Hallo,
Das Arbeitsverhältnis hat am 25.05.2020 begonnen und am 13.07.2020 beendet.
Vom 15.06 bis zum 28.06 war ich krank.
Der Arbeitgeber behauptet, dass ich für den Zeitraum vom 15.06 bis zum 21.06 das Krankengeld bei der Kasse beantragen muss (Krankheit innerhalb der ersten 28 Tagen).
Meine Krankheit hat innerhalb der ersten 28 Tagen der Beschäftigung angefangen und dauerte darüber hinaus (bis zum Tag 35).
Wer zahlt für den Zeitraum vom 15.06 bis zum 21.06 in diesem Fall?
Danke!
-- Editiert von 5464 am 06.08.2020 16:39
Neuer Job: Krank innerhalb von den ersten 28 Tagen, wer zahlt?
6. August 2020
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2020 | 16:39
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuer Job: Krank innerhalb von den ersten 28 Tagen, wer zahlt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. August 2020 | 16:41
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Die KK.
#2
Antwort vom 6. August 2020 | 17:35
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Allerdings nicht voll - hier gibt es keine Lohnfortzahlung, sondern halt Krankengeld. Das sind meist so etwa 80 % des Nettogehaltes...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.347
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
21 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten