
Zitat (von AcerBerlin):
Versuchen Sie mit dem Vergleich Geld vom Amt zu bekommen.
Echt? Ein Richter am Arbeitsgericht? Der meint, 2x+1x solle der Staat ruhig bezahlen? :crazy:
Das wäre für mich dann der ausschlaggebende Punkt, den Vergleich nicht anzunehmen.

Geht die Sache zum Kammertermin, kommen dann auch die Außenstände der SV-Beiträge auf den Tisch. Diese würde dir auch kein Amt rückwirkend zahlen.

Das Angebot eines Arbeitszeugnisses als *Spatz* ist lächerlich. Das Zeugnis kannst du so oder so verlangen und sogar einklagen.
Zitat (von Anami):
Der Betreuer hat dir gekündigt: Aus welchem Grund?
Hatte die Kündigung eine Begründung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das war die Aussage vom Richter? :schock:

Zitat (von AcerBerlin):
Ich werde vom Staat bezahlt, die Betreuerin auch. Aber sie nicht. Verstehen Sie das?


Klar verstehst Du das, das Verständnisproblem scheint seitens des Richters zu bestehen.
Das jeder normaler Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt von der Entlohnung seiner Arbeit bestreitet scheint er nicht verstanden zu haben, und das am Arbeitsgericht.....

Zitat (von AcerBerlin):
Versuchen Sie mit dem Vergleich Geld vom Amt zu bekommen.


Das ist die Krönung der Unverschämtheit. :bang:

Zitat (von AcerBerlin):
Ich kann Ihnen nur raten das anzunehmen, weil da ja nichts ist.


Das hat er im Gütetermin ausgiebig geprüft, Respekt....

Ich kann Dir nur raten diese Unverschämtheit abzulehnen.


Ich habe versucht ihn hier so wörtlich wie möglich zu zitieren. Es ging ihm quasi darum, klar zu machen dass ich wohl nichts bekommen werde. Aber eigentlich hatte ich den Eindruck er möchte den Anspruch an sich, in Frage stellen. Ich will ja eigentlich "die alte Dame" nicht verklagen. Die möchte mich weder kündigen noch unbezahlt sehen. Aber die Betreuerin hat gegen ihren Willen immer noch die Betreuung. Das geht grad vor das Landgericht. Ich sah eigentlich auch nur das Ablehnen als Option. Habe heute bei der Krankenkasse angerufen. Wegen der immernoch offenen SV Beiträge wird die Betreuerin jetzt verklagt (informelle Info).

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#21
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was hat die Gegenseite denn angeboten? Du sollst auf Lohn verzichten und die Gegenseite auf was?

wirdwerden


Nichts außer gönnerhaft ein Zeugnis. Heute habe ich in Erfahrung gebracht, dass die SV Beiträge immer noch offen sind seit April, unregelmäßig bezahlt und die Lohnsteuer offen ist. Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Konto gesperrt wurde, weil die Betreuerin Zahlungen nicht geleistet hat und jetzt nicht mehr an Geld kommt und versucht, dass zu "verschleiern".

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#22
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von AcerBerlin):

Der Betreuer hat dir gekündigt: Aus welchem Grund?


Auf jeden Cent angewiesen ist richtig. Eine Erstberatung liegt hier bei 150-190 Euro. Das Maximum scheint 190 Euro zu sein.

In dem Kündigungsschreiben das per Boten ohne Rücksprache mit der "alten Dame" verfasst wurde steht kein Grund. Am liebsten würd' ich dieses Schriftstück hier posten, denn das hätte ein Lehrling in Personalwirtschaft besser geschrieben. In der Verhandlung war das Argument "Frau xyz kann sich das nicht leisten."
Dagegen habe ich ja auch überhaupt nichts. Ich habe schon in Januar 2020 gefragt, ob wir (Betreuerin/Ich) das Arbeitsverhältnis auflösen sollen. Aber da hieß es nein! Bei der Güteverhandlung kam plötzlich wie aus dem Nichts Untreue auf den Tisch. Keine weiteren Angaben dazu. Der Richter hat das auch gleich wieder "vom Tisch" genommen. Als ich das verneinte und Verleumdung nahelegte, hieß es vom Anwalt, dass sei keine Verleumdung.

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#23
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hatte die Kündigung eine Begründung?


Ich möchte es so gern posten. Aber gut. Da steht "Ich kündige das Arbeitsverhältnis sofort." und weiter ". hilfsweise zum nächsten Termin."

Besonders "dümmlich" ist in dem Zusammenhang: Hätte Sie die Kündigung im Feb 2020 ausgesprochen wäre die vertragliche Kündigungsfrist ein Monat gewesen. Durch ihre Unzulänglichkeit sind dann zwei Monate daraus geworden. Das hat eben Sie (Betreuerin) zu verantworten (Haftung), wenn die Tatsache ("Kein Geld") schon vorher bekannt war.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zusammengefasst: Den Vergleich ablehnen. Frist beachten.
Alles weitere ergibt sich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Zu welchen Datum wurde denn gekündigt und was ist hinsichtlich einer vertraglichen Kündigungsfrist vereinbart?

Aus welchen Mitteln wurde denn in den zurückliegenden mehr als fünf Jahren Dein Arbeitsentgelt gezahlt?


Vertrag hat die Fristen aus dem BGB.
Die Kündigung lag am 4.7.20 vor, per Boten im Briefkasten. Datiert auf den 30.06.20.

Aus dem Einkommen , Vermögen des Ehepaars. Inzwischen ist leider der Mann verstorben. Es spricht ja auch überhaupt nichts gegen eine Kündigung, Reduzierung der Stunden oder andere Lösungen. Aber eben nicht diese Lösung über den Kopf der Betreuten hinweg und mit so einem "willkürlichen Akt"!

-- Editiert von AcerBerlin am 06.08.2020 15:34

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin dran die Fragen zu beantworten.
Ich drücke auch "hilfreich" aber das System bremst das gewaltig.

Ich danke Euch für die bisherigen Antworten und hoffe es fällt Euch noch etwas ein, was mir für das anschließende Verfahren helfen wird!


-- Editiert von AcerBerlin am 06.08.2020 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von AcerBerlin):
Das hat eben Sie (Betreuerin) zu verantworten (Haftung), wenn die Tatsache ("Kein Geld") schon vorher bekannt war.
Jaja. Das muss ja nun nicht jedesmal wiederholt werden.

Das liest sich wie eine fristlose Kündigung, denn was sonst ist *sofort*?
Mit einem üblichen Bilderdienst aus dem Netz kannst du die Kündigung ---anonymisiert---hier verlinken.

Du kannst jetzt nur aus dem Fakt etwas machen. Fakt ist das dämliche Vergleichsangebot. Das kann man ablehnen oder annehmen.

Nimmt man an, wird er Vorgang geschlossen ohne wenn&aber und erst recht ohne hätte-hätte. Deckel zu.
Lehnt man ab, gehts beim Arbeitsgericht in die nächste Stufe. Man möchte als Kläger dann ein Urteil des Arbeitsgerichtes haben. Etwas Schlechteres als aus dem Vergleich ist hier bisher nicht denkbar.

Das Urteil mit Begründung würde ich als Kläger sehr gern sehen.
---------------------------------------
Du hast sv-pflichtig gearbeitet, hast Anspruch auf ALG1 von der Arbeitsagentur.
Hast du dort die Meldungen schon erledigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
AcerBerlin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Das liest sich wie eine fristlose Kündigung, denn was sonst ist *sofort*?

Aber eine außerordentliche Kündigung muß man sich ja nun nicht selbst "zusammenargumentieren" und dann gibt es ja noch die Frage nach den Gründen / Abmahnungen?

Zitat (von Anami):

Das Urteil mit Begründung würde ich als Kläger sehr gern sehen.

Gern wird ja passieren.

Zitat (von Anami):

Du hast sv-pflichtig gearbeitet, hast Anspruch auf ALG1 von der Arbeitsagentur.
Hast du dort die Meldungen schon erledigt?

Hab ich aber da ging dann der nächste Ärger los, weil die Kündigung nicht gültig sei!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Vermillion
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Gibt es in der Angelegenheit mittlerweile Neuigkeiten zu vermelden?

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